Nach dem Umsatzsteuergesetz muss jeder Unternehmer Rechnungen ausstellen, wenn er Lieferungen oder sonstige Leistungen an andere Unternehmer im Inland für deren Unternehmen ausführt. Nur eine ordnungsgemäss erstellte Rechnung, die alle geforderten Angaben enthält, berechtigt den Empfänger der Rechnung zum Vorsteuerabzug.
Welche Bestandteile müssen Rechnungen über 150 Euro enthalten?
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag (inkl.USt.) über 150 Euro müssen angeben:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
- Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
- Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz, bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese
- den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum
- fortlaufende Nummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung
Wann kann die UID-Nummer des Rechnungsausstellers entfallen?
Wenn der Unternehmer Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug nicht besteht (z.B. Kleinunternehmer), muss keine UID-Nummer auf der Rechnung angegeben werden.
Wann muss die UID-Nummer des Leistungsempfängers angegeben werden?
Seit 1.Juli 2006 müssen Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag von mehr als 10.000 Euro (inkl.USt.) die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten.
Welche Erleichterungen gibt es für Rechnungen bis 150 Euro?
Für Rechnungen bis zu einem Betrag von 150 Euro (inkl.USt.), sogenannte Kleinbetragsrechnungen, genügen folgende Angaben:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen
- Tag/Zeitraum der Lieferung bzw. sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
- Steuersatz
- Ausstellungsdatum
Das sind die rechtlichen Bestandteile. Aber auch kaufmännische Bestandteile sollten nicht fehlen - die wichtigsten hier:
- Lieferscheinnummer
- Kundennummer
- Eigentumsvorbehalt
- Firmenbuchnummer
- Bankverbindung
- DVR-Nummer
- Zahlungsbedingungen
- Gerichtstand
[Quelle: wko.at]