Mit einer Veröffentlichung der Gebührentrichtlinien ist in Kürze zu rechnen. Der wichtigste Punkt darin ist, dass auch e-mails als Urkunden angesehen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie ausgedruckt werden oder nicht. Hinsichtlich der Softwarelizenzverträge ist noch offen, wie das BMF auf das VwGH-Erkenntnis vom 7.9.2006 reagieren wird.

Bei der Podiumsdiskussion am 22.11.2006 in Linz wurden erstmals Details veröffentlicht. Folgende Fragestellungen wurden behandelt:

  • sind E-Mails Urkunden? – der Urkundenbegriff
  • Gebührenpflicht bei Auslandsurkunden
  • was fällt unter Darlehens- und Kreditgebühr?
  • Gebührenpflicht für Softwarelizenzverträge
  • Gebührenfalle § 38 UGB
  • Maßnahmen zur Gebührenvermeidung

Details dazu gern auf Anfrage bzw. hier im internen Forum.