Normverbrauchsabgabe-Vergütung
bei Lieferung oder Verbringung eines Gebrauchtfahrzeuges ins Ausland
Mit der Neuregelung des § 12 NoVAG ab 1.1.2007 wurde der anspruchsberechtigte Kreis für eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe bei Verbringung bzw. Lieferung eines Fahrzeuges ins Aus-land erweitert. Abgesehen von den in der Vergangenheit geregelten Fällen der gewerblichen Vermietung führt nunmehr auch das Verbringen eines Fahrzeuges ins Ausland durch den Zulassungsbesitzer zu einem Vergütungsanspruch (Verbringung als Übersiedlungsgut oder in eine aus-ländische Betriebsstätte). Weiters wird die Lieferung oder Verbringung ins Ausland durch einen befugten Fahrzeugshändler in den Wirkungsbereich des § 12a NoVAG einbezogen. Nicht unter die Begünstigung fällt demgegenüber wie bisher die Lieferung eines Fahrzeuges ins Ausland durch einen Privaten. Bemessungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe-Vergütung ist in allen Fäl-len der gemeine Wert im Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeuges im Inland. Das BMF hat zur Auslegung der entsprechenden Tatbestände bereits in einem Erlass Stellung genommen.
[Quelle: www.kwt.or.at]