Reduzieren Sie die Höhe Ihrer SV-Beiträge an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw. passen Sie diese an Ihre aktuelle Situation an. So geht’s:
Die SV-Beiträge für das jeweils laufende Jahr stellen nur Vorauszahlungen dar. Genauso wie die Einkommensteuer-Vorauszahlungen nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheides auf die endgültige Einkommensteuer angerechnet werden, werden die SV-Vorauszahlungen z.B. für 2006 auf die endgültigen SV-Beiträge angerechnet. Eine etwaige Nachzahlung an SV-Beiträgen wird Ihnen von der SVA automatisch und ohne Antrag in vier vierteljährlichen Raten vorgeschrieben und sind dann also mit den jeweils laufenden Vorauszahlungen fällig.
Ich kann für Sie einen Antrag auf Herabsetzung Ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlungen stellen und ebenso einen Antrag auf Herabsetzung Ihrer vorläufigen SV-Beiträge. Ich benötige dazu von Ihnen nur eine realistische Schätzung Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für 2007 lt. Ihrem Budget. Bei der Erstellung Ihres Budgets bin ich Ihnen gerne behilflich.
Wichtig:
Eine Herabsetzung der Vorauszahlungen macht nur dann wirklich Sinn, wenn Sie auf Grund ungewöhnlich hoher Einnahmen in einem vergangenen Jahr zu hoch eingestuft wurden. Denn im anderen Fall schieben Sie die Zahlung nur auf und müssen nach dem Jahresabschluss mit womöglich enormen Nachzahlungen rechnen!