Das grösste Fest des Jahrs naht mit Riesenschritten. Als Unternehmer hat man auch in diesem Bereich einiges vorzubereiten. Hier ein paar Tipps, wie Sie den Finanzminister zum Mitfinanzieren Ihrer Weihnachtsfeier im Betrieb überreden können:
Je weniger Mitarbeiter Sie haben, umso wichtiger und auch persönlicher muss eine interne Weihnachtsfeier werden. Die Sie als Unternehmer aber nicht allein bezahlen müssen. Allgemein stehen Ihnen für Betriebsveranstaltungen pro Jahr und pro Dienstnehmer sogar 365 € zur Verfügung, die Sie steuerlich wirksam geltend machen können. Achten Sie daher gerade jetzt zum Jahresende darauf, ob von diesem Betrag bereits etwas verbraucht wurde - z.B. bei einem Betriebsausflug, einem Schitag etc. Die Kosten für derartige Veranstaltungen müssen “angemessen” sein - was bedeutet, dass sie im Verhältnis zum Umfeld im Betrieb stehen müssen und einen betrieblichen Grund haben sollen. Eine Weihnachtsfeier ist so ein betrieblicher Grund, weil sie das Zusammengehörigkeitsgefühl gerade in einem kleinen Unternehmen fördern kann. Und sich eine Anerkennung zum Jahresende für Ihre Mitarbeiter sehr motivierend für das neue Jahr auswirkt.
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern statt einer gemeinsamen Feier lieber Geschenke überreichen wollen, haben Sie einen zusätzlichen Freibetrag von 186 € pro Person und pro Jahr lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei zur Verfügung. Überlegen Sie hier, ob Ihre Mitarbeiter Kinder haben - da wäre das Schenken noch schöner.
Übrigens:
Kaufen Sie nicht gedankenlos irgend etwas, nur um zu Schenken. Wenn Sie keine zündenden Ideen für sinnvolle Geschenke haben, dann weichen Sie doch auf Einkaufsgutscheine aus. Die kommen speziell bei Mitarbeitern immer gut an.