Durchlaufposten - jeder kennt sie. Doch wie geht man damit um? Hier passieren immer wieder Hoppalas…..

Egal ob ein gemeinsamer Messestand, Werbemittel, die für mehrere Unternehmer gleichzeitig bestellt werden, Verbrauchsstoffe, die in grösseren Mengen halt billiger sind - nur ein Unternehmer kann die tatsächliche Rechnung vom Lieferanten auf sich ausstellen lassen. Und muss dann die anteiligen Summen seinen Mitstreitern weiterverrechnen. Wenn Sie als Unternehmer Kosten an andere Unternehmer weiterverrechnen, ohne daran zu verdienen (also um den eigenen Einkaufspreis), haben Sie zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit A:
Sie verrechnen den Nettobetrag plus meist 20% Umsatzsteuer weiter

Beispiel: Ich kaufe einen Farblaseerdrucker um € 480,- inkl. 20% USt, bezahle eine Mietvertragsgebühr für die Kanzleimiete von € 345,- exkl. USt und kaufe eine Vorzimmerlampe um € 96,- inkl. 20% USt. Ich möchte 50% an meine Bürokollegin, eine andere selbständige Unternehmerin, weiterverrechnen. Wie sieht die Rechnung aus?

Ich verrechne wie folgt:

Farblaserdrucker, 50%-Anteil von
netto € 400,-
€ 200,00
Mietvertragsgebühr für die Kanzleimiete, 50%-Anteil von netto
€ 345,-
€ 172,50
Vorzimmerlampe, 50%-Anteil von
netto € 80,-  
€   40,00
Zwischensumme     
€ 412,50
zzgl. 20% Umsatzsteuer  €   82,50
Endbetrag  
€ 495,00


Möglichkeit B:
Sie geben die Originalrechnung weiter

Beispiel: Ich kaufe eine Lampe um € 360,- im Namen und auf Rechnung meiner Bürokollegin. Da der Rechnungsbetrag mehr als € 150,- ausmacht, lasse ich mir eine Rechnung auf Frau Beate Krumböck ausstellen, gebe ihr die Originalrechnung und bekomme von ihr den Rechnungsbetrag.

Der Unterschied besteht darin, dass in Beispiel A die gekauften Gegenstände von beiden gemeinsam genutzt werden. In Beispiel B nehme ich quasi meiner Kollegin etwas mit und lasse die Rechnung gleich auf sie ausstellen.