Mai 2006


Gerade Kleinunternehmer müssen vermehrt darauf Wert legen, nach innen und vor allem auch nach aussen (zum Kunden) positiv gesehen zu werden.

“Viele Mittelständler halten ein eigenes Unternehmensleitbild und eine ausgereifte Unternehmenskommunikation für unwichtig. Wer so vorgeht, kann keinen attraktiven Nachwuchs für das eigene Unternehmen rekrutieren. Da der Kampf um die High Potentials aber immer intensiver wird, sollten kleine und mittlere Unternehmen alles tun, um sich ein attraktives Image zu erarbeiten. Sonst stehen sie weiter in dem Ruf, konservativ geprägt zu sein, schlechter zu zahlen und keine Aufstiegschancen zu bieten.”

meint Michael Müller, Wirtschaftssenator im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) in einem Gespräch mit pressetext.at.

Und ich gebe ihm recht - denn meine tägliche Praxis beweist es ebenso. Gerade die Kleinunternehmer würden oft gerne, glauben aber, es “sich nicht leisten” zu können. Weit gefehlt!

Ein Unternehmensleitbild hängt nicht mit den finanziellen Mitteln zusammen, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen. Es muss aber eindeutig und für die angesprochene Zielgruppe klar erkennbar Informationen transportieren. Informationen über Unternehmenszweck und -ziele sowie Verhaltensgrundsätze nach innen und außen. Ein Image prägen. Im Grunde sogar leichter für einen Kleinunternehmer zu schaffen, da hier eine greifbare Person dahintersteht und kein grosser anonymer Verwaltungsapparat.

Wesentliche Werkzeuge dazu sind:

  • Corporate Design
  • prägnanter Slogan
  • Nachhaltigkeit

Kreative Köpfe können sich diese Instrumente selbst schaffen, weniger Kreative müssen dazu Hilfe von Profis in Anspruch nehmen. Die aber bei richtiger Auswahl durchaus leistbar ist.

Ein Blog ist eigentlich ein Tagebuch. Und hier wird es auch tatsächlich dazu benützt. Da wartet jemand auch auf Deinen Besuch….

Sonja’s etwas anderes Leben

Aber wappne Dich mit etwas Humor, Herz und gesundem Hausverstand. Denn Sonja ist ein 15jähriger Teenie, dessen Leben seit Jänner etwa anders verläuft als man sich das für ein Mädchen in diesem Alter wünscht.

Sie hat Leukämie. Und kämpft. Und das ist gut so. Denn sie ist jung und stark genug um zu siegen.

Keiner hat uns versprochen, dass das Leben leicht sein wird. Wir alle müssen es nehmen wie es kommt. Auch wenn es so kommt wie bei Sonja.

Und trotzdem ist jeder Tag wert gelebt zu werden. Und sich auf den nächsten zu freuen.

Schaut mal vorbei bei ihr - sie freut sich sicher über Besuch…..

P.S.: Danke an Ute, die mich dorthin mitgenommen hat.

Meiden Sie Seiten wie diese - damit werden Lehrstellensuchende regelrecht ausgeplündert!

Ein Bekannter hat mir eben sein Leid geklagt:
Seine Tochter war auf dieser Seite www_lehrstellen_heute_com (den Link vermeide ich absichtlich), hat das Formular ausgefüllt und sich registriert. Wie viele hat sie den Rest der Seite nicht mal richtig überflogen. Die Aussicht auf Lehrstellen hat alles andere in den Hintergrund gedrängt. Nun kommen Rechnungen samt Mahnungen - und ein Anwalt wird ordentlich Arbeit bekommen.

Natürlich steht alles auf dieser Webseite, was drauf stehen muss. Natürlich ist dieser Servicce rechtlich ganz gut abgedeckt. Und trotzdem unterstelle ich Betrugsabsicht. Denn mir fehlt das rote “Achtung: dieser Service ist kostenpflichtig”. Denn das hätte ich in so einem Fall erwartet. Zumindest, wenn es sich um faire Serviceleistungen handeln würde…..

Ein paar Auszüge aus den AGB:

# Der Teilnehmer ist berechtigt, am Tag der Anmeldung bis 24 Uhr gratis den Zugang zum Memberbereich zu nutzen.
# Ihre Gratis Testzeit verändert sich nach Ablauf des Anmeldetages (ab 24:00 Uhr) zu einem Abo. Die Kosten finden Sie unter § 6 Zahlungsbedingungen.

# Die Kosten belaufen sich auf 7 Euro incl. Mehrwertsteuer monatlich und berechtigen Ihnen Zugang zu dem Memberbereich. Der Mitgliedsbeitrag wird dem Kunden jeweils für 12 Monate im Voraus in Rechnung gestellt.

# Die Vertragslaufzeit beträgt vierundzwanzig Monate.

Wär nett, wenn auch diesmal Kleinbloggersdorf gute Aufklärungsarbeit leisten würde….

Nachtrag:
Natürlich gibts auch ein Webmaster-Partnerprogramm.
Und natürlich wird nirgends abgeprüft, ob der “Besteller” überhaupt geschäftsfähig ist.

Linktipp für Hilfe:
Konsumentenschutz der Arbeiterkammer

2006-05-24 04:54:46 Update:

Eben in den Google-News gefunden:
ein Zeitungsartikel der Neuen Osnabrücker Zeitung, die ebenfalls in dieser Sache recherchiert hat

Neueste Umfragen bringen schwere Lücken in den Sicherheitseinrichtungen zu Tage - und das nicht nur bei KMU’s, aber leider vermehrt diesem Bereich.

Demnach verzichtet fast die Hälfte der Unternehmen mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 101 und 250 auf einen eigenen Datenschutz-Beauftragten. Darüber hinaus gibt es laut Umfrage auch in 30 Prozent der Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern keinen solchen Experten für den Datenschutz.

Auch die Datensicherung nimmt ein Großteil der Unternehmen scheinbar nicht ausreichend ernst. Nur 60 Prozent der Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sichern ihre Daten regelmäßig und ausreichend. In kleineren Betrieben tun das sogar nur 40 Prozent. Auf die Frage, ob die Funktionsfähigkeit der Datensicherung regelmäßig geprüft werde, antworteten 24 Prozent mit Nein, 17 Prozent konnten die Frage erst gar nicht beantworten.

Laut der Check-Point-Befragung, an der bis Ende März mehr als 4.000 Unternehmen teilgenommen haben, verschlechtert sich auch der Informationsstand der Mitarbeiter. Mit knapp 40 Prozent räumten noch mehr Unternehmen als im Vorjahr (32 Prozent) ein, ihre Mitarbeiter nicht ausreichend über Sicherheitsrisiken und deren Vermeidung informiert zu haben. Nur 22 Prozent der befragten Unternehmen ließen ihre Mitarbeiter einen Leitfaden zur IT-Sicherheit unterschreiben und wollen diese gegebenenfalls zur Rechenschaft ziehen.

Dabei ist das Feld der Bedrohungen recht weit und reicht von zerstörter Infrastruktur über ungeschützte Veröffentlichung sensibler Daten. Während die meisten großen Unternehmen auch wegen der strengen Gesetzgebung den Datenschutz bereits zur Chefsache erklärt haben, steht dieser Punkt bei kleineren Unternehmen nach Expertenmeinung oft noch außen vor. Das hänge sowohl mit mangelnder Kenntnis der Problematik als auch mit fehlenden finanziellen Ressourcen zusammen.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) ortet massive Probleme beim Umgang mit personenbezogenen Daten in deutschen Unternehmen. Laut aktuellen Studien verstoße jedes fünfte Unternehmen, zumeist aus Unwissenheit, gegen das Datenschutzgesetz, warnt der Verband. Obwohl der Umgang mit diesen Daten in fast allen Unternehmen zur täglichen Routine gehört, wird der gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz laut Bitkom vernachlässigt.

Die Bitkom warnt, dass ein fahrlässiger Umgang mit Daten das Vertrauen der Kunden und Partner riskieren würde. Die sensiblen Daten werden oft ohne ausreichende Kenntnis der Rechtslage an internationale Datenbanken oder ausländische Geschäftspartner übermittelt. Mit diesen beiden Leitfäden will die Bitkom den Unternehmen eine praktische Hilfestellung für den täglichen Gebrauch beim Datentransfer bieten:

“Übermittlung personenbezogener Daten - Deutschland, EU und Drittländer”
“Verfahrensverzeichnis und Verarbeitungsübersicht”

[Quelle: pressetext.at]

Klingt utopisch? Ist es ja auch - genau genommen……

Hier ein Schnippsel gefunden:

Mario, Student in Berlin, schreibt an seine Freundin Sandra, Studentin in München, folgende Zeilen:

“Liebe Sandra! Ich kann unsere Beziehung so leider nicht weiterführen. Die Entfernung, die zwischen uns liegt, ist zu groß Ich muss auch zugeben, dass ich dich viermal betrogen habe, seit du weg bist, und das ganze ist für keinen von uns in Ordnung. Sorry!!

Bitte schick mir mein Foto zurück, das ich dir gegeben habe. Ciao, Mario”

wie’s weitergeht, gibts hier bei Ute zu lesen

Und die Story find ich wirklich grenzgenial. Dafür steht ab heut bei mir die Abkürzung *gg*

Und der zweite Teil - Männer, die die Frauen auch noch verstehen - der klingt ja bei nahe wirklich utopisch. Welcher Mann versteht schon eine Frau?

Aber Ute hat auch dafür eine Definition - siehe hier ;-)
Wenn das mein Mann lesen würde….. Der ist eher von der Sorte “ich muss im Leben nicht alles verstehen, Hauptsache, es funktioniert” *ggg*
Na klar hat ein Mann dann gleich eine passende Antwort darauf - so wie WolliW auf seinem Blog.

Was bleibt mir da noch zu schreiben? Eigentlich nur das, was mir beim Lesen beider Beiträge jeweils als Erstes durch den Kopf geschossen ist:
Ich hab schon ganz ganz früh in meinem Leben einige Schwule kennengelernt, hab mich damals im Linzer Schwulen-Cafe in der Altstadt, im Bad-Cafe, direkt wohl gefühlt. DIE haben mich wirklich verstanden….. kein Wunder *schmunzel*

Und dann noch ein uraltes Schnippsel aus dem Internet (Quelle unbekannt, aber zuletzt wiedergefunden hier):

Frauen sind
mitfühlend, liebevoll, und sozial. Frauen weinen, wenn sie glücklich sind. Frauen machen immer kleine Dinge um zu zeigen dass sie sich kümmern. Sie werden auf keinen Fall aufgeben um das, ihrer Meinung nach, beste für ihre Kinder zu bekommen (beste Schule, bester Arzt,…) Frauen haben die Fähigkeit zu lächeln, wenn sie so müde sind, dass sie kaum aufstehen können.
Sie wissen wie man ein einfaches Essen in ein Festmahl verwandelt. Frauen wissen wie sie das meiste für ihr Geld bekommen. Sie wissen wie man einen traurigen Freund tröstet. Frauen bringen Freude und Lachen in diese Welt. Sie wissen wie man Kinder für endlose Stunden beschäftigt! Sie sind liebenswürdig und loyal. Frauen haben einen Willen aus Stahl hinter ihrem sanften Auftreten. Sie würden Meilen gehen um einem Freund in Not zu helfen. Frauen sind durch Ungerechtigkeit leicht zu Tränen zu bringen. Sie wissen wie man einem Mann das Gefühl gibt ein König zu sein. Frauen machen die Welt zu einem glücklicheren Ort zum Leben.

Jetzt die Männer:

Männer können gut schwere Sachen heben und Spinnen töten. Ja, das können sie bestimmt!

Hinter dem Patent Nummer 20060070095 verbirgt sich eine Technologie, die das Umschalten in TV-Werbepausen verhindern soll. Bei aufgezeichneten Programmen soll der Zuschauer ebenfalls nicht an der Werbung vorbei kommen, außer er zahlt.

Diese Technologie wird von dem grossen, uns allen bekannten Weltkonzern als “Advertisement Controller” bezeichnet. Dieses Tool soll vor allem die Interessen der Fernsehsender, in Zeiten steigender Verkaufszahlen von Festplattenrekordern, wahren. Den technischen Hintergrund bilden dabei MHP-Applikationen (Multimedia Home Platform). Das Patent wurde am 30. März 2006 angemeldet.

Zappen also dann verboten! Die Pinkelpause war einmal, wird zur Pflichtlektüre der neuesten Werbespots. Die wahrscheinlich dann noch schlechter werden, weil der Konsument konsumieren muss und daher allzu viel teurer Aufwand für einen Werbespot nicht mehr nötig sein wird.

Der Konzern als Inhaber der Patentrechte betont allerdings, dass er “keine Pläne hat, diese Technologie tatsächlich in konkreten Produkten zum Einsatz zu bringen.” Also nur patentieren lassen, um diese Technologie auf Eis legen zu können? Es fällt mir schwer, das zu glauben….

Einen treffenden Kommentar dazu lesen Sie hier > >

Bereits seit 2005 gibt es seitens der AUVA Zuschüsse zur Entgeltgeltfortzahlung auch bei Erkrankung eines Dienstnehmers. Leider ist diese Unterstützung noch immer viel zu wenig bekannt und wird in vielen Fällen nicht genutzt.

So gehts:

Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern erhalten bereits ab dem 11.Tag des Krankenstandes eines Mitarbeiters die Hälfte des weitergezahlten Entgeltes inklusive Sonderzahlungen, von der AUVA erstattet - und zwar für maximal 42 Kalendertage.

Die Abwicklung erfolgt durch die AUVA, bei der auch der Kostenersatz beantragt werden muss. Der Antrag kann erst nach erfolgter Auszahlung des Entzgelts gestellt werden und hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Name und Adresse des Dienstgebers und des Betriebes
  • Name und Versicherungsnummer des erkrankten Dienstnehmers
  • die Arbeitsverhinderung muss durch eine ärztliche Bestätigung nachgewiesen werden
  • Rechtsgrundlage, Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung inkl. der Angabe, ob Anspruch auf Sonderzahlung besteht
  • Beginn des Dienstverhätnisses und Angabe, ob für die Entgeltfortzahlung das Arbeitsjahr oder das Kalenderjahr anzuwenden ist.

Der Antrag an die AUVA muss innerhalb von drei Jahren nach dem Beginn des Entgeltfortzahlungsanspruches gestellt werden.

Hier finden Sie das Antragsformular > > >

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