November 2006
Monats-Archiv
Do 30 Nov 2006
Jeden Tag eine Geschichte - nachdenklich, satirisch, schadenfroh -
und dazu ein kleines Onlinegame zum Zeitvertreib -
absolut jugendfrei natürlich - viel Spass !
(es öffnet sich jeweils ein eigenes Fenster als Popup)
und für allen Sparwütigen gibts heuer auch einen Steuer-Advent-Kalender mit täglichen Tipps, wie Sie noch heuer Ihr steuerliches Ergebnis optimieren können.
Mi 29 Nov 2006
Mit einer Veröffentlichung der Gebührentrichtlinien ist in Kürze zu rechnen. Der wichtigste Punkt darin ist, dass auch e-mails als Urkunden angesehen werden, und zwar unabhängig davon, ob sie ausgedruckt werden oder nicht. Hinsichtlich der Softwarelizenzverträge ist noch offen, wie das BMF auf das VwGH-Erkenntnis vom 7.9.2006 reagieren wird.
Bei der Podiumsdiskussion am 22.11.2006 in Linz wurden erstmals Details veröffentlicht. Folgende Fragestellungen wurden behandelt:
- sind E-Mails Urkunden? – der Urkundenbegriff
- Gebührenpflicht bei Auslandsurkunden
- was fällt unter Darlehens- und Kreditgebühr?
- Gebührenpflicht für Softwarelizenzverträge
- Gebührenfalle § 38 UGB
- Maßnahmen zur Gebührenvermeidung
Details dazu gern auf Anfrage bzw. hier im internen Forum.
Di 28 Nov 2006
Pauschalierung ist bequem. Ob es sich für Sie auch lohnt, diese vereinfachte Methode anzuwenden, können Sie nur selbst - eventuell im Gespräch mit dem Steuerfachmann/der Steuerfachfrau Ihres Vertrauens - entscheiden. Für Handelsvertreter lohnt es sich sehr oft, weil hier das Belegesammeln ziemlich aufwändig werden kann.
Handelsvertretern steht neben der Vorsteuerpauschalierung auch die Betriebsausgabenpauschalierung zu.
Folgende Betriebsausgaben sind von der Pauschalierung erfasst und mit 12% der Umsätze, höchstens jedoch mit EUR 5.825 jährlich pauschaliert:
- eigene Tagesgelder des Handelsvertreters, nicht jedoch Tagesgeldersätze, die vom Handelsvertreter an für ihn tätige Personen geleistet werden,
- Ausgaben für im Wohnungsverband gelegene Räume (insbesondere Lagerräumlichkeiten und Kanzleiräumlichkeiten),
- Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden,
- üblicherweise nicht belegbare Betriebsausgaben wie Trinkgelder und Ausgaben für auswärtige Telefongespräche (etwa bei in Telefonzellen geführten Ferngesprächen). Ausgaben aus der Benutzung eines Mobiltelefons sind nicht vom Pauschale erfasst.
Von der Pauschalierung kann sowohl der Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch der Bilanzierer profitieren – für Kapitalgesellschafter gilt diese Regelung jedoch nicht.
Wer gilt als Handelsvertreter?
Ein Handelsvertreter ist, wer von einem anderen (Unternehmer) mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut ist und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig iSd Handelsvertretergesetzes ausübt. Gemäß Rechtsprechung und Finanzbehörde können demnach folgende Berufsgruppen unter diese steuerliche Begünstigungsregel fallen:
Warenpräsentatoren
Versicherungsvertreter
Bausparkassenvertreter
Finanzdienstleister
Vermögensberater
Übt ein Handelsvertreter im Rahmen seines Betriebes auch andere Tätigkeiten aus, welche nicht unter das Tätigkeitsbild des Handelsvertreters fallen, ist dies für die Pauschalierung insoweit unschädlich, als diese Tätigkeit nicht mehr als 25% des Gesamtumsatzes beträgt. Finanzdienstleister und Vermögensberater sind von dieser Beschränkung jedoch ausgenommen.
Vorsteuerpauschalierung
Vereinfachend kann ein Handelsvertreter die Abgeltung jener Vorsteuern, welche auf Betriebsausgaben entfallen, die vom Betriebsausgabenpauschale erfasst sind, auch durch eine Vorsteuerpauschale geltend machen. Diese beträgt 12% des Betriebsausgabenpauschales, maximal jedoch EUR 699.
Neu ist, dass ein Handelsvertreter, der unecht steuerbefreite Umsätze erzielt (und daher auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist), dennoch die Vorsteuerpauschale als Betriebsausgabe geltend machen kann. Das trifft etwa auf Versicherungsagenten zu. Die einkommensteuerrechtliche und die umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung können jeweils unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.
[Quelle: www.bmf.gv.at]
Mo 27 Nov 2006
Immer wieder tauchen Fragen auf im Zusammenhang mit der Meldung der Umsatzsteuer. Ist sie nun monatlich oder doch vielleicht nur einmal im Quartal abzugeben? Hier die Antwort:
Grundsätzlich müssen Unternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als € 100.000 bei rechtzeitiger Vorauszahlung keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Durch die Änderungen der Wertgrenzen ergibt sich jedoch ab 1.1.2007 folgende Rechtslage:
- bis € 22.000 Jahresumsatz - Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung quartalsweise Voranmeldung
- € 22.000 bis € 30.000 Jahresumsatz - Kleinunternehmer oder bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung monatliche Voranmeldung
- über € 30.000 Jahresumsatz - kein Kleinunternehmer, jedenfalls monatliche Voranmeldung
Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde zwar von 22.000 € auf 30.000 € (für Umsätze ab 1.1.2007), aber einige damit zusammenhängende Regelungen wurden bisher nicht angepasst. Also Achtung - auch wenn’s leicht verwirrend sein sollte.
So 26 Nov 2006
Jeder von uns hat schon mal einen Strafzettel bekommen - für Falschparken, Schnellfahren oder ähnliches. In einigen Fällen sind diese Strafen auch steuerlich absetzbar. Aber Vorsicht - es liegt sehr viel auch im Ermessen der Finanz, ob diese Betriebsausgabe anerkannt wird.
Mein Tipp:
Auf jeden Fall den Zahlungsbeleg aufheben und die Umstände, die dazu führten, dokumentieren.
Wenn das Verkehrsdelikt geringfügig ist und nur selten vorkommt, ausserdem auch nachweislich betrieblich veranlasst war, bestehen gute Chancen. Typische Beispiele sind Entladen in zweiter Spur, (Falsch)Parken auf vermeintlichem Kundenparkplatz, Überziehen der Parkzeit. Es darf kein grob fahrlässiges Verhalten des Fahrers vorliegen und die Fälle dürfen sich nicht häufen.
Beispiele:
Ein Arzt bekam eine Strafe als Betriebsausgabe verweigert, als er mit 140 km/h nachweislich zu einem Herzpatieten gefahren war. Also auf den ersten Blick betrieblich veranlasst. Auf den zweiteen Blick aber grob fährlässig, weil er ohne Blaulicht (Warnsignal) so schnell war und damit andere Strassenteilnehmer gefährdet hatte.
Ein Strafmandat wurde anerkannt, das auf Grund des Überschreitens der Parkzeit ausgestellt war. Der Unternehmer konnte nachweisen, dass er nur ein paar Minuten zu spät von einem Kunden wieder zum Fahrzeug gekommen war.
Wichtig für eine steuerliche Anerkennung ist ausserdem,ob die entsprechende Fahrt auch wirklich in Ihrem Fahrtenbuch eingetragen ist!
Fr 24 Nov 2006
Kaum einer der Mitarbeiter ist sich bewusst, dass er eine weitere Tätigkeit neben seinem Dienstverhältnis ausnahmslos nur mit Genehmigung seines dienstgebers aufnehmen darf. Beugen Sie dem “habe ich nicht gewusst” vor, indem Sie bereits bei Abschluss des Dienstverhältnisses, also im Dienstzettel bzw. Dienstvertrag diesen Punkt nochmals anführen und Ihrem Mitarbeiter auf diese Art nachweislich zur Kenntnis bringen.
Zusätzlich können Sie eine Konkurrenzklausel einbauen, die verhindert, dass Ihr Mitarbeiter nach Beendigung seiner Mitarbeit in Ihrem Unternehmen sofort zum Mitbewerber wechselt - bis zu maximal einem Jahr “gesperrt” ist. Sinn macht das allerdings nur bei eigenverantwortlichen Mitarbeitern, die wesentlich zum Erfolg beitragen. Und dementsprechend entlohnt werden.
Rechtlich ist daher auch eine Eikommensgrenze festgelegt. Verdient Ihr Mitarbeiter weniger, wird eine Konkurrenzklausel nicht wirksam. Diese Grenze liegt 2006 bei € 2.125,00. Berechnet wird sie so: das für den letzten Monat des Arbeitsverhältnisses gebührende Entgelt muss das 17fache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigen.
Do 23 Nov 2006
Das Förderungsgesetz für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bringt ab dem Kalenderjahr 2007 auch die Möglichkeit des Verlustvortrages für Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Derzeit können Einnahmen-Ausgaben-Rechner nur so genannte „Anlaufverluste“, das sind Verluste, die in den ersten drei Kalenderjahren ab Eröffnung des Betriebes entstanden sind, im Falle künftiger Gewinne als Verlustvorträge geltend machen.
Mit dem Inkrafttreten des KMU-Förderungsgesetz 2006 dürfen ab 2007 nicht mehr die Verluste der ersten drei Wirtschaftsjahre, sondern jene der jeweils letzten drei Wirtschaftsjahre vorgetragen werden. Beispiel Hat ein Unternehmer seinen Betrieb im Jahr 2001 eröffnet, in den Jahren 2001 bis 2004 jährlich Verluste geschrieben und erst ab dem Jahr 2005 jährlich Gewinne erzielt, so war nach der bisherigen Gesetzeslage der Verlust des Jahres 2004 zwar verloren, die Verluste der Jahre 2001 bis 2003 blieben jedoch zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und konnten daher gegen einen Gewinn in 2005 und 2006 oder auch in späteren Veranlagungszeiträumen verrechnet werden.
Durch die Änderungen des KMU-Förderungsgesetzes kann nun im Jahr 2007 aber nur mehr der Verlust des Wirtschaftsjahres 2004 verrechnet werden. In der Veranlagung 2008 steht jetzt kein Verlustvortrag mehr zu.
Achtung - Verluste der ersten drei Jahre nicht mehr „zementiert“:
Die Neuregelung wird in einzelnen Fällen zwar Vorteile bringen, da in Zukunft auch Verluste außerhalb der dreijährigen Anlaufphase bis zu drei Jahre lang vorgetragen werden dürfen. Sie erscheint aber nicht zuletzt dadurch besonders problematisch, als die bisher bereits angefallenen Verluste der ersten drei Jahre nicht „zementiert“ werden. In der Regel waren jedoch gerade die in der Anlaufphase nach einer Betriebseröffnung entstandenen Verluste besonderes hoch. Nach der Neuregelung wird also „rückwirkend“ in die Vortragsfähigkeit dieser Verlust eingegriffen, was verfassungsrechtlich bedenklich erscheint. Es bleibt daher abzuwarten, wie der Verfassungsgerichtshof in dieser Frage künftig entscheiden wird.
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