Ab 1.1.2007 steigen auch einige wichtige Werte in der Lohnverrechnung, Hier eine kurze Zusammenfassung aller Änderungen:
- Geringfügigkeitsgrenze: pro Monat 341,16 Euro brutto.
- Monatliche Höchstbeitragsgrundlage: 3840 Euro brutto.
- Monatlicher Ausgleichszulagenrichtsatz: 726 Euro brutto für Alleinstehende; 1.091,14 Euro brutto für Ehepaare.
- Erlaubtes Zusatzeinkommen bei Frühpension: pro Monat 341,16 Euro brutto.
- Krankenversicherung für kinderlose Partner ohne Einkommen (Achtung: nur noch für Verheiratete und LebensgefährtInnen, die spätestens seit dem 31.7.2006 durchgehend mitversichert sind): 3,4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Partners.
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung: grundsätzlicher Monatsbeitrag 319,61 Euro, kann auf Antrag herabgesetzt werden.
- Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung: pro Monat 48,14 Euro.
- Rezeptgebühr: 4,70 Euro.
- Selbstkostenbeitrag für Heilbehelfe: mindestens 25,60 Euro, bei Sehbehelfen 76,80 Euro.
- Monatliche einfache Freigrenze bei Notstandshilfe: 465 Euro für den Partner; 232,50 Euro pro Kind.
- Kinderbetreuungsgeld: täglich 14,53 Euro. Zuverdienstgrenze: jährlich 14.600 Euro.
- Zuschuss zu Kinderbetreuungsgeld für AlleinerzieherInnen oder bei geringem Familieneinkommen: täglich bis 6,06 Euro. Zuverdienstgrenze zum Zuschuss: jährlich 5.200 Euro.
- Pensionen: Höchstbemessungsgrundlage bei Stichtag im Jahr 2007 (bei Basis “beste 19 Jahre”): 3.238,55 Euro.
- Pensionserhöhung: Alle Pensionen bis zur Höhe der halben Höchstbeitragsgrundlage, das sind 1.920 Euro, werden um 1,6% erhöht. Alle höheren Pensionen werden um einem Fixbetrag von monatlich 30,72 Euro erhöht.
Zusätzlich Einmalzahlungen: bei Pensionen bis insgesamt 1.380 Euro 60 Euro, bei Pensionen bis 1.920 Euro 45 Euro und bei höheren Pensionen 25 Euro. - Pensionsvorschuss: für Berufsunfähigkeitspension bzw Invaliditätspension 26,97 Euro täglich, für Alterspension 33,27 Euro täglich.
[Quelle: www.sozialversicherung.at]