Juli 2006
Monats-Archiv
Mo 31 Jul 2006
Einige Tage laschiert und keine Beiträge geschrieben - aber ich hasse Lücken…..
Also ehrlich gesagt:
Ich habe zwar an die zehn Tage lang Beiträge vorgeschrieben, um eine ziemlich verplante Zeit bei mir zu überbrücken. Aber in der Praxis war es dann doch zu wenig. Und statt am 31.7. kam ich dann erst wieder am 4.8. zum Schreiben. Da mir aber solche Lücken in meinem täglichen Weblog absolut nicht gefallen, müssen die fehlenden Tage halt nachträglich aufgefüllt werden. Wa sich nun auch brav gemacht habe.
Ein “sorry” an alle regelmässigen Leser - aber solche Phasen wird es leider ab und zu immer wieder geben. Die Arbeit muss nun mal vorgehen - und die Familie auch, grad in den Sommerferien
So 30 Jul 2006
Natürlich dürfen Familienmitglieder in Ihrem Unternehmen mitarbeiten. Allerdings muss man dabei ein paar Dinge zusätzlich beachten.
Erstens sollten Sie bedenken, dass Differenzen aus dem Job dann automatisch auch aufs Privatleben abfärben. Das ist eine sehr persönliche Angelegenheit und für jeden individuell zu entscheiden.
Zweitens gibt es auch von der (steuer)rechtlichen Seite her ein paar Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen. Denn gerade im Bereich der Familienmitglieder passieren die meisten “Mauscheleien” und daher wird hier besonders scharf kontrolliert. Häufig wird nämlich versucht, Teile des steuerpflichtigen Einkommens getarnt als Zahlungen für erbrachte Leistungen nahen Angehörigen zukommen zu lassen, bei denen dieser Zufluss entweder überhaupt keine Steuerpflicht auslöst oder einer wesentlich geringeren Progression unterliegt.
- Sind schriftliche Verträge erforderlich?
Vereinbarungen – auch mit nahen Angehörigen - müssen nicht unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Wenn die wesentlichen Vertragsbestandteile deutlich fixiert werden und der Abschluss und die tatsächlichen Durchführung des Vertrages bewiesen werden können, steht der steuerrechtlichen Anerkennung mündlich getroffener Vereinbarungen nichts entgegen.
Im Rahmen der Beweiswürdigung kommt der Schriftform jedoch besondere Bedeutung zu. Daher ist zu empfehlen, Verträge entweder schriftlich abzufassen oder zumindest die wesentlichen Punkte mündlich getroffener Vereinbarungen zu dokumentieren. Wie die Einhaltung des Vertrages nachgewiesen wird, steht dem Abgabepflichtigen frei. Der Vertrag(sabschluss) muss aber jedenfalls für Dritte erkennbar sein. Die bloße Mitteilung an das Finanzamt genügt nicht.
Die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die Abfuhr von Lohnabgaben sind Indizien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Es genügt als Nachweis aber nicht, wenn bei einem Bestandvertrag bloß die Mietzahlungen als Schuldpost in der Bilanz ausgewiesen werden. Es muss ein tatsächlicher Geldfluss vorhanden sein. Am besten als Banküberweisung!
- Inhalt der Vereinbarung
Die wesentlichen Vertragsinhalte müssen eindeutig festgelegt sein, so z.B. bei Bestandverträgen der Bestandgegenstand, der zeitliche Geltungsbereich des Vertrages und der Bestandzins. Bei Gesellschaftsverträgen muss insbesondere die Art und Höhe der Beteiligung und die Höhe des Gewinnanteils vereinbart sein. Bei Darlehensverträgen sind klare Kündigungs-, Tilgungs- und Zinszahlungsvereinbarungen wesentlich. Bei Dienstverträgen ist eine eindeutige Festlegung der Arbeitszeit, des Aufgabengebietes und der Entlohnung wichtig.
- Fremdvergleich
Die Finanzverwaltung prüft, ob der Vertrag auch zwischen nicht Verwandten in der konkreten äußeren Form abgeschlossen worden wäre und ob auch der Vertragsinhalt dem Verhalten einander fremd gegenüberstehenden Personen Stand hält.
Beispiel:
Bei einem Dienstvertrag ist für die steuerliche Anerkennung erforderlich, dass der nahe Angehörige eine sonst notwendige fremde Arbeitskraft ersetzt und die Angemessenheit der Entlohnung gegeben ist. Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn sich die Bezüge an den Kriterien Qualität und Quantität der Arbeitsleistung orientieren, wobei eine gewisse Bandbreite berücksichtigt wird. Anhaltspunkte für die Angemessenheit der Gehaltshöhe sind vorrangig durch einen innerbetrieblichen Vergleich und sodann durch einen außerbetrieblichen Vergleich zu gewinnen. Wird ein Bezug vereinbart, der wesentlich über dem zwischen Familienfremden Üblichen liegt, ist der darüber liegende Betrag nicht abzugsfähig. Ein sprunghaftes Ansteigen der Lohnbezüge ohne entsprechende Veränderung der Arbeitszeit deutet ebenfalls auf eine Unangemessenheit hin.
Eine Orientierung am geltenden Kollektivvertrag als Untergrenze ist daher empfehlenswert!
- Ein Dienstvertrag mit dem Ehegatten setzt das Vorliegen einer besonderen Vereinbarung voraus, die über die im ABGB begründete Mitwirkungspflicht und die familienhafte Mitarbeit hinausgeht.
-
Rückwirkende Vereinbarungen werden nicht anerkannt
Genauere Erläuterungen dazu finden Sie auf meiner Business-Seite, nachdem Sie sich (kostenlos) registriert haben.
Sa 29 Jul 2006
Organisation ist das halbe Leben, hat ein kluger Mann mal gesagt. Und er hat recht. Denn in den letzten zehn Tagen hatte ich einfach Wordpress als meinen Sekretär angestellt. Was übrigens bestens funktioniert hat.
Wenn Sie diesen Beitrag heute lesen, kommt auch der noch aus der Sekretär-Funktion meines Blogs. Erst ab morgen bin ich selbst wieder da und schreibe.
Ich habe derzeit eine Menge Arbeit am Schreibtisch und auch ausserhalb (ja, auch ich gehöre zu denen, die das tolle Wetter nicht zu baden nutzen können) und wusste daher, dass ich für meine täglichen Blogrunden keine Zeit haben werde. Also habe ich fleissig vorgeschrieben (zehn Tage, um genau zu sein) und jeden Artikel mit dem passenden Zeitstempel versehen. Diese Funktion ist Bestandteil des Wordpress und ist für mich beinahe schon unentbehrlich geworden.
So entstand ohne mein persönliches Zutun täglich frühmorgens ein neuer Artikel.
Nein, stimmt nicht ganz - denn zum Thema CoComment musste ich doch mal eine Arbeitspause machen und was Aktuelles schreiben…..
Fr 28 Jul 2006
Wenn am Schluss eines Hollywood-Films ein glückliches Paar steht, dann hat dieses die wahre Herausforderung des täglichen Lebens erst vor sich. Das gleiche gilt für die - von vielen als großartiger Erfolg gefeierte, von manchen als verwässerter Kompromiss belächelte - schwierige Einigung der 25 EU-Mitgliedsländer über die Schaffung einer europäischen Dienstleistungsrichtlinie. Dramatische Entwicklungen haben einen zunächst glücklichen Ausgang gefunden; jetzt aber muss die eigentliche Geschichte folgen. Wirtschaft und Politik müssen in Abstimmung mit allen betroffenen Gruppen den theoretischen Rahmen für den freien Dienstleistungsmarkt in den kommenden drei Jahren mit Leben füllen.
So steht es zumindest in diesem Pressebericht über das European Consultants´ Cooperation Forum in der Wiener Galerie der Forschung.
Bleibt zu hoffen, dass tatsächlich die KMU’s gestärkt werden und nicht letztendlich die sind, die auf der Strecke bleiben.
“Das Happy-End harrt also einer Fortsetzung. Das Schreiben dieser neuen Folge sollten die europäischen Consultants gemeinsam und aktiv in die Hand nehmen. “
An mir solls nicht liegen…
Do 27 Jul 2006
In vielen Fällen nicht mehr zu vermeiden - obwohl man schon viel früher etwas dagegen unternehmen sollte. Aber wenn es bereits zu spät ist und gepfändet wird, dann sollten Sie in paar Dinge dazu wissen:
Als Schuldner werden Sie vom Gericht benachrichtigt, wenn eine Lohn- oder Gehaltspfändung bewilligt wurde.
Was gepfändet werden kann:
- Gehalt bzw. Lohn
- Arbeitslosengeld
- Notstandshilfe
- Gefahren-, Schmutzzulagen
Nicht gepfändet werden darf
- Wohn-, Familienbeihilfe
- Aufwandsentschädigungen (wie z.B.Tagesdiäten)
Gepfändet werden darf bis zum sogenannten Existenzminimum. Dessen Höhe hängt vom Nettoeinkommen, der Anzahl der Unterhaltspflichtigen und auch davon ab, ob man 12 oder 14 mal im Jahr bezahlt wird. Sonderzahlungen werden bei der Berechnung genauso behandelt wie das “normale” monatliche Einkommen.
Betroffene wenden sich am bestens für Hilfe an Schuldnerberatungsstellen bzw. die Arbeiterkammer.
Informationen für Unternehmer, die als sogenannte Drittschuldner die Lohnpfändungen berechnen und abführen müssen, gibt es hier in einer Broschüre des Bundesministeriums für Justiz bzw. auch beim Rechtsservice der WKO.
Mi 26 Jul 2006
Geschrieben von ijb in Kategorie
Tatort GeldNoch kein Kommentar
Riskieren Sie ab und zu mal Spielgeld für Investments in Rohstoffe?
Lukerativ und trotzdem ausgesprochen risikoreich - vielleicht gerade deshalb für manchen einfach zu verlockend. Der tägliche Adrenalinkick, wenn man morgens auf die Kurse schaut…..
Grundsätzlich sollte man für risikoreiche Investments nur soviel Geld einsetzen, als man auch leicht verkraftet, falls es sich völlig in Luft auflöst. Also echtes “Spielgeld”. Betrachten Sie es wie einen Besuch im Casino - klappts, ist es gut. IKlappts nicht, darf es nicht weh tun!
Egal, ob es sich nun um Kaffee, Kakao, Gold, Kupfer oder Erdöl handelt - ein wenig Hintergrundwissen über die Rohstoffe kan nie schaden.
Hier daher der Download eines pdf mit einer Auflistung der (am Geldmarkt) wichtigsten Rohstoffe und der wichtigsten Informationen dazu:
Rohstoffe im Überblick
zur Verfügung gestellt von der Credit Suisse
Di 25 Jul 2006
Geschrieben von ijb in Kategorie
Tatort Unbekannt ,
Stuff1 Kommentar
Man(n) möge mir verzeihen……
Allgemeine Bestimmungen
Sich einen Mann zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage ob sich die Haltung eines Mannes überhaupt noch lohnt. Ein brauchbares Exemplar sollte mindestens zwei der nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen.
§ 1: Grundlegende Eigenschaften
Abs 1: Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleißig im Haushalt und im Bett gut zu gebrauchen)
Abs 2: Er soll herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)
Abs 3: Obige Punkte können außer Acht gelassen werden wenn § 2 zutrifft.
§ 2 Er ist reich !
§ 3 Anschaffung
Gehen Sie bei der Auswahl Ihres Männchens sorgfältig vor, und lassen Sie sich genügend Zeit um sich von seinen tatsächlichen Fähigkeiten zu überzeugen. Bedenken Sie, dass das Männchen stets versucht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollenverhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst später. In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Das Vorliegen der Vorraussetzungen gem. § 3 sollte daher sorgfältig geprüft werden.
Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes (siehe auch § 5). So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus. Aber Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust und können sich dann weder an ihr Heim noch an ihr Frauchen erinnern.
§ 4 Ernährung
Der Mann ist ein Allesfresser. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen, sollte man ihm neben dem Dosenfutter ab und zu frisches Gemüse oder Salat vorsetzen. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süßigkeiten gilt im wesentlichen das Gleiche. Vorsicht vor Überfütterung. Bedenken Sie, daß ein fetter Mann schnell unbeweglich wird und damit im Bett und im Haushalt nicht mehr so leistungsfähig ist.
§ 5 Artgerechte Haltung
Was die Unterbringung angeht, so ist der Mann relativ anspruchslos. Im allgemeinen genügen ein Bett und ein Fernseher. Bei Vorhandensein eines Computers kann eventuell auf den Fernseher verzichtet werden. Man sollte ihn nicht den ganzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Für die allgemeine Beweglichkeit und eine regelmäßige Sauerstoffzufuhr hat sich Gartenarbeit bestens bewährt. Außerdem sollte man ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat. Denken Sie daran, ihn immer an der langen Leine zu lassen.
§ 6 Pflege
Sorgen Sie dafür, daß er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmäßig nachgeschnitten werden. Ein gelegentlicher Haarschnitt ist ebenfalls zu empfehlen. Tauschen Sie getragene Kleidung regelmäßig gegen neue aus.
§ 7 Männerkrankheiten
Der Mann im allgemeinen neigt zu Übertreibungen. Eine Veranlagung zum Hypochonder ist quasi angeboren. Bei Erkältung ist leichte Bettruhe vollkommen ausreichend. Aufrichtiges Bedauern des Erkrankten kann den Heilungsverlauf positiv beeinflussen. Sollte tatsächlich eine ernste Erkrankung vorliegen, empfiehlt es sich, einen Arzt hinzuzuziehen. Manche Männchen neigen zu übermäßigem Haarausfall. Dies beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit meist nicht und ist daher unbedenklich.
§ 8 Ausbildung
Männer werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt. Das Befolgen der wichtigsten Regeln wie “Fuß, Platz, kusch und hol’s” beherrschen die meisten bei regelmäßigem Training und einer Belohnung durch Leckerli oder ein paar Streicheleinheiten bereits nach wenigen Tagen. Bei der Ausbildung ist es unerlässlich, die Schwiegermutter mit einzubeziehen und klare Regeln für die Erziehung aufzustellen.
§ 9 Fortpflanzung
Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich auch dementsprechend. Ein in diesem Zusammenhang geäußerter Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu genießen, da er oft nur als Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen.
[so und jetzt geh ich zur Sicherheit in Deckung….]
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