Zitat aus einem aktuellen Bericht auf dialerschutz.de:
Bis vor zwei Jahren stand die Schmidtlein GbR vor allem für Seiten, auf denen viel versprochen wurde, dann aber vor allem eines wartete: ein hoch tarifierter Dialer, der pro Einwahl bis zu 30 Euro über die Telefonrechnung kassierte. Geradezu legendär ist mittlerweile der Bericht des Kinderkanals „Kika“ über zwei Mädchen, die sich einst auf dem Weg nach Büttelborn machten. Sie hatten für ein Schulreferat nach Informationen über Reptilien gesucht, waren auf einer Schmidtlein-Seite gelandet – und zahlten viel Geld für nichts sagende Informationen. Ihr Versuch, die Brüder vor Ort in Büttelborn zur Rede zu stellen, scheiterte an der Haustür der geschäftstüchtigen Brüder.
Seitdem standen schon viele Journalisten vor der Tür der Schmidtlein GbR. Sogar Demonstrationen gegen die Geschäftsgebaren der Firma wurden schon organisiert. Die Brüder ließen sich davon nicht beirren.
Da sich speziell in den letzten Monaten die Fälle häufen (siehe auch mein Bericht vom 1.6.2006), strengt nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nach zahlreichen Abmahnungen gegen die Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR aus Büttelborn ein Gerichtsverfahren zur Gewinnabschöpfung an, weil auf den rund 20 Internetseiten des Unternehmens die Angaben zu Kosten und anderen Vertragsbedingungen nur versteckt aufgeführt gewesen seien.
Es wurde nachgebessert auf den Webseiten. Streng rechtlich gesehen dürfte inzwischen alles so sein, wie es muss. Und doch ist es so geschickt verpackt, dass nach wie vor viele - speziell Jugendliche natürlich - in diese Internet-Falle tappen.
Da steht z.B. gleich neben dem Formular mit den Registtrierungsdaten:
“Ihre Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo zum Preis von 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich bei einer Laufzeit von 24 Monaten mit einer jährlichen Abrechnung im Voraus.”
Da sind immerhin 168 Euro, die im Grunde nicht für Informationen zu Lehrstellen zu bezahlen sind, sondern für relativ wertlose “450 Berufsbilder” - denn diese erhält jeder kostenlos bei der österreichischen Wirtschaftskammer bzw. der deutschen IHK. Natürlich auch bei jedem Arbeitsamt.
Darunter steht dann aber noch:
“Keine Testzeit für Kunden aus Österreich.”
Somit ist sofort bei Abschluss der Registrierung das Abo fällig - sofern man Österreicher ist. Warum? Nun, weil das Widerrufsrecht derart kompliziert gestaltet ist, dass es nach österreichischem Recht nicht greift. Denn hier wird zwar auf eine Frist “von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)” hingewiesen. Allerdings heisst es gleich weiter:
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Das bedeutet im Klartext, dass das erstmalige Einloggen in den internen Bereich bereits genügt. Denn damit veranlasst ja der Kunde bereits von sich aus ein Ausführen der Dienstleistung.
Bleibt zu hoffen, dass diesmal die Staatsanwaltschaft die nötigen Mittel und Wege findet, dem Treiben des Brüderpaares ein endgültiges Ende zu setzen. Im Jahr 2003 musste das Verfahren eingestellt werden. 2006 sollte es anders sein….