Februar 2007


Normverbrauchsabgabe-Vergütung
bei Lieferung oder Verbringung eines Gebrauchtfahrzeuges ins Ausland

Mit der Neuregelung des § 12 NoVAG ab 1.1.2007 wurde der anspruchsberechtigte Kreis für eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe bei Verbringung bzw. Lieferung eines Fahrzeuges ins Aus-land erweitert. Abgesehen von den in der Vergangenheit geregelten Fällen der gewerblichen Vermietung führt nunmehr auch das Verbringen eines Fahrzeuges ins Ausland durch den Zulassungsbesitzer zu einem Vergütungsanspruch (Verbringung als Übersiedlungsgut oder in eine aus-ländische Betriebsstätte). Weiters wird die Lieferung oder Verbringung ins Ausland durch einen befugten Fahrzeugshändler in den Wirkungsbereich des § 12a NoVAG einbezogen. Nicht unter die Begünstigung fällt demgegenüber wie bisher die Lieferung eines Fahrzeuges ins Ausland durch einen Privaten. Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe-Vergütung ist in allen Fäl-len der gemeine Wert im Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeuges im Inland. Das BMF hat zur Auslegung der entsprechenden Tatbestände bereits in einem Erlass Stellung genommen.

[Quelle: www.kwt.or.at]

14.Februar Valentinstag14.Februar - jedes Jahr ein gutes Geschäft für alle, die kleine Aufmerksamkeiten anbieten, mit denen man (oder frau) seinen Partner überraschen kann.

Wie sehen Sie diese “schenk-mir-was-oder-hast-mich-nicht-lieb” Einstellung?

Ja natürlich - generell gilt das Gleiche wie für den Muttertag oder ähnliche Feste. Nur diesen einen Tag nett zu sein und all die anderen schrecklich langen 364 Tage im Jahr ein Kotzbrocken - das macht keinen Sinn.

Aaaaaber - mal ganz ehrlich: freuen nicht auch Sie sich darüber, wenn Ihnen jemand mit einer kleinen Aufmerksamkeit zeigt, dass er/sie gerade heute an Sie gedacht hat? Also ich schon ;-)

Vergönnen wir doch dem Handel dieses kleine Zusatzgeschäft. Es muss ja kein Diamantkollier sein - es genügt doch auch eine Schachtel Milka “I love You” oder eine einzige Blume verbunden mit einer herzlichen Umarmung und einem “schön, dass es Dich gibt”.

Der Alltag frisst uns ohnehin teilweise auf. Routine, wohin man schaut. Zeitstress - auch wenn man’s nicht zugeben will. Bleibt da der partner nicht wirklich oft an zweiter Stelle zurück? Also los - auch ohne ein Geschenk in den Händen - ein einfaches “ich hab dich lieb” reicht doch schon.

Und für alle Singels gilt ja heute erst recht: keine Lust mehr allein zu sein? Na, dann zeigen Sie doch dem(der)jenigen, die Sie interessiert, dass Sie mehr möchten… ;-)

happy valentine

Wer kennt ihn nicht, den Bausparvertrag? Wer hat keinen? Kaum jemand wird sich da finden. Aber wussten Sie, dass Sie auch Kosten für Aus- und Fortbildung über einen Bausparvertrag finanzieren können?

Seit kurzem können Sie Ihren Bausparvertrag nicht nur belehnen, wenn es um Wohnraumfinanzierung geht, sondern in gleicher Weise auch, wenn berufliche Fortbildung oder auch Pflegekosten finanziert werden sollen.

Mögliche Verwendungszwecke im Bereiche der aus- und Weiterbildung:

  • Studiengebühren (Universitäten, Fachhochschulen, Akademien,…)
  • Postgraduale Ausbildungen (MBA, MSc etc.)
  • Maturaschulen und Kollegs
  • Kursgebühren (WIFI, BFI, Volkshochschule,eLearning)
  • Berufs- und Meisterschulen
  • Mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten: Lernmaterialien, Unterkunft und Fahrt

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Bildungsfinanzierung gibt´s sofort, auch wenn Sie noch nicht bausparen.
  • mit 1,9 %* Verzinsung (z.B.bei Raiffeisen) in den ersten 18 Monaten (ab dem 19. Monat variabel)
  • Die Auszahlung des Darlehens kann einmalig oder monatlich, quartalsweise, halbjährlich bzw. jährlich erfolgen.
  • In der Ausbildungsphase sind die Rückzahlungsraten besonders niedrig.
  • genauso günstig wie eine herkömmliche Bausparfinanzierung
  • hohe Sicherheit durch maximal 6 % Verzinsung
  • keine Kreditgebühr

Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Bausparkassen.

“Die Wörter,die ich nutze, spiegeln meine Einstellungen zum Leben wieder”. Das haben sicher auch Sie schon gehört.

Angeregt durch eine Email eines Kollegen habe ich mir eben Gedanken darüber gemacht. Weil ja bekanntlich zwischen “etwas wissen” und “sich dessen bewusst zu sein” Welten liegen.

Kennen Sie das auch, dass wir häufig statt in ICH-Form in MAN-Form reden? Man sollte dies. Man sollte das. Aber mein Gesprächspartner möchte von mir hören, was ich denke und fühle. Mit “Man” hat er/sie keine Verabredung.

schreibt er. Was mich dazu brachte, mal bewusst darüber nachzudenken, wie ich selbst formuliere. “Man” ist schon sehr unpersönlich. Und eins weiss ich definitiv: wenn ich zu meinen Kindern gesagt habe “das macht man nicht”, hatte das wenig bis gar keine Wirkung. Bezogen auf die obenstehende Aussage ist mir klar, warum. ;-)

Wir neigen oft dazu, negative Dinge auch negativ auszudrücken.
Als Beispiel:
“Ich habe so viele Schulden, dass ich finanziell nie unabhängig werden kann.”
“Wenn meine Kunden nicht bald zahlen, bin ich selbst zahlungsunfähig.”

Spüren Sie, wie uns solche Formulierungen noch zusätzlich negativ beeinflussen? Müssen wir uns das antun? Oder sollten wir nicht besser so formulieren:
“Ich werde meine Schulden so rasch wie möglich abbauen, um finanziell unabhängig zu werden.”
“Heute rufe ich meine Kunden an, die noch nicht bezahlt haben. Gemeinsam finden wir einen Weg, damit ich möglichst schnell zu meinem Geld komme.”

Übrigens: das gilt nicht nur für ausgesprochene Worte - auch Gedanken haben die gleiche Wirkung!

Viel Erfolg beim postiven Formulieren ;-)

Wenn Sie mehrere Tätigkeiten ausüben und das auch noch einmal als Angestellter und einmal Selbstständig, kann das zu einer Mehrfachversicherung führen. Sowohl in der Pensions- als auch in der Krankenversicherung.

Pensionsversicherung
In der Pensionsversicherung liegt eine Mehrfachversicherung vor, wenn mehrere versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten gleichzeitig oder hintereinander innerhalb eines Kalenderjahres ausgeübt werden.

Die Bestimmungen über die Mehrfachversicherung gelten ebenso für die durch das Freiberufler Sozialversicherungsgesetz (FSVG) in die gewerbliche Pensionsversicherung aufgenommenen freiberuflichen Ärzte, selbständigen Apotheker und Patentanwälte, wenn sie auch einer ASVG- oder GSVG-versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen.

Bei Mehrfachversicherung ASVG–GSVG kann die sonst im GSVG vorgesehene Mindestbeitragsgrundlage unterschritten werden. So sind etwa im Fall einer steuerlichen Nichtveranlagung oder bei einem Verlust keine GSVG-Beiträge zu zahlen, wenn die ASVG-Beitragsgrundlage bereits die GSVG-Mindestbeitragsgrundlage erreicht.

Die Beitragsleistung der Versicherten ist begrenzt. Die Obergrenze wird errechnet, indem die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (2007: 4.480 Euro) mit der Gesamtanzahl der Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit im jeweiligen Jahr multipliziert wird. Wird diese „Jahreshöchstbeitragsgrundlage“ in Summe überschritten, so entsteht ein „Überschreitungsbetrag“. Die zuviel gezahlten Pensionsbeiträge werden dem Versicherten bei Pensionsanfall von Amts wegen oder auf Antrag auch schon früher (sobald der Überschreitungsbetrag endgültig berechnet werden kann) zurückgezahlt.

Mehrfachversicherte erwerben in jedem Pensionssystem Versicherungszeiten. Parallel erworbene Versicherungsmonate können jedoch für die Pension nur „einfach“ berücksichtigt werden, das heißt, sie müssen einem Pensionssystem zugeordnet werden. Dafür gilt die Rangordnung ASVG – GSVG – BSVG.

Die Mehrfachversicherung kann sich vorteilhaft auf die Pension auswirken, weil die Einkünfte aus allen Erwerbstätigkeiten berücksichtigt werden. Durch das Zusammenzählen von beispielsweise ASVG- und GSVG-Einkünften ergibt sich nämlich eine höhere Beitragsgrundlagensumme für die Pensionsberechnung.

Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung liegt vor, wenn aufgrund von unterschiedlichen Erwerbstätigkeiten oder Geldleistungen (Pensionen usw.) zwei oder mehrere Krankenversicherungen bestehen.

Krankenversicherung

In Betracht kommen die Krankenversicherung nach dem

  • Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG),
  • Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG),
  • Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und
  • Bäuerlichen Sozialversicherungsgesetz (BSVG).

Jede Kombination von Krankenversicherungen - egal ob sie durch Erwerbstätigkeiten oder den Bezug einer Pension, eines Ruhe-/Versorgungsgenusses begründet werden - führt zur Mehrfachversicherung.

Mehrfachversicherte können sich die für die Leistungserbringung zuständige Krankenversicherung bei jedem Versicherungsfall aussuchen. Einfach dadurch, dass er beispielsweise beim Vertragsarzt jenen Versicherungsträger angibt, mit dem die Leistung verrechnet werden soll, privat gezahlte Honorarnoten bei der Krankenkasse seiner Wahl zur Vergütung einreicht oder im Spital seine Wünsche bekannt gibt.

Es gibt nur eine Einschränkung: Jenes Institut, das bei Beginn der Krankheit (z. B. beim Arzt für Allgemeinmedizin) leistungszuständig ist, bleibt für die gesamte Behandlungsdauer zuständig. Es muss auch für eventuell weitere Behandlungskosten (Facharzt, Spital, Heilmittel usw.) aufkommen. Ein Wechsel ist erst wieder bei Eintritt eines neuen Versicherungsfalles zulässig.

Sachleistungen gebühren nur einmal, Geldleistungen (z. B. das Wochengeld sowie – bei Abschluss einer GSVG-Zusatzversicherung – ein Kranken- bzw. Taggeld) können von jedem beteiligten Institut bezogen werden. Die in der gewerblichen Krankenversicherung übliche Unterscheidung zwischen Sach- und Geldleistungsberechtigung gilt für Mehrfachversicherte grundsätzlich nicht. Sie sind sachleistungsberechtigt. Sie können aber freiwillig zur Gruppe der Geldleistungsberechtigten wechseln, indem sie eine der Optionen „volle Geldleistungsberechtigung“ oder „Sonderklasse-Geldleistungsberechtigung“ wählen.

Auch Angehörige können wählen. Kinder sind grundsätzlich bei beiden Elternteilen mitversichert. Sind die Eltern bei verschiedenen Versicherungsträgern pflichtversichert, besteht ebenfalls die Möglichkeit zu wählen, mit welchem Träger die Leistung verrechnet werden soll.

[Qulle: www.sva.at]

Ist sicher auch Ihnen schon passiert, dass Sie jemanden getroffen haben, der genau am gleichen Tag mit Ihnen Geburtstag hat - und doch nicht verwandt ist. Was aber, wenn sich da zwei Weblogs treffen, die am gleichen Tag Geburtstag haben?

Mir ist das gestern passiert - auf der Suche nach Informationen ganz anderer Art bin ich auf einen Blog gestolpert, der auf den Tag genau so alt ist wie mein Blog hier. Also geboren = ins Netz gestellt wurde am 8.November 2005. Also musste ich doch etwas genauer hinsehen. Und was ich da sah, hat mir seeehr gut gefallen ;-) Gratulation an Karin und Alex mit ihrem Blog Schuschels Senf für das, was sie da an Ästhetik liefern! Gfällt mir ausgesprochen gut. Und auch die Themen sind interessant - für jeden was dabei!

Initiative Pro Ethik des Fachverbandes Unternehmensberatund und InformationstechnologieBeinahe zufällig über diese Initiative meines Berufsverbandes gestolpert, war ich mehr als erfreut. Ich bin also keine Ausnahmeerscheinung, sondern es scheint mehr von meiner Sorte zu geben….

Die Arbeitsgemeinschaft proEthik mit ihrem Vorsitzenden Prof. Dr. Ludwig Adamovich, ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Mitgliedern der Wirtschaftskammer Österreich, die sich modernen Grundsätzen ethischen Verhaltens und redlicher Geschäftsführung besonders verpflichtet fühlen.

Ausdruck dieser Verpflichtung sind Ethik- und Verhaltenskodizes der Berufsgruppen, die mit dieser freiwilligen Selbstregulierungsmaßnahme mehr Vertrauen und Transparenz schaffen möchten.

So steht es einleitend auf der Webseite der Initiative Pro Ehtik. Seit heute nun bin ich Mitglied und habe festgestellt, dass der Verhaltenskodex für mich keine Veränderungen bringt. All das ist für mich ohnehin Selbstverständlichkeit.

Schön, wenn diese Grundverhaltensweisen in meinen Berufsstand einziehen - für den Kunden ein wichtiger Schritt zu mehr Nutzen und Erfolg.

« Previous PageNext Page »