Lohnnebenkosten sind hoch - das wissen wir alle. Warum - das wissen viele aber nicht. Und wie’s billiger werden kann - das wissen die wenigsten.
Zum Bruttoentgelt für Dienstnehmer kommen noch eine Menge andere Zahlungen hinzu. Angefangen über den Dienstgeberbeitrag zur Sozialversicherung - der übrigens höher ist als der Anteil, den der Dienstnehmer selbst bezahlt. Dann weiter über ein 13. und 14.Gehalt - obwohl das Jahr aber nur 12 Monate hat. Ja doch, ich vergönne jedem sein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Trotzdem hat das Unternehmen nur 12 Monate lang Gelegenheit, Umsatz und damit Gewinn zu machen.
Weitere Lohnnebenkosten sind der Dienstgeberbeitrag, -zuschlag und die Kommunalsteuer. Und hier gibt es eine - wenn auch kleine - Vergünstigung für Kleinbetriebe.
Die Kommunalsteuer beträgt 3% von der Bruttolohnsumme. Hat ein Unternehmen im Monat nicht mehr als 1.460,00 € als Bemessungsgrundlage, dann dürfen 1.095,00 € vor Berechnung der KommSt abgezogen werden.
Gleiches gilt für den Dienstgeberbeitrag. Der beträgt zwar 4,5%, aber die Grenze ist die selbe. Aauch hier darf die Berechnungsgrundlage um 1.095,99 verkürzt werden, wenn monatlich nicht mehr als 1.460,00 € als Bemessungsgrundlage anfallen.
Der Dienstgeberzuschlag bietet die gleiche Vergünstigung. Allerdings ist hier der Prozentsatz nicht einheitlich, sondern von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Oberösterreich sind es 0,36%.
Wenn Sie also nur einen oder zwei Mitarbeiter beschäftigen, womöglich in Teilzeit, sollten Sie darauf achten, ob Sie unter der Grenze von 1.460,00 € monatlich brutto bleiben können. Das spart aufs Jahr gesehen doch einiges ein.