Allgemein bekannt und dennoch zu wenig genutzt - der steuerfreie Gehaltsteil, der in eine Zukunftsvorsorge umgewandelt werden kann. So einfach geht`s:
Motivation mit 300,- EUR, Steuern optimieren und die Zukunft absichern.

Gehaltserhöhungen sind nicht die einzige Möglichkeit, gute Mitarbeiter zu motivieren. Die betriebliche Zukunftsvorsorge (§3 Abs. 1 Zi 15 EStG) ist eine vorteilhafte Alternative, die Ihrem Unternehmen bis zu 50 % weniger kostet und Ihren Mitarbeitern deutlich verbesserte Vorteile bringt.

Zahlungen von bis zu EUR 300,-pro Arbeitnehmer und Jahr sind als Betriebsaufwand in voller Höhe steuerlich absetzbar. Ausserdem ersparen Sie sich sämtliche Lohnnebenkosten. Zusätzliche ASVG-Beiträge werden nicht eingehoben.

Und Ihr Mitarbeiter? Er geniesst durch diese Zuwendung Steuervorteile und kann wählen, ob er die Zuwendung als lebenslange Privatpension oder als einmaliges Kapital ausbezahlt haben möchte.

  • Die steuerfreien Aufwendungen pro Mitarbeiter betragen EUR 300,- pro Jahr.
  • Das Kapital beim Ablauf des Vertrages muss vom Mitarbeiter nicht versteuert werden. Die Auszahlung ist zur
    Gänze steuerfrei.
  • Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf den Vertrag, wenn er das Unternehmen verlässt, aber es muss ein Versicherungsnehmerwechsel erfolgen.
  • Die EUR 300,- können nicht steuerfrei vom Dienstgeber an den Mitarbeiter ausbezahlt werden. Es ist ein Versicherungsvertrag erforderlich.
  • Vorteile bei der Zukunftsicherung für den Mitarbeiter:
    Die Zukunftsicherung ist eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Veranlagung, bei der auch die Kapitalauszahlung steuerfrei ist.

Die Vorteile auf einen Blick:

für das Unternehmen:

 

  • Zahlungen gem. § 3 Abs. 1 Zi 15 EStG gelten als Betriebsaufwand und sind in voller Höhe absetzbar
  • Wegfall von Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträgen
  • keine Aktivierung von Ansprüchen
  • wichtiges Motivationsinstrument

für den Mitarbeiter:

 

  • keine Lohnsteuer
  • keine Sozialabgaben
  • Begünstigung der Hinterbliebenen im Ablebensfall
  • Kapitalleistungen sind einkommensteuerfrei und KEST-frei


Voraussetzungen:

Damit Zahlungen für die Zukunftssicherung Ihrer Mitarbeiter gemäss § 3 Abs. 1 Zi 15 EStG steuerfrei bleiben, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Zusatzleistungen dienen ausschliesslich der Zukunftssicherung des Mitarbeiters.
  • Der Freibetrag von jährlich 300,- EUR wird nicht überschritten.
  • Die Aufwendungen werden für alle Mitarbeiter oder objektiv bestimmte Gruppen getätigt.
  • Die Gruppen sind firmenspezifisch definiert - z.B.: alle Mitarbeiter, die länger als drei Jahre im Unternehmen tätig sind

Auch als Gehaltsumwandlung möglich:

Es besteht auch die Möglichkeit, in Form einer Gehaltsumwandlung die Vorteile der Zukunftssicherung zu nutzen. Somit kommt es zu keiner zusätzlichen Belastung für das Unternehmen. Im Gegenteil: auf Grund der Einsparung von
Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Lohnnebenkosten haben Sie noch einen zusätzlichen Nutzen. Also ein MUSS für alle ertragsorientierten Unternehmen!

Einzige Voraussetzung:
Kollektivvertragliche Mindestansprüche dürfen durch die Gehaltsumwandlung nicht unterschritten werden.