2007 ist das erste Jahr, in dem die neue erhöhte Umsatzgrenze von 30.000 Euro für Kleinunternehmer gilt. Was bedeutet das nun in der Praxis?
Bisher durften Sie Umsätze bis maximal 22.000 Euro pro Jahr haben, um noch in den Genuss der Kleinunternehmerregelung zu kommen (keine Umsatzsteuerpflicht). Nun wurde mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 diese Grenze auf 30.000 Euro angehoben. Endlich wurde somit den laufenden Indexerhöhungen Rechnung getragen, denn die alte Grenze war ewig lange gültig und von den Preisen in der Wirtschaft bereits überholt.
Wichtig ist:
- die 30.000 Euro sind als Nettoumsatz zu sehen
Das bedeutet für Sie, dass Sie genau genommen bis 36.000 Euro Umsatz haben dürfen (30.000 plus fiktiver 20% MWSt.). Platz genug, um als EPU (Ein-Personen-Unternehmen) auch hauptberuflich davon leben zu können. Sofern Sie im Dienstleistungsbereich sind auf jeden Fall. - Regelbesteuerungsantrag weiterhin auf fünf Jahre bindend
Wenn Sie trotzdem auf die Kleinunternehmerregelung verzichten wollen (Hauptgrund, wenn Ihre Kunden selbst Unternehmer und vorsteuerabzugsberechtigt sind), dann gilt weiterhin, dass der sogenannte Regelbesteuerungsantrag auf die nächsten fünf Jahre bindend ist. Sie also in dieser Zeit nicht wieder zurück steigen können. - gesetzliche Einschränkung auf Inländer
Dem Gesetz nach ist die Kleinunternehmerregelung auf Inländer beschränkt - also auf Unternehmer, die ihren Wohnsitz oder Unternehmenssitz im Inland haben. Diese Bestimmung wird derzeit allerdings gerade von der EU geprüft und könnte demnächst fallen.