Die AUVA erbrachte bisher nur Leistungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung zahlt die AUVA nun auch nach Privatunfällen und Krankheiten. Und zwar für alle Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.

Details zu den Neuerungen ab 1.1.2007 sowie die nötigen Formulare finden Sie auf den Webseiten der AUVA.