Mit Beginn des kommenden Jahres gibt es einige Neuerungen rechtlicher Art. Unter anderem auch, dass die bisher akzeptierten Rechnungen per Fax nicht mehr gültig sind bzw. nicht mehr zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Das Gleiche gilt ohnehin schon für per Email übermittelte Rechnungen. Sie können im Grunde ruhig weiterhin Ihre Rechnungen per Fax oder Email versenden, wenn Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen. Den das “nicht mehr gültig” bezieht sich ausschliesslich auf die Vorsteuerabzugsberechtigung. In allen anderen Fällen aber sollten Sie dazu übergehen, die Originalrechnung doch wieder per Post zu übermitteln. Denn per Fax gilt nicht mehr und per Email nur, wenn die digitale Signatur verwendet wird.
update 29.11.2006:
Faxrechnung bis Ende 2007 zum Vorsteuerabzug zugelassen
Mit Information vom 29.11.2005 hatte das BMF die Möglichkeit, Rechnungen mittels Fax zu über-mitteln, unter Bedachtnahme auf Umstellungsschwierigkeiten bis zum Ende des Jahres 2006 ver-längert. Da diese Schwierigkeiten in der Umstellung auf die Rechnungslegung mit elektronischer Signatur bei zahlreichen Unternehmern weiterhin bestehen, wurde seitens des BMF verlautet, dass die Möglichkeit, vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen mittels Fax übermitteln zu können, nunmehr bis zum Ende des Jahres 2007 verlängert wird. Diese Regelung soll auch in die Rz 1564 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 aufgenommen werden.
(Quelle: Rundschreiben KWT]