August 2006


Wie Sie sicher aus den Medien erfahren haben, waren in den vergangenen Tagen vereinzelt Bankomat-Kassen in Salzburg, Kärnten und Oberösterreich das Ziel von Manipulationsversuchen durch internationale organisierte Betrugsbanden.

Hier ein paar Informationen für Sie - bitte beachten:

  • Sollten Sie in Ihrem Geschäft in den letzten 8 Wochen einen Einbruch ohne erkennbaren Diebstahl bemerkt haben oder aber eine Bankomat-Kasse gestohlen worden sein, melden Sie sich bitte umgehend beim zuständigen Kundendienst unter der Telefonnummer 01-71773-3490.
  • Lassen Sie Reparatur und Wartung Ihrer Bankomat-Kasse ausschließlich durch autorisierte Wartungspartner durchführen, die sich bei Ihnen vor Ort ausweisen.
  • Seien Sie skeptisch gegenüber unaufgeforderten Technikerbesuchen. Mitarbeiter von Kreditkarten-Organisationen, die Testtransaktionen oder Funktionalitätstests an Ihrer Bankomat-Kasse durchführen, müssen sich ausweisen können.

Für Ihre Kunden gilt laut Aussage der First Data International:
das Bezahlen mit Karte ist weiterhin unbedenklich.

Was denken Sie, wenn Sie das lesen? Denken Sie auch sofort an Johnny Cash?

Gestern habe ich “I Walk the Line” gesehen - das Leben des “King of Country” in einer sehr guten Verfilmung. Und hab auch heute morgen nach dem Aufstehen noch den unverwechselbaren Sound im Hinterkopf. “Stark wie eine Lokomotive, scharf wie ein Rasiermesser” hiess es über seine Musik in der Zeit, in der er sich von einem unbekannten Irgendwer in sehr kurzer Zeit zu einem Idol entwickelte. Er war damals mit Jerry Lee Lewis und June Carter auf Tournee.

Johnny Cash live at St.Quentin Ich lernte seine Musik schon früher kennen - aber seit seinem Konzert in St.Quentin hatte er mich als absoluten Fan gewonnen.

Wer kennt nicht “Man in black”, “Ring of fire”, “A boy named Sue” oder “I walk the line”. Es wären noch viele seiner Titel aufzuzählen, denn alle (über 500) waren gut. Wussten Sie übrigens., dass er 1969 mehr Alben verkaufte als die Beatles?

Der “King of Country Music” wurde 1932 in Kingsland im Südstaat Arkansas geboren und wuchs zusammen mit sechs Geschwistern in ärmlichen Verhältnissen auf. Die ersten Schritte zu seiner musikalischen Karriere machte er Anfang der 50er Jahre als US-Soldat in Deutschland, wo er bei einer Luftwaffeneinheit im bayerischen Landsberg stationiert war. Seine erste Gitarre habe er in Deutschland gekauft, erzählte Cash in einem Interview. Zwei seiner populärsten Songs, »Folsom Prison Blues« und »Walk The Line«, schrieb er in Deutschland. Außerdem gründete er damals eine Country-Band, die Landsberg Bavarians. Nach der Entlassung aus der Armee ging Cash nach Memphis und schlug sich zunächst mit Gelegenheitsarbeiten durch. Mit einem Plattenvertrag bei Sam Phillips legendären Sun Records, wo auch Presley unter Vertrag war, begann dann 1955 seine steile Karriere. Mit der Gruppe Tennessee Three veröffentlichte Cash am 21. Juni 1955 seine erste Single mit den Songs »Hey Porter« und »Cry, Cry, Cry«, die in ihrer Verbindung aus Rock und Country so typisch für Cash waren.

Er stand bis zuletzt im Studio, denn seine Musik war auch für die heutige junge Generation Kult. Im Mai 2003 starb seine Frau June Carter, die seit vierzig Jahren immer an seiner Seite war - beruflich und privat. Im August sollte Johnny Cash bei MTV auftreten, da sein Video zum Song “Hurt” in acht Kategorien nominiert war. Er musste da bereits aus gesundheitlichen Gründen absagen. Und verliess uns dann endgültig am 12.September 2003.

Was aber den Veröffentlichungen seiner Songs keinen Abbruch tut. Sowohl 2004 als auch 2005 erscheinen Sampler seiner Werke, zum Teil bis dahin unveröffentlichte Songs. “Ring of Fire” kommt heuer im Frühjahr als Musical an den Broadway, eine weitere Doppel-CD auf den Markt und der zweite Film über sein Leben “Ring of Fire” in die Kinos.

Eigentlich sind bei dem Begriff Sun Records in musikgeschichtlicher Hinsicht erstmal nur zwei Assoziationen zugelassen: Elvis und Johnny Cash. Während The Pelvis zum Rock’n'Roll-Idol mutierte, seinem Reichtum am Ende aber erlag, überstand Cash seine zahlreichen, ungesunden Eskapaden und gilt trotz seines Todes im Jahre 2003 unangefochten als King of Country Music.

“Hello, I’m Johnny Cash”

Those four words resonated throughout the world much as “In God We Trust” and other familiar phrases which have stood the test of time.

so steht’s auf seiner offiziellen Webseite - die für Sie auch einige Hörproben bereit hält.

Der Begriff Spekulationssteuer ist den meisten bekannt, aber nicht bekannt ist, unter welchen Umständen sie anfällt und wie sie berechnet wird.

Hier ein kurzer Überblick zum Thema Spekulationssteuer:

Häufig wird mit der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens der Begriff der “Spekulationssteuer” in Zusammenhang gebracht.

Dabei handelt es sich aber um keine eigene Steuer, sondern um die Einkommensteuer, die bei Vorliegen eines so genannten “Spekulationsgeschäftes” im Sinn des Einkommensteuergesetzes (§ 30 EStG 1988) anfällt.

Ein solches Spekulationsgeschäft liegt dann vor, wenn private Wirtschaftsgüter veräußert werden, wobei bestimmte Fristen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht überschritten werden. Das Vorliegen einer Spekulationsabsicht ist unerheblich.

Was unterliegt der Spekulationsbesteuerung?

  • Veräußerung von bebauten oder unbebauten Grundstücken (grundstücksgleichen Rechten) des Privatvermögens, auch wenn damit zB Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden. Auch Betriebsgrundstücke können unter den Spekulationstatbestand fallen, nämlich dann, wenn sie von einem Freiberufler, Landwirt oder einem nicht im Firmenbuch protokollierten Gewerbetreibenden verkauft werden.
  • Veräußerung von privat genutzten Wirtschaftsgütern, zB Fahrzeuge, Kunstwerke, Antiquitäten, Möbel, Schmuck, Briefmarken, Mietrechte, Konzessionen, insbesondere auch Wertpapiere (Aktien, Genussrechte, Anleihen, Anteile an Investmentfonds), sonstige Beteiligungen und Forderungen.
  • Termin- und Differenzgeschäfte, Optionsgeschäfte


Innerhalb welchen Zeitraumes muss die Veräußerung erfolgen?

Der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung (Spekulationsfrist) beträgt:

  • bei Grundstücken: 10 Jahre. Wurde innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung ein Herstellungsaufwand auf 15 Jahre gemäß § 28 Abs 3 EStG 1988 verteilt, dann verlängert sich die Frist auf 15 Jahre.
  • bei anderen privaten Wirtschaftsgütern, insbesondere Wertpapieren, sonstigen Beteiligungen und Forderungen: 1 Jahr
  • Selbstbewohnte Eigentumswohnungen und Eigenheime: 2 Jahre (allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, siehe dazu “Ausnahmetatbestand Eigenheime und Eigentumswohnungen”!)

Hier ein Link auf Fragen und Anworten von Mag.Gregor Royer, Anwalt, zu diesem Thema.

Mit Ihrer Kommunikation, Ihrem Vertrieb und Ihrer Leistung spannen Sie Ihr Netz.

Welche Fische wollen Sie fangen? Wollen Sie einen besonders großen Fang machen oder regelmäßig viele kleine Fische haben?
Kennen Sie die Eigenarten dieser Fische?
Wissen Sie, in welchen Gewässern diese aufzufinden sind?
Wie viele fischen denn bereits in dem Gewässer? Sind Sie sicher, dass Sie mit diesen Fischen Ihren Bedarf befriedigen können?
Wissen Sie, mit welchem Köder und welcher Ausrüstung Ihnen diese Fische ins Netz/an die Angel gehen?
Oh, Sie wollen in verschiedenen Gewässern aktiv sein?
Werden Sie das nacheinander tun, gleichzeitig, allein, im Zusammenschluss?

Viele Fragen - aber Sie sollten Ihre Antworten darauf gefunden haben, um erfolgreich zu sein. ;-)

[Quelle: Asja Schrödl]

Ein Mann fand das Ei eines Adlers und legte es in das Nest einer Hinterhofhenne. Das Adlerjunge schlüpfte mit der Kükenbrut und wuchs mit ihnen auf.

Sein Leben lang tat der Adler, was die Hinterhofhühner auch taten, denn er dachte, er sei ein Hinterhofhuhn. Er scharrte auf der Erde nach Würmern und Insekten. Er gluckste und gackerte. Und schlug mit den Flügeln, um ein paar Meter in die Luft zu flattern.

Die Jahre vergingen, und der Adler wurde sehr alt. Eines Tages sah er weit über sich am wolkenlosen Himmel einen prachtvollen Vogel, der anmutig und majestätisch auf dem kräftigen Wind dahinsegelte, und dabei kaum die großen goldenen Schwingen bewegen musste. Der alte Adler sah in ehrfürchtigem Staunen auf. “Wer ist das?” fragte er.

“Das ist der Adler, der König der Vögel”, sagte sein Nachbar. “Er gehört dem Himmel. Wir gehören dem Boden - wir sind Hühner. “So lebte und starb der Adler als Huhn, denn er war das, wofür er sich hielt.

[Quelle: literaturzone.org]

Auch die Teilnahmemöglichkeit an einem Gewinnspiel ist eine Zugabe, wenn diese vom Kauf einer Ware abhängig gemacht wird oder zumindest beim Umworbenen der Eindruck einer Abhängigkeit des Vorteils vom Bezug der Hauptware erweckt wird. Ebenso, wenn der Erwerb der Hauptware bloß als förderlich erachtet wird, die bequemste Art ist oder die angebotenen Alternativen zum Kauf der Ware als Teilnahmevoraussetzung nicht gleichwertig sind bzw nicht mit dem gleichen Auffälligkeitswert angekündigt werden.

So ist zB das Aufsuchen eines Geschäftslokales dem Kauf einer Zeitschrift nicht gleichwertig. Eine mit dem Kauf der Zeitung gleichwertige Alternative (Einsenden einer Postkarte) beseitigt den Zugabecharakter eines Gewinnspiels nur dann, wenn die Alternative mit dem gleichen Auffälligkeitswert angekündigt wird wie die Zuwendung und deren Abhängigkeit vom Erwerb einer bestimmten Ware. Das Gewähren einer Zugabe unter einer Zufallsbedingung ist (nur) unter diesem Sondertatbestand zu betrachten.

Ein solches Gewinnspiel ist aber zulässig, wenn der Gesamtwert der ausgespielten Preise 21 600 € nicht übersteigt, sich aus dem Gesamtwert der ausgespielten Preise im Verhältnis zur Zahl der ausgegebenen Teilnahmekarten ein Wert der einzelnen Teilnahmekarten (fiktiver Lospreis) von nicht mehr als 0,36 € ergibt und eigene Teilnahmekarten ausgegeben werden. Diese Ausnahme gilt nicht für Zugaben zu periodischen Druckwerken. Dieselbe Wirkung wie durch die Ankündigung eines Gewinnspiels auf der Titelseite einer Zeitung kann auch dadurch erzielt werden, dass Gewinnspiele so regelmäßig veranstaltet werden, dass der sichere Eindruck erweckt wird, dass auch in zukünftigen Ausgaben wieder Gewinnspiele enthalten sein werden.

Weiters kann ein Gewinnspiel aber auch wettbewerbswidrig sein, wenn es eine sittenwidrige Umgehung gemäß § 1 UWG darstellt oder eine Irreführung über Gewinnchancen oder Gewinne gemäß § 2 UWG vorliegt. Schließlich ist es gemäß § 28 UWG unzulässig, die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer Leistung vom Ergebnis einer Verlosung oder einem anderen Zufall abhängig zu machen.

[Quelle: www.schutzverband.at]

Erstmals mehr Privat- als Firmeninsolvenzen in Österreich - schreibt pressetext.at in einer Aussendung. Trauriger Rekord….

Während im ersten Halbjahr 2006 die Zahl der Unternehmensinsolvenzen um 6,7 Prozent auf 3.398 sank, verzeichneten die Privatinsolvenzen mit einem Plus von 15 Prozent auf 3.735 ein neues Rekordhoch überflügelten erstmals die Firmenpleiten.

Schuld daran könnte sein, dass die Unternehmensinsolvenzen sich derzeit massiv auf kleine und kleinste Unternehmen beziehen. Nach Branchen gerechnet, schwebt der Pleitegeier besonders über den Bereichen Information und Consulting sowie Handel und Tourismus. Ich merke es selbst, denn derzeit ist wohl die Sanierung mein stärkster Auftraggeber…..

Leider ist gerade bei kleinen Unternehmen der Inhaber als Bürge der Bank gegenüber auch privat haftbar. Und daher kann eine Unternehmenspleite gut und gern zwei bis drei private Insolvenzen nach sich ziehen.

Das alles ist aber nur die Spitze eines Eisberges. Denn die Konkursanträge von Privatpersonen, die mangels Masse abgelehnt werden müssen, sind in der oben angeführten Statistik gar nicht enthalten. Und bedeuten für denjenigen, den es trifft, dass er endlos verfolgt und gepfändet werden kann. Also im Grunde das Aus für ein “normales” Leben….

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