Kurz zusammengefasst die wichtigsten Neuerungen am Steuerselktor, die speziell den Kleinunternehmern und EPU’s einige Erleichterungen bringen:
Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Ein Gewinnanteil von maximal 10% bleibt ab 2007 dann steuerfrei, wenn er in ungebrauchte, körperliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren, wie z.B. Maschinen, aber auch bestimmte Wertpapiere, investiert wird. Gebäude, PKWs und geringwertige Wirtschaftsgüter sind nicht begünstigt. Darüber hinaus ist der Steuerfreibetrag mit maximal € 100.000 begrenzt.
Beispiel:
Beträgt der Jahresgewinn € 120.000 und die Anschaffungskosten einer Maschine € 11.000, kann ein Steuerfreibetrag von € 11.000 geltend gemacht werden. Der zu versteuernde Jahresgewinn reduziert sich daher auf € 109.000.
Verlustvorträge jetzt auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner
Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben ab 2007 die Möglichkeit, Verluste aus den vorangegangenen drei Wirtschaftsjahren vorzutragen. Bisher war das nur für die Anlaufverluste der ersten 3 Geschäftsjahre möglich. Die Verluste gehen damit nicht mehr verloren, sondern können mit Gewinnen in späteren Jahren verrechnet werden.
Erhöhung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf € 30.000
Die bislang bei € 22.000 liegende „Kleinunternehmergrenze“ wird ab 1.1.2007 auf € 30.000 angehoben. Betragen die jährlichen Umsätze nicht mehr als € 30.000, muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Vorsteuerabzug steht dann aber auch keiner zu.
[Quelle: wko.at]