Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist ja bekanntlich bei KFZ auf immer einheitlich 8 Jahre festgelegt. Was aber nun, wenn das KFZ bereits gebraucht und womöglich schon älteren Baujahres ist?

Beim Neukauf von KFZ gibt es keine Debatte - die Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Der Kaufpreis ist also auf acht Jahre gleichmässig aufzuteilen.

Handelt es sich aber um ein gebrauchtes KFZ, darf das Alter des Fahrzeuges von diesen 8 Jahren abgezogen werden.
Ein Beispiel:
KFZ ist Baujahr 2003, wird 2006 angeschafft - die Nutzungsdauer beträgt daher nur mehr 5 Jahre.

Wenn das Alter des KFZ mehr als 6 Jahre beträgt und damit nur mehr ein Jahr Nutzungsdauer übrig bleiben würde oder sogar ein Minus entstehen würde, dann müssen Sie auf jeden Fall den Anschaffungswert auf zwei Jahre verteilen.