Immer wieder stolpert man im Internet über Online-Casinos. Achtung - auch die Teilnahme kann strafbar sein!!!

Grundsätzlich gilt: was sonst nicht erlaubt ist, das ist auch im Internet verboten. Glücksspiele - z.B. Poker, Roulette/Beobachtungsroulette, Two Aces, Black Jack, u.a. - dürfen weder real noch online im Internet ohne Konzession nach dem Glücksspielgesetz entgeltlich angeboten werden.

Soweit bei Glücksspielen im Internet ein Spielvertrag über das Internet abgeschlossen wird und die Entscheidung über Gewinn/Verlust zentralseitig erfolgt - was für gewöhnlich immer der Fall ist - handelt es sich jedenfalls um “elektronische Lotterien” gemäß § 12a Glücksspielgesetz und dürfen diese nur mit Bewilligung des Bundesministeriums für Finanzen durchgeführt werden.

Das Bewerben sowie das Anbieten von ausländischen oder sonst illegalen Glücksspielen in Österreich, wie auch die Teilnahme an ausländischen Glücksspielen vom Inland aus ist - auch auf elektronischem Weg - nicht zulässig! Besondere Vorsicht gegenüber nicht näher bekannten Anbietern sollte schon deshalb herrschen, weil gegen allfällige Vorenthaltung von Gewinnen oder im Betrugsfall rechtliche Schritte kaum möglich oder gar erfolgreich sein werden (Offenlegung der eigenen strafbaren Handlung). Die staatlich kontrollierten österreichischen Glücksspiele haben hingegen einen Sicherheitsvorsprung! Auch auf dem Daten-Highway.

Mehr darüber finden Sie hier. Und meine deutschen Leser dürfen sich freuen - auch in Deutschland gelten ähnliche Regelungen, siehe hier.