Nein, das bedeutet nicht, dass man damit spekuliert, keine Steuern zahlen zu müssen. ;-) Es ist ein Ausdruck aus der Finanzgesetzgebung. Hier ein paar Worte dazu, um die häufigsten Irrtümer aufzuklären.

Gemeint ist damit die ganz normale Einkommenssteuer, die anfallen kann, wenn private Dinge höheren Wertes veräussert werden. Am häufigsten tritt sie daher beim Verkauf von Haus und Grund auf. Hier ist wichtig, darauf zu achten, dass der Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf einen bestimmten Mindestzeitraum erreicht bzw. überschreitet. Es sind dies derzeit in der Regel

  • bei Grundstücken: 10 Jahre
  • bei anderen privaten Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren, sonstigen Beteiligungen und Forderungen: 1 Jahr
  • Selbstbewohnte Eigentumswohnungen und Eigenheime: 2 Jahre

Ach ja - was viele nicht wissen: die Absicht, damit zu Spekulieren (mit dem Kauf und Verkauf), ist nicht massgeblich! Ob Sie es also vorgehabt haben oder nicht - es zählt rein die Frist.

Hier der Link auf die Seiten des Finanzministeriums mit detaillierten Informationen dazu. Und wenn Sie mit dem in sehr Amtsdeutsch gehaltenem Text Probleme haben, fragen Sie mich.