Wer hat nicht schon einmal ein Super-Schnäppchen aus dem Urlaub mitgebracht, zum Beispiel ein Polo-Hemd, das eigentlich viel teurer hätte sein müssen? Oder eine Rolex-Uhr, die der Händler auf der Straße schon um 45 Euro anbot? Doch die Jagd nach billigen „Markenprodukten“ birgt Risiken, denn rein rechtlich gesehen begeht der Käufer damit eine Straftat.
Der Zoll ist berechtigt, Gefälschtes bei der Einfuhr zu beschlagnahmen, zu vernichten oder sogar ein Strafverfahren in Gang zu setzen. Wird vorsätzlich gefälschte Ware eingeführt, kann von der Finanzstrafbehörde eine Geldstrafe bis 15.000 Euro, bei Fahrlässigkeit bis 4.000 Euro verhängt werden. Auch bei der Bestellung von Marken-Imitaten aus dem Internet kann die Zollbehörde einschreiten und die Ware zurückbehalten, sofern der Käufer nicht Widerspruch erhebt.
Der Rechteinhaber kann vom Verbraucher ein angemessenes Entgelt für die Rechtsverletzung verlangen. Dazu muss er allerdings nachweisen, dass der Käufer gewusst hat, dass es sich um ein gefälschtes Produkt handelt.
Gefährlich wird der Handel mit gefälschter Markenkleidung erst recht, wenn der Händler ein vermeintliches Schnäppchen auf den Markt bringt. Nicht nur, dass die gesamte Ware beschlagnahmt wird - er muss auch mit empfindlichen Strafen rechnen.
Also - Augen auf beim Schnäppchen-Kauf!
Hier ein paar weiterführende Links zu Berichten darüber:
Wirtschaftsblatt: Luxus-Labels machen in China gegen Fälscher mobil
marke.at: Markenpiraterie boomt in Österreich
WKO.at: Osterweiterung bringt Markenpiraterie