Wer kennt ihn nicht, den Bausparvertrag? Wer hat keinen? Kaum jemand wird sich da finden. Aber wussten Sie, dass Sie auch Kosten für Aus- und Fortbildung über einen Bausparvertrag finanzieren können?

Seit kurzem können Sie Ihren Bausparvertrag nicht nur belehnen, wenn es um Wohnraumfinanzierung geht, sondern in gleicher Weise auch, wenn berufliche Fortbildung oder auch Pflegekosten finanziert werden sollen.

Mögliche Verwendungszwecke im Bereiche der aus- und Weiterbildung:

  • Studiengebühren (Universitäten, Fachhochschulen, Akademien,…)
  • Postgraduale Ausbildungen (MBA, MSc etc.)
  • Maturaschulen und Kollegs
  • Kursgebühren (WIFI, BFI, Volkshochschule,eLearning)
  • Berufs- und Meisterschulen
  • Mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängende Kosten: Lernmaterialien, Unterkunft und Fahrt

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Bildungsfinanzierung gibt´s sofort, auch wenn Sie noch nicht bausparen.
  • mit 1,9 %* Verzinsung (z.B.bei Raiffeisen) in den ersten 18 Monaten (ab dem 19. Monat variabel)
  • Die Auszahlung des Darlehens kann einmalig oder monatlich, quartalsweise, halbjährlich bzw. jährlich erfolgen.
  • In der Ausbildungsphase sind die Rückzahlungsraten besonders niedrig.
  • genauso günstig wie eine herkömmliche Bausparfinanzierung
  • hohe Sicherheit durch maximal 6 % Verzinsung
  • keine Kreditgebühr

Nähere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Bausparkassen.