Oktober 2006


Schon lange kein Geheimnis mehr - die 16% Umsatzsteuer in Deutschland müssen erhöht werden. Nun ist es fix und ab 1.1.2007 gültig. Hier die Auswirkungen für uns als österreichische Unternehmen:

Ab 1.1.2007 wird also auch in Deutschland der Regelsteuersatz angehoben - von 16% auf 19%. Der ermässigte Steuersatz von 7% bleibt unverändert.

Nun werden Sie fragen, was das mit uns in Österreich zu tun hat. Hier einige Hinweise, die wichtig werden könnten:

  • Bei Lieferverträgen, die vor dem 1.9.2006 abgeschlossen wurden, können Sie als Käufer verlangen, dass diese Erhöhung den Endpreis nicht beeinträchtigt. Dass also der Verkäufer das “schlucken” muss. Das ist nur dann für Sie wichtig, wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Bei neuen Verträgen darauf achten, dass Sie Preisangaben netto erhalten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • In Ihrem Buchhaltungsprogramm muss der neue Steuerschlüssel angelegt bzw. der alte angepasst werden.

Es wird immer wichtiger, beim Einkauf unbedingt Ihre UST-ID (Sie wissen schon, die Nummer mit dem ATU voran) bekannt zu geben. Denn damit erhalten Sie - wenn auch der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist und eine UID-Nummer hat - die Rechnung mit dem reinen Netto-Preis fakturiert.

Fragen dazu bitte in meinem Kundenforum.

steuerfreie WeihnachtsgeschenkeDas grösste Fest des Jahrs naht mit Riesenschritten. Als Unternehmer hat man auch in diesem Bereich einiges vorzubereiten. Hier ein paar Tipps, wie Sie den Finanzminister zum Mitfinanzieren Ihrer Weihnachtsfeier im Betrieb überreden können:

Je weniger Mitarbeiter Sie haben, umso wichtiger und auch persönlicher muss eine interne Weihnachtsfeier werden. Die Sie als Unternehmer aber nicht allein bezahlen müssen. Allgemein stehen Ihnen für Betriebsveranstaltungen pro Jahr und pro Dienstnehmer sogar 365 € zur Verfügung, die Sie steuerlich wirksam geltend machen können. Achten Sie daher gerade jetzt zum Jahresende darauf, ob von diesem Betrag bereits etwas verbraucht wurde - z.B. bei einem Betriebsausflug, einem Schitag etc. Die Kosten für derartige Veranstaltungen müssen “angemessen” sein - was bedeutet, dass sie im Verhältnis zum Umfeld im Betrieb stehen müssen und einen betrieblichen Grund haben sollen. Eine Weihnachtsfeier ist so ein betrieblicher Grund, weil sie das Zusammengehörigkeitsgefühl gerade in einem kleinen Unternehmen fördern kann. Und sich eine Anerkennung zum Jahresende für Ihre Mitarbeiter sehr motivierend für das neue Jahr auswirkt.

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern statt einer gemeinsamen Feier lieber Geschenke überreichen wollen, haben Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 186 € pro Person und pro Jahr lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei zur Verfügung. Überlegen Sie hier, ob Ihre Mitarbeiter Kinder haben - da wäre das Schenken noch schöner.

Übrigens:
Kaufen Sie nicht gedankenlos irgend etwas, nur um zu Schenken. Wenn Sie keine zündenden Ideen für sinnvolle Geschenke haben, dann weichen Sie doch auf Einkaufsgutscheine aus. Die kommen speziell bei Mitarbeitern immer gut an.

Für den Konsumenten bedeuten diese Begriffe das Gleiche, nämlich niedrigere Preise - aber gesetzlich gibt es einige wichtige Unterschiede!

In den letzten Jahren beschleicht mich immer mehr das Gefühl, dass wir von einem Saisonschlussverkauf in den nächsten Inventurabverkauf und von da gleich in einen Lagerräumungsverkauf stolpern. Im Grunde braucht man nur mehr ein paar wenige Wochen zu warten und bekommt die gleiche Ware um einiges billger. Ob das sinn macht, ist eine andere Geschichte….

Heute möchte ich die einzelnen gesetzlichen Regelungen aufzeigen:

Schlussverkauf

Seit einigen Jahren sind die Sommer- und Winterschlussverkäufe zeitlich nicht mehr einheitlich geregelt. Damit fällt es uns als Konsument schwer, sich darauf einzustellen. Und uns als Kleinunternehmer fällt es noch schwerer, mirt den Marketingaktionen der Grossen mitzuhalten. Der Winterschlussverkauf beginnt zum Teil bereits Mitte Dezember, also im schönsten Weihnachtsgeschäft. Und der Sommerschlussverkauf beginnt oft schon, bevor der richtige Sommer da ist.

Dafür gibt es wie gesagt keine fixen Vorschriften mehr. Es muss sich nur eindeutig um Saisonware handeln - also z.B. Motorräder im Herbst, Schi im Frühjahr. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

Ausverkauf

Als Ankündigung eines Ausverkaufes (im Sinne des § 33a Abs 1 UWG) wird eine Mitteilung verstanden, die auf die Absicht schließen läßt, Waren in größeren Mengen beschleunigt im Kleinverkauf abzusetzen, und welche zugleich geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, dass der Gewerbetreibende durch besondere Umstände genötigt ist, beschleunigt zu verkaufen und deshalb seine Waren zu außerordentlich vorteilhaften Bedingungen oder Preisen anbietet.

Umstände, die darauf schließen lassen, dass der Gewerbetreibende genötigt ist, beschleunigt zu verkaufen, können zB die Einstellung des Gewerbebetriebs, die Auflassung einer bestimmten Warengattung, die Übersiedlung des Geschäfts, ein Elementarereignis, eine im Geschäftslokal beabsichtigte Bautätigkeit oder auch nur die Behebung von Platzmangel sowie das Abstoßen eines übermäßig großen Warenlagers sein.

Nicht unter die Ausverkaufsbestimmungen fallen gemäß § 33a Abs 2 UWG Bekanntmachungen und Mitteilungen über Saisonschlußverkäufe, Inventurverkäufe und dergleichen und im bezüglichen Geschäftszweig und zu bestimmten Jahreszeiten allgemein übliche Sonderverkäufe.

Die Ankündigung eines Ausverkaufes ist gemäß § 33b UWG nur mit Bewilligung der nach dem Standorte des Ausverkaufes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.

Wann gibt es keine Ausverkaufsbewilligung?

* Wenn keine ausreichenden Ausverkaufsgründe vorliegen
* Wenn der Ausverkauf nicht für einen durchgehenden Zeitraum beantragt wird (eine Zweiteilung des Ausverkaufes ist nicht möglich)
* Wenn der Ausverkauf länger als ein halbes Jahr dauern soll
* Wenn der Ausverkauf in der Sperrfrist liegt (vom Beginn der vorletzten Woche vor Ostern bis Pfingsten und vom 15.11. bis Weihnachten)
* Wenn der Gewerbebetrieb noch nicht drei Jahre besteht

Ausnahmen sind bei besonderen Anlässen (Elementarereignisse, Tod des Gewerbetreibenden) möglich.

1.Business Blog KarnevalDie meisten Unternehmen konzentrieren sich immer noch beinahe ausschliesslich darauf, neue Kunden zu finden. Dabei wäre es wesentlich sinnvoller, die bestehenden zu halten - und so viel einfacher….

Konzentrieren Sie sich auf Ihre “alten” Kunden

Nein, nicht nur auf die “best agers”, wie die Senioren heute elegant genannt werden. Sondern auf Ihren bestehenden Kundenstock.

Immer neue Kunden akquirieren bedeutet einen großen Aufwand, denn laufend müssen Sie sich und Ihre Dienstleistungen neu verkaufen und oft mühsam neues Vertrauen aufbauen. Auch der Ertrag muss mit mehr Kunden nicht automatisch steigen, denn durch Ihr Tempo versäumen Sie vielleicht gewinnbringende Möglichkeiten oder verlieren den Kontakt zu potentiellen Kunden, derzeitigen Interessenten, die mittlerweile kaufen könnten oder wollen.

Konzentrieren Sie sich auf Ihre bestehenden Kunden/Kontakte!

Sie kennen Sie bereits und vertrauen Ihnen. Ihre persönliche Situation (finanziell und familiär) ändert sich laufend und hier benötigen sie Beistand. Auch lernen Ihre Kunden laufend neue Personen kennen und können so Ihr bester „PR-Mitarbeiter“ sein. Dafür brauchen Sie aber Zeit und Energie, um sich auf diese Kundengruppe zu konzentrieren und laufend darüber nachzudenken, wie Sie diesen Menschen einen messbaren Nutzen bieten können.


Wie bleiben Sie dauerhaft in Erinnerung?

Zum Beispiel ein bis zwei Mal pro Jahr eine Kundenveranstaltung (Angebot: kostenfreier Kundenevent), so haben Sie davor und danach mehrfach Gelegenheit mit Ihren Kunden in Kontakt zu treten und diese zu motivieren, auch Bekannte und Freunde dazu einzuladen.

Oder Sie benutzen eine beliebte und erfolgreiche Technik: Das „Ein-Minuten-Telefonat“. Meist werden Kunden nur kontaktiert, wenn man etwas von ihnen benötigt oder man ihnen etwas verkaufen möchte – umso unschlagbarer ist diese Technik, denn sie bringt auch für Sie oft unerwartete Ergebnisse!

Rufen Sie Ihre Kunden an - nur um zu fragen, ob alles passt. Ob die Geschäfte laufen. Ob das persönliche Umfeld stimmt. Je nachdem, was und wieviel Sie von Ihrem Kunden wissen. Nur ein paar private Worte. Gerade als kleines Unternehmen sollte die menschliche Komponente stark im Vordergrund stehen.

[Artikel im Rahmen des 1.BusinessBlog Carnevals - hier der Permalink zum Eröffnungsbeitrag]

1.BusinessBlog Carneval im deutschsprachigen RaumHeute startet auf derzeit 32 Weblogs der 1.BusinessBlog Carneval im deutschsprachigen Raum. Eine Menge KnowHow erwartet die Leser dieser Blogs in den nächsten Wochen.

In meiner neuen Kategorie “1.BusinessBlog Carneval” werde ich in den nächsten Wochen - genau genommen zwischen 20.10. und 11.11.2006 - speziell Artikel veröffentlichen, die sich um das Thema

Akquise:
Kunden und Aufträge finden und gewinnen.
Wichtige und nützliche Tipps für FreiberuflerInnen, Einzel- oder KleinunternehmerInnnen

drehen. Ein wichtiger Bereich für alle Selbständigen - noch wichtiger für die Kleinen in der Wirtschaft, und am wichtigsten wohl für “meine” EPU’s, die Ein-Personen-Unternehmen. Bisher 32 Blogs machen mit und beteiligen sich an dieser Aktion. Damit bündeln 32 Experten ihr Wissen und stellen es kostenlos zur Verfügung. Mein erster Beitrag folgt sofort.

Hier sind diese 32 Spezialisten - zusammengefasst von Elke Fleing, der Initiatorin dieser Aktion:

AdThink
Agentur Gorus, Literaturagentur für Sachbuchautoren
Akquiseblog
Anders denken
Basic Thinking
Bernd Röthlingshöfer
Best Practice Business
Blog Zip-Marketing
Connected Marketing
Einfach persönlich
E-Learning-Blog
Eva Engelken. Journalistenbüro für Wirtschaft & Recht!
Excellence-Blog
Existenzgründer-Blog
Frank Huncks Blog
Gastgewerbe Gedankensplitter
Gerold Braun
Innovativ-in
Interview-Blog
Job & Joy
JobBlog
K 2
Kubitz
Live-Online-Collaboration
Marketing-Blog.biz
Meipor
MiFoMM
Monika Birkner
Netprofit
PRBlogger
Rülps
Rund um's Büro
Selfmade in Austria
Service Sells
Streuverluste
Sven Lehmann
SW-Trading
txt 94 - JobBlog
Versicherungen News
Work.Innovation Blog
Writingwomans Autorenblog

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ja bekanntlich bei KFZ auf immer einheitlich 8 Jahre festgelegt. Was aber nun, wenn das KFZ bereits gebraucht und womöglich schon älteren Baujahres ist?

Beim Neukauf von KFZ gibt es keine Debatte - die Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Der Kaufpreis ist also auf acht Jahre gleichmässig aufzuteilen.

Handelt es sich aber um ein gebrauchtes KFZ, darf das Alter des Fahrzeuges von diesen 8 Jahren abgezogen werden.
Ein Beispiel:
KFZ ist Baujahr 2003, wird 2006 angeschafft - die Nutzungsdauer beträgt daher nur mehr 5 Jahre.

Wenn das Alter des KFZ mehr als 6 Jahre beträgt und damit nur mehr ein Jahr Nutzungsdauer übrig bleiben würde oder sogar ein Minus entstehen würde, dann müssen Sie auf jeden Fall den Anschaffungswert auf zwei Jahre verteilen.

Derzeit kursiert anscheinend wieder eine neue Betrugsmasche - zumindest absichtliche Täuschung. Per Fax wird die Eintragung in einer europaweiten Unternehmensdatenbank versandt.

Auf den ersten Blick sieht das Fax wie ein Korrekturabzug aus - alle Unternehmensdaten sind bereits eingetragen - nur die Branchenzugehörigkeit bzw. die einzelnen Dienstleistungen sind noch anzukreuzen.

Ganz gross steht natürlich drauf: dringend zurückfaxen an ….. (gebührenfrei) und Termin

Ganz klein allerdings steht dann unten, dass man damit den Auftrag gibt, seine Daten in diese Datenbank einzutragen zu einem Preis - man setze sich lieber vorher - von 89,00 € pro Monat - und das für eine fest vereinbarte Laufzeit von vorläufig zwei Jahren. Zahlbar natürlich im voraus. Eine Verlängerung bei nicht ordnungsgemässer Kündigung selbstverständlich auch bereits inkludiert.

Ob das nicht wieder nach den Gebrüdern Schmidtlein schreit?

Auf jeden Fall nicht beachten, sondern einfach wegwerfen bzw. löschen!

hier eine Ansicht davon - etwa 275 kb gross

Wohl müssig, zu erwähnen, dass die Datenbank auf eurecom.info nicht funktioniert, sondern einen parse-Fehler bringt…..

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