Kaum einer der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass er eine weitere Tätigkeit neben seinem Dienstverhältnis ausnahmslos nur mit Genehmigung seines dienstgebers aufnehmen darf. Beugen Sie dem “habe ich nicht gewusst” vor, indem Sie bereits bei Abschluss des Dienstverhältnisses, also im Dienstzettel bzw. Dienstvertrag diesen Punkt nochmals anführen und Ihrem Mitarbeiter auf diese Art nachweislich zur Kenntnis bringen.
Zusätzlich können Sie eine Konkurrenzklausel einbauen, die verhindert, dass Ihr Mitarbeiter nach Beendigung seiner Mitarbeit in Ihrem Unternehmen sofort zum Mitbewerber wechselt - bis zu maximal einem Jahr “gesperrt” ist. Sinn macht das allerdings nur bei eigenverantwortlichen Mitarbeitern, die wesentlich zum Erfolg beitragen. Und dementsprechend entlohnt werden.
Rechtlich ist daher auch eine Eikommensgrenze festgelegt. Verdient Ihr Mitarbeiter weniger, wird eine Konkurrenzklausel nicht wirksam. Diese Grenze liegt 2006 bei € 2.125,00. Berechnet wird sie so: das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt muss das 17fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigen.