Das Thema Auto und Vorsteuer beschäftigt immer wieder die österreichischen Unternehmer. Denn ein PKW ist auch als Firmenwagen vom Abzug der Vorsteuer ausgeschlossen - und alle damit zusammenhängenden Kosten wie Treibstoff, Service und mehr ebenfalls.
Das bedeutet eine erhebliche Mehrbelastung (immerhin 20% vom Preis) für alle diese Ausgaben und trifft gerade die Kleinunternehmer empfindlich. Für welche Variante soll man sich entscheiden, wenn ein Fahrzeug angeschafft werden muss? Kauf oder Leasing? Mit oder ohne Vorsteuer? Viele Fragen tauchen in diesem Zusammenhang auf.
Unabhängig vom Ausmaß der betrieblichen Verwendung gehören Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen und Krafträder umsatzsteuerlich grundsätzlich nicht zum Unternehmen. Das bedeutet, dass Vorsteuern im Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete und dem Betrieb nicht abgezogen werden dürfen. Ausgenommen von diesem Vorsteuerabzugsverbot sind Fahrschul- und Vorführkraftfahrzeuge, Transport-Begleitfahrzeuge, Kfz, die ausschließlich zur gewerblichen Weiterveräußerung bestimmt sind und Kfz, die zu 80 % der gewerblichen Personenbeförderung oder der gewerblichen Vermietung dienen.
Weiters können Unternehmer für bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen die Vorsteuer geltend machen. Dabei handelt es sich um Kastenwagen, Kleinlastkraftwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Kleinautobusse), welche im Interesse der Rechtssicherheit und Verwaltungsvereinfachung in einer Liste des Bundesministeriums für Finanzen veröffentlicht werden.
Hier eine kurz zusammengefasste Gegenüberstellung für eine bessere Übersicht:
Ausnahme:
Steuerliche
Auswirkungen
PKW - Kombi
KLEIN-LKW,
TAXI, VAN….
Vst-abzug v. Anschaffungs-
Leasing- oder MietkostenNEIN
Ausnahme: gewerbl. Vermietung
JA
Vst-abzug von den laufenden Betriebskosten
NEIN
gewerbl.
Vermietung
JA
Abschreibungsdauer
8 Jahre
5 Jahre
Steuerl. Ausgleichsposten
bei Leasing
JA
NEIN
Steuerl. Ausgleichsposten
bei Miete
NEIN
NEIN
Luxustangente
( > 40.000 € )
JA
NEIN
Und hier die Liste der vorsteuerabzugsberechtigten Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse (Klein-Autobusse)
(eine aktuelle Information der Steuersektion - die Listen werden laufend aktualisiert)
Noch ein Hinweis:
Bei überwiegend betrieblicher Nutzung eines KFZ (egal ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht) können alle tatsächlichen Kosten angesetzt werden und erst dann der Privatanteil herausgerechnet. Bei überwiegend privater Nutzung (weniger als 30.000 km pro Jahr) kann das amtliche Kilometergeld von derzeit 0,376 € pro km berechnet werden. In beiden Fällen muss auf jeden Fall ein Fahrtenbuch geführt werden - für einen Firmenwagen lückenlos, also sowohl betriebliche als auch private Fahrten; für die Berechnung mit km-Geld genügt eine Aufzeichnung der betrieblichen Fahrten.