In einer freien Stunde mal durch das stattlich gewachsene Bloggersdorf gesurft, fand ich unter anderem einen für Österreicher mehr als seltsam anmutenden Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Grünen Jugend Deutschland und dem deutschen Bundesministerium für Gesundheit.

Hier die Vorgeschichte in allen Einzelheiten:
Ministerium will Rechte im Internet einschränken

Und hier der Text der umstrittenen Verlinkungsregeln (den ich diesmal direkt kopiere, damit ich nicht als Österreicherin noch Vertragspartner eines deutschen Ministeriums werde):

Verlinkungsregeln
Wir freuen uns, dass Sie auf unsere Seite einen Link setzen wollen. Diese Erlaubnis ist jederzeit widerrufbar und gilt nur, wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten:
Der Hyperlink kann auf die Startseite www.bmg.bund.de oder auf eine einzelne Webseite des BMG gesetzt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.
Der Vertragspartner teilt dem BMG innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch eine E-Mail an die Adresse info@bmg.bund.de das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit.
Diese Information muss den Pfad enthalten, von dem aus auf die betreffende Seite zugegriffen werden kann.
Die Nutzung des Logos des BMG bedarf einer gesonderten Genehmigung.

Wer den Link haben will, findet ihn hier: Ulla Schmidt - wir lassen uns nicht einschüchtern!

Unter den bereits zitierten Blogs, die alle über diese eigenartige Gesundheitspolitik der deutschen Ministerin bereits geschrieben haben, fand ich auch den Blog eines Bekannten - Sascha Kremer - und dort bei ihm eine wichtige Information generell zum Präsentieren eines Markenzeichens und dem damit Verlinken auf die entsprechende Unternehmenswebseite.

Da wollte ich es dann doch genauer wissen und ging auf die Suche nach den Nutzungsbestimmungen bei unseren österreichsichen Ministerien. Und kam zu dem Schluss, dass bei uns doch die Uhren etwas anders ticken. ;-)

Hier nur drei der Ministerien mit ihren Nutzungsbedingungen:
Bundesministerium für Finanzen
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Auf den Seiten des Justizminiteriums wird überhaupt nicht darauf eingegangen. Auch Ministerin Rauch-Kallat, die österreichische Gesundheitsministerin, nimmt keinerlei Bezug auf etwaige Nutzungsbedingungen. Bei einigen anderen ist nur dieser eine Satz zu finden “Außer zu kommerziellen Zwecken ist bei Quellenangabe ein Nachdruck gestattet.” Und das ist auch völlig klar.

Tja, wir haben halt wirklich ein e-Government auf das man auch verlinken darf. ;-)