Jedes Unternehmen hat einen Standort, der eine sogenannte Betriebsanlagengenehmigung benötigt. Ist die Anlage einmal genehmigt, muss sie alle fünf Jahre neu überprüft werden.

Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, hier ein paar Tipps, wie Sie bereits im Vorfeld selbst prüfen können, ob Ihre Anlage noch der nächsten Überprüfung Stand hält:

  • Entspricht der derzeitige Umfang der Anlage und der dort stattfindenden Tätigkeiten noch dem einstigen Genehmigungsbescheid?
  • Haben Sie in der Zwischenzeit Änderungen vorgenommen und diese dann auch genehmigen lassen?
  • Werden alle vorgeschriebenen Auflagen eingehalten?
  • Gibt es besondere gewerberechtliche Vorschriften, die beachtet werden müssen? (brennbare Flüssigkeiten, Feuerungsanlage, Altöl etc.)

Ähnlich wie beim “Pickerl” fürs Auto ist eine Überprüfung der Betriebsanlage in regelmässigen Abständen vorgeschrieben. Grundsätzlich alle fünf Jahre, in Einzelfällen alle sechs Jahre (für Anlagen, die nach dem vereinfachten Verfahren genehmigt wurden). Die Prüfung muss vom Betriebsinhaber veranlasst werden und darf durch ihn selbst durchgeführt werden, wenn er fachkundig ist. Auch fachkundige Betriebsangehörige dürfen dazu herangezogen werden und natürlich externe Fachleute.

Wichtig dabei ist auf jeden Fall, dass die nötigen Unterlagen vollständig und sorgfältig geführt und aufbewahrt werden.

Eine Broschüre der WKO bietet Ihnen nützliche Tipps und Details dazu - anzufordern im Webshop der WKO oder auch telefonisch.