Allgemein bekannt und dennoch zu wenig genutzt - der steuerfreie Gehaltsteil, der in eine Zukunftsvorsorge umgewandelt werden kann. So einfach geht`s:
Motivation mit 300,- EUR, Steuern optimieren und die Zukunft absichern.
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Gehaltserhöhungen sind nicht die einzige Möglichkeit, gute Mitarbeiter zu motivieren. Die betriebliche Zukunftsvorsorge (§3 Abs. 1 Zi 15 EStG) ist eine vorteilhafte Alternative, die Ihrem Unternehmen bis zu 50 % weniger kostet und Ihren Mitarbeitern deutlich verbesserte Vorteile bringt.
Zahlungen von bis zu EUR 300,-pro Arbeitnehmer und Jahr sind als Betriebsaufwand in voller Höhe steuerlich absetzbar. Ausserdem ersparen Sie sich sämtliche Lohnnebenkosten. Zusätzliche ASVG-Beiträge werden nicht eingehoben.
Und Ihr Mitarbeiter? Er geniesst durch diese Zuwendung Steuervorteile und kann wählen, ob er die Zuwendung als lebenslange Privatpension oder als einmaliges Kapital ausbezahlt haben möchte.
- Die steuerfreien Aufwendungen pro Mitarbeiter betragen EUR 300,- pro Jahr.
- Das Kapital beim Ablauf des Vertrages muss vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Die Auszahlung ist zur
Gänze steuerfrei.
- Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf den Vertrag, wenn er das Unternehmen verlässt, aber es muss ein Versicherungsnehmerwechsel erfolgen.
- Die EUR 300,- können nicht steuerfrei vom Dienstgeber an den Mitarbeiter ausbezahlt werden. Es ist ein Versicherungsvertrag erforderlich.
- Vorteile bei der Zukunftsicherung für den Mitarbeiter:
Die Zukunftsicherung ist eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Veranlagung, bei der auch die Kapitalauszahlung steuerfrei ist.
Die Vorteile auf einen Blick:
für das Unternehmen:
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- Zahlungen gem. § 3 Abs. 1 Zi 15 EStG gelten als Betriebsaufwand und sind in voller Höhe absetzbar
- Wegfall von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen
- keine Aktivierung von Ansprüchen
- wichtiges Motivationsinstrument
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für den Mitarbeiter:
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- keine Lohnsteuer
- keine Sozialabgaben
- Begünstigung der Hinterbliebenen im Ablebensfall
- Kapitalleistungen sind einkommensteuerfrei und KEST-frei
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Voraussetzungen:
Damit Zahlungen für die Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter gemäss § 3 Abs. 1 Zi 15 EStG steuerfrei bleiben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Zusatzleistungen dienen ausschliesslich der Zukunftssicherung des Mitarbeiters.
- Der Freibetrag von jährlich 300,- EUR wird nicht überschritten.
- Die Aufwendungen werden für alle Mitarbeiter oder objektiv bestimmte Gruppen getätigt.
- Die Gruppen sind firmenspezifisch definiert - z.B.: alle Mitarbeiter, die länger als drei Jahre im Unternehmen tätig sind
Auch als Gehaltsumwandlung möglich:
Es besteht auch die Möglichkeit, in Form einer Gehaltsumwandlung die Vorteile der Zukunftssicherung zu nutzen. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen Belastung für das Unternehmen. Im Gegenteil: auf Grund der Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Lohnnebenkosten haben Sie noch einen zusätzlichen Nutzen. Also ein MUSS für alle ertragsorientierten Unternehmen!
Einzige Voraussetzung:
Kollektivvertragliche Mindestansprüche dürfen durch die Gehaltsumwandlung nicht unterschritten werden.
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