Zentralvereinsregisternummer kurz ZVR genannt - seit kurzem zwingende Vorschrift für alle Vereine.
Was aber ist das und wo bekommt man sie her?
Mehr Service und Transparenz für Vereine
Seit 1. Jänner 2006 bietet das Bundesministerium für Inneres durch die Schaffung des Zentralen Vereinsregisters (ZVR) die Möglichkeit, unter der Internet-Adresse http://zvr.bmi.gv.at gebührenfrei eine Online-Einzelabfrage zu einem bestimmten Verein durchzuführen – sofern für diesen keine Auskunftssperre besteht.
Jeder, der Auskunft über einen bestimmten Verein haben möchte, kann einen so genannten Vereinsregisterauszug anfordern. Die Abfrage erfolgt über die Eingabe des (genauen) Vereinsnamens oder der im Zentralen Vereinsregister (ZVR) vergebenen ZVR-Zahl. So genannte Sammel- oder Verknüpfungsabfragen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich.
Das ZVR ist auch insofern neu, als – trotz der gesetzlich präzise geregelten Verwaltung des Vereinswesens – Vereine bisher nur lokal bei den zuständigen Behörden registriert waren. Auch die Evidenz über die Vereine wurde sehr unterschiedlich geführt: teilweise noch in Papierform, teilweise in sehr unterschiedlichen EDV-Plattformen. Die Schaffung des zentralen Vereinsregisters bringt nun ein Mehr an Service und Transparenz und erleichtert die Vereinsarbeit und -verwaltung.
zwingende Vorschrift für Vereine:
Diese ZVR-Nummer muss auf jedem Schreiben des Vereins angeführt werden - öhnlich der UID-Nummer eines Unternehmens.
Tipp:
Bei der Abfrage im Vereinsregister müssen Sie den genauen Wortlaut des Vereins kennen - sonst klappt es nicht. Also z.B. nicht “Sportunion Leonding” eingeben - da wird kein entsprechender Auszug gefunden. Sondern korrekt muss es heissen “Österreichische Turn- und Sportunion Leonding”.