Die Erbschaftssteuer wrude abgeschafft - so zumindest fassen es derzeit viele Österreicher auf, was an Nachrichten transportiert wird. Aber Achtung - derzeit gilt sie noch wie eh und je!
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Erbschaftssteuer aufgehoben. Grund: Die “Einheitswerte” zur Berechnung der Steuerlast für vererbtes Grundvermögen sind seit Jahrzehnten unverändert, wodurch für Grundstücke extrem wenig Erbschaftssteuer bezahlt wird. Dies sei “gleichheitswidrig”, befanden die Verfassungsrichter. Geprüft wird nun auch die im gleichen Gesetz geregelte Schenkungssteuer. Die Regierung hat bis 31. Juli 2008 Zeit, sich auf eine Reparatur des Gesetzes zu einigen. “Wenn es keine Mehrheit gibt, ist die Erbschaftssteuerpflicht weg”, betont VfGH-Präsident Karl Korinek.
Das war der Stein des Anstosses (Zitat aus einem Kurier-Artikel vom 7.März 2007).
Letzten sonntag in der Pressestunde sprach sich Bundeskanzler Gusenbauer dafür aus, die ganze Angelegenheit im Zug der geplanten Steuerreform (2009) zu lösen oder einfach der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs nachzukommen und die Erbschaftssteuer zu reparieren. Denn der Finanzminister müsse ihm erst erklären, wie er den Einnahmen-Entfall von gesamt 250 Millionen Euro sozial kompensieren könne.
Nun zu hoffen, dass die Erbschaftssteuer tatsächlich gekippt wird und nicht nur in anderer Form eingehoben wird, halte ich für mehr als spekulativ. Auf jeden Fall wird sie in gewohnter Weise bis 31.Juli 2008 eingehoben. Bis dahin gehen mehr als 15 Monate ins Land - in denen noch viel passieren kann…..