Meistens weiss man zwar, dass es die Geringfügigkeitsgrenze gibt, bis dorthin man dazu verdienen kann, ohne zusätzliche Sozialversicherung oder Lohn- bzw. Einkommenssteuern zu bezahlen zu müssen. Aber viele sehen dabei nicht das Gesamtbild der Einkünfte am Jahresende - und werden von Nachzahlungen unangenehm überrascht. Auch die Lohnsteuer wird am Jahresende vom Gesamtbetrag aller Einkünfte berechnet, was eventuell eine Nachzahlung ergeben kann.

für Dienstnehmer gilt:
Wenn Sie in einem Jahr mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse haben, die sich zeitlich überschneiden, müssen Sie mit Nachzahlungen rechnen - sowohl an die Krankenkasse als auch ans Finanzamt. Für 2006 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei € 333,16 Euro, also im Jahr 3.997,92 Euro. Rechnen Sie alle Ihre Einkommen aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zusammen und dividieren Sie das Ergebnis durch 12. Das Endergebnis muss niedriger sein als 333,16.

für Selbständige gilt:
Eine geringfügige Selbständigkeit gibt es im Grund nicht. Selbständig ist man wie schwanger - entweder ja oder nein. Aber auch hier spielt in einem gewissen Bereich die geltende Geringfügigkeitsgrenze eine Rolle. Und zwar durch die Kleinunternehmerregelung. Wenn glaubhaft gemacht wird, dass nur geringfügige Einkünfte vorliegen (d.h. im Jahr 2006 nicht mehr als 3.997,92 Euro im Jahr) und die Umsätze 22.000 Euro im Jahr nicht übersteigen, kann die Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragt werden. Die Umsatzgrenze wird übrigens ab 2007 auf € 30.000 angehoben. Diese Ausnahme von der Sozialversicherung macht natürlich nur dann Sinn, wenn Sie ohnehin eine bestehende Versicherung aus z.B. einem Dienstverhältnis haben. Denn gar nicht versichert zu sein, kann im Ernstfall nicht nur teuer, sondern sogar existenzgefährdend sein.
Für die Einkommenssteuer gilt: bis zu € 750,oo pro Jahr Gewinn kann man getrost dazzuverdienen, ihne auch nur eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Darüber hinaus ist man auf jeden Fall erklärungspflichtig, auch wenn keine Steuern anfallen würden. Bis zu einem Betrag von € 10.000,oo Euro pro Jahr (Ergebnis der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) ist keine Einkommenssteuer fällig. Erst darüber müssen Sie mit einer Nachzahlung rechnen.