Neu ab 2007 ist, dass nun auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner einen steuerlichen Freibetrag geltend machen können, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben. Und zwar dürfen 10% des erwirtschafteten Gewinnes, maximal jedoch 100.000 €, steuerfrei bleiben. Voraussetzung ist eine Investition über den entsprechenden Betrag im betreffenden Veranlagungsjahr.

Und zwar muss dieser Freibetrag in Wertpapieren gem § 14 Abs 5 Z 4 EStG (jenen, die man bisher zur Wertpapierdeckung der Abfertigungsrückstellung verwenden konnte) veranlagt werden. Dazu zählen

  • alle festverzinslichen österreichischen Wertpapiere, die nicht unter 90 % ihres Nominales begeben wurden
  • Forderungen aus Schuldscheindarlehen an die Republik Österreich
  • österreichische Investmentfonds, die in den oben genannten Wertpapieren veranlagen, wobei ein gewisser Anteil in Aktien veranlagt werden kann.

Sie können nun bei Bedarf (Sie machen doch Gewinne?) zu Ihrer Bank gehen und nach entsprechenden Wertpapieren fragen. Oder Sie nehmen mit mir Kontakt auf - auch eine sichere und dennoch ertragreiche Veranlagung gehört zu meinem Beratungsbereich. Auf jeden Fall,sollte man sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, erstens keine Einkommenssteuer von diesem Betrag zahlen zu müssen und zweitens noch gute Renditen damit erwirtschaften zu können.