Der DLS dient ab 1. 1. 2006 zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten , sofern die Entlohnung beim einzelnen Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Welche Dienstleistungen können mit dem DLS entlohnt werden?
Mit dem DLS können haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten entlohnt werden - zum Beispiel:
- Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr
- Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern
- Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Medikamenten (jedoch nicht deren Verabreichung), Heizmaterial sowie die Beheizung von Räumen
- einfache Gartenarbeiten (z.B. Laub kehren, Rasen mähen)
Der DLS ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis kann jeweils einen Tag bis längstens einen Monat dauern. Solche Arbeitsverhältnisse können wiederholt mit denselben Personen abgeschlossen werden.
mehr Details dazu hier »
Mit diesen Erklärungen wird dafür geworben:
Sie haben eine Haushaltshilfe? Mit ihrer Leistung sind sie zufrieden. Aber stimmt auch die soziale Absicherung? Sie wollen in ihrem Haushalt ihre Helfer/innen legal beschäftigen.
Sie sind als Haushaltshilfe beschäftigt oder helfen bei der Gartenarbeit oder der Kinderbetreuung? Mit der Entlohnung sind sie zufrieden. Aber stimmt auch die soziale Absicherung? Sie wollen als Haushaltshilfe bei einem Arbeitsunfall auch versichert sein und Anspruch auf eine Pension haben.
Dann ist der Dienstleistungsscheck die Lösung für Sie. Einfach und unbürokratisch werden für Dienstleistungen im Haushalt Sozialabgaben geleistet. Die Beschäftigung ist ab sofort legal, die Haushaltshilfe sozial abgesichert.
Und doch sind in den kanpp drei Monaten seit der Einführung zwar etwa 9.000 dieser Dienstleistungsschecks verkauft worden, aber nur z.B. in Wien 50 Stück eingelöst. Der Standard schreibt heute darüber und vermutet, dass die DLS nur vorsorglich gekauft wurden, um bei einer Kontrolle einen im Haus zu haben. Denn sie sind letztenendes doch nur für Arbeitskräfte, die auch offiziell arbeiten dürfen. Eine fehlende Arbeitsgenehmigung ersetzen sie nicht.
Und die Arbeiterkammer sieht sogar Gefahren für Arbeitnehmer ( siehe » ) und schreibt:
Vielmehr besteht die Gefahr, dass damit arbeitsrechtliche Standards weiter untergraben, Lohndumping erleichtert und noch mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie leistet der Scheck keinen adäquaten Beitrag.
Nun, wie auch immer - ich persönlich finde diese Möglichkeit gut. Ob sie sich nun wirklich als Meilenstein herausstellt, wird sich weisen. Mindestens ein Jahr Beobachtungszeitraum scheint mir angemessen zu sein.
Nach vielen Jahren sah Gott wieder einmal auf die Erde. Die Menschen waren verdorben und gewalttätig und er beschloss, sie zu vertilgen, genau so, wie er es vor langer langer Zeit schon einmal getan hatte.
Er sprach zu Noah: “Noah, bau mir noch einmal eine Arche aus Zedernholz, so wie damals: 300 Ellen lang, 50 Ellen breit und 30 Ellen hoch. Ich will eine zweite Sintflut über die Erde bringen. Die Menschen haben nichts dazu gelernt. Du aber gehe mit deiner Frau, deinen Söhnen und deren Frauen in die Arche und nimm von allen Tieren zwei mit, je ein Männchen und ein Weibchen. In sechs Monaten werde ich den großen Regen schicken.”
Noah stöhnte auf; musste das denn schon wieder sein? Wieder 40 Tage Regen und 150 unbequeme Tage auf dem Wasser mit all den lästigen Tieren an Bord und ohne Fernsehen! Aber Noah war gehorsam und versprach, alles genau so zu tun, wie Gott ihm aufgetragen hatte.
Nach sechs Monaten zogen dunkle Wolken auf und es begann zu regnen.
Noah sah in seinem Vorgarten und weinte und, da war keine Arche.
“Noah”, rief der Herr, “Noah, wo ist die Arche?”
Noah blickte zum Himmel und sprach: “Herr, sei mir gnädig” und verstummte.
Gott fragte abermals: “Wo ist die Arche, Noah?”
Da trocknete Noah seine Tränen und sprach: “Herr, was hast du mir angetan?
Als Erstes beantragte ich beim Landkreis eine Baugenehmigung. Die dachten zuerst, ich wollte einen extravaganten Schafstall bauen. Die kamen mit der ausgefallenen Bauform nicht zurecht, denn an einen Schiffbau wollten sie nicht glauben.
Auch deine Maßangaben stifteten Verwirrung, weil niemand mehr weiß, wie lang eine Elle ist. Also musste mein Architekt einen neuen Plan entwerfen. Die Baugenehmigung wurde mir zunächst abgelehnt, weil eine Werft in einem Wohngebiet planungsrechtlich unzulässig sei. Nachdem ich dann endlich ein passendes Gewerbegrundstück gefunden hatte, gab es nur noch Probleme.
Im Moment geht es z. B. um die Frage, ob die Arche feuerhemmende Türen, eine Sprinkleranlage und einen Löschwassertank benötige. Auf einen Hinweis, ich hätte im Ernstfall rundherum genug Löschwasser, glaubten die Beamten, ich wollte mich über sie lustig machen. Als ich ihnen erklärte, das Wasser käme noch in großen Mengen, und zwar viel mehr als ich zum Löschen benötigte, brachte mir das den Besuch eines Arztes vom Landeskrankenhaus ein.
Er wollte von mir wissen, was ein Schiffbau auf dem Trockenen, fernab von jedem Gewässer, solle.
Die Bezirksregierung teilte mir daraufhin telefonisch mit, ich könnte ja gern ein Schiff bauen, müsste aber selbst zusehen, wie es zum nächsten größeren Fluss käme. Mit dem Bau eines Sperrwerks könnte ich nicht rechnen, nachdem der Ministerpräsident zurückgetreten sei. Dann rief mich noch ein anderer Beamter dieser Behörde an, der mir erklärte, sie seien inzwischen ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen und darum wolle er mich darauf hinweisen, dass ich bei der EU in Brüssel eine Werftbeihilfe beantragen könne; allerdings müsste der Antrag achtfach in den drei Amtssprachen eingereicht werden.
Inzwischen ist beim Verwaltungsgericht ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren meines Nachbarn anhängig, der einen Großhandel für Tierfutter betreibt.
Der hält das Vorhaben für einen großen Werbegag - mein Schiffbau sei nur darauf angelegt, ihm Kunden abspenstig zu machen. Ich habe ihm schon zwei Mal erklärt, dass ich gar nichts verkaufen wolle.
Er hört mir gar nicht zu und das Verwaltungsgericht hat offenbar auch viel Zeit.
Die Suche nach dem Zedernholz habe ich eingestellt. Libanesische Zedern dürfen nicht mehr eingeführt werden. Als ich deshalb hier im Wald Bauholz beschaffen wollte, wurde mir das Fällen von Bäumen - unter Hinweis auf das Landeswaldgesetz verweigert. Dies schädige den Naturhaushalt und das Klima.
Außerdem sollte ich erst eine Ersatzaufforstung nachweisen. Mein Einwand, in Kürze werde es gar keine Natur mehr geben und das Pflanzen von Bäumen an anderer Stelle sei deshalb völlig sinnlos, brachte mir den zweiten Besuch des Arztes vom Landeskrankenhaus ein.
Die angeheuerten Zimmerleute versprachen mir schließlich, für das notwendige Holz selbst zu sorgen. Sie wählten jedoch erst einmal einen Betriebsrat.
Der wollte mit mir zunächst einen Tarifvertrag für den Holzschiffbau auf dem flachen Lande ohne Wasserkontakt aushandeln. Weil wir uns aber nicht einig wurden, kam es zu einer Urabstimmung und zum Streik.
Herr, weißt du eigentlich, was Handwerker heute verlangen? Wie soll ich denn das bezahlen?
Weil die Zeit drängte, fing ich schon einmal an, Tiere einzusammeln.
Am Anfang ging das noch ganz gut, vor allem die beiden Ameisen sind noch immer wohlauf. Aber seit ich zwei Tiger und zwei Schafe von der Notwendigkeit ihres gemeinsamen und friedlichen Aufenthaltes bei mir überzeugt hatte, meldete sich der örtliche Tierschutzverein und rügte die artwidrige Haltung.
Und mein Nachbar klagt auch schon wieder, weil er auch die Eröffnung eines Zoos für geschäftsschädigend hält.
Herr, ist dir eigentlich klar, dass ich auch nach der Europäischen Tierschutztransportverordnung eine Genehmigung brauche? Ich bin schon auf Seite 22 des Formulars und grüble im Moment darüber, was ich als Transportziel angeben soll.
Und wusstest du, dass z. B Geweih tragende Tiere während der Brunftzeit überhaupt nicht transportiert werden dürfen? Und die Hirsche sind ständig am Schnackseln, wie Fürstin Gloria sagen würde und auch der gemeine Elch und Ochse denken an nichts anderes, besonders die südlicheren!
Herr, wusstest du das? Übrigens, wo hast du eigentlich die Callipepia caliconica - du weißt schon, die Schopfwachteln und den Lethamus Discolor versteckt?
Den Schwalbensittich habe ich bisher auch nicht finden können. Dir ist natürlich auch bewusst, dass ich die 43 Vorschriften der Binnenmarkt-Tierschutzverordnung bei dem Transport der Kaninchen strikt beachten muss.
Meine Rechtsanwälte prüfen gerade, ob diese Vorschriften auch für Hasen gelten.
Übrigens: wenn du es einrichten könntest, die Arche als fremdflaggiges Schiff zu deklarieren, das sich nur im Bereich des deutschen Küstenmeeres aufhält, bekäme ich die Genehmigung viel einfacher. Du könntest dich doch auch einmal für mich bemühen. Ein Umweltschützer von Greenpeace erklärte mir, dass ich Gülle, Jauche, Exkremente und Stallmist nicht im Wasser entsorgen darf. Wie stellst du dir das eigentlich vor? Damals ging es doch auch!
Vor zwei Wochen hat sich das Oberkommando der Marine bei mir gemeldet und von mir eine Karte der künftig überfluteten Gebiete erbeten. Ich habe ihnen einen blau angemalten Globus geschickt. Und vor zehn Tagen erschien die Steuerfahndung; die haben den Verdacht, ich bereite meine Steuerflucht vor.
Ich komme so nicht weiter Herr, ich bin verzweifelt! Soll ich nicht doch lieber meinen Rechtsanwalt mit auf die Arche nehmen?”
Noah fing wieder an zu weinen. Da hörte der Regen auf, der Himmel klarte auf und die Sonne schien wieder. Und es zeigte sich ein wunderschöner Regenbogen. Noah blickte auf und lächelte. “Herr, du wirst die Erde doch nicht zerstören?”
Da sprach der Herr: “Darum sorge ich mich nicht mehr, das schafft schon eure Verwaltung!”
[Und das schon vor Ausbruch von BSE und Vogelgrippe….]
(danke an Klaus Gutwald für diese Geschichte)
Immer wieder tauchen Fragen auf, wenn man zwar eine Rechnung benötigt, derjenige, der sie ausstellen soll, aber keine schreibt. Was tun? Gilt hier auch eine selbsterstellte Gutschrift?
Oft wird dies auch bei sogenannten Partnerprogrammen im Internet angewendet. Derjenige, der für seine Marketingmassnahmen für dieses Programm Geld erhält, muss selbst keine REchnung ausstellen. Der Betreiber des Partnerprogrammes erstellt eine Gutschrift. Womit gewährleistet ist (sein sollte), dass der Beleg korrekt ausgestellt ist.
Rechnet nicht der Leistende über seine Leistung ab, sondern der Leistungsempfänger, spricht man also von einer Gutschrift.
Gutschriften, die im Geschäftsverkehr an die Stelle von Rechnungen treten, gelten nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen als Rechnung:
- die Gutschrift enthält alle geforderten Rechnungsmerkmale
- es herrscht Einverständnis zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger darüber, dass die Abrechnung mit Gutschrift erfolgt
- der leistende Unternehmer ist zum gesonderten Steuerausweis berechtigt
- die Gutschrift wurde dem leistenden Unternehmer zugeleitet (dieser Umstand muss dem Finanzamt nachgewiesen werden können)
Die Gutschrift verliert die Wirkung einer Rechnung, soweit der Empfänger der Gutschrift dem in ihr enthaltenen Steuerbetrag widerspricht. Wenn Sie also selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (also keine Umsatzsteuer verrechnen dürfen), dürfen Sie auch keine entsprechenden Gutschriften inklsive Umsatzsteuer annehmen! Sie müssen dem Aussteller der Gutschrift (also in diesem Fall dem Leistungsempfänger) mitteilen, dass das nicht korrekt ist (also widersprechen - am besten schriftlich) und einen neuen Beleg anfordern.
Email-Marketing ist gerade für kleine Unternehmen der schnelle und vor allem preisgünstige Weg, Kundenbeziehungen auf- und ausbzubauen und somit den Kundenwert voll auszuschöpfen.
Abgesehen von einer Menge rechtlicher Vorschriften ( siehe Aus für Newsletter ab 1.3.2006? ) gibt es eine nicht uninteressante Anzahl von Gründen, Email-Marketing in Ihren Marketing-Mix einzubeziehen.
Einer der führenden Spezialisten für Emailmarketing ist die Agnitas AG, die 9 gute Gründe anführt, warum Email-Marketing wichtig ist:
- günstige Kosten
- hohe Aktualität
- gezielte Ansprache
- hohe Response
- perfekte Messbarkeit
- unbegrenzte Inhalte
- interaktive Inhalte
- multimediale Inhalte
- digitale Qualität
Email-Marketing eignet sich daher für alle Lebenszyklen eines Kunden - vom eben gewonnenen Neukunden bis hin zum langjährigen Stammkunden, für Neuaquise genauso wie für Betreuung. Es lohnt sich, über Email-Aktionen nachzudenken - und sie auch von Professionisten durchführen zu lassen. Es kostet weniger als Sie vielleicht denken. Abonnieren Sie zumindest den Agnitas-Newsletter, denn er versorgt Sie mässig aber regelmässig über Neues an der Email-Marketing-Front.
Interpretieren Suchmaschinen eine Webseite, die sowohl über www also auch ohne aufgerufen werden kann, wirklich als Duplikat?
Gestern hier gelesen (bzw. gehört), kann ich es nicht wirklich nachvollziehen. Laut diesem Bericht wird eine Webseite, die sowohl über www.domain.com als auch über domain.com aufgerufen werden kann, von Suchmaschinen als zwei verschiedene Seiten mit identischem Inhalt interpretiert. Was zur Folge hat, dass diese Domain wegen Suchmaschinen-Spammings aus den Bewertungen fliegt.
Obwohl ich dem Autor dieses Beitrages zumute, dieses Thema recherchiert zu haben, habe ich doch das Gefühl, dass er hier etwas über das Ziel hinaus schiesst. Denn ich traue einer Suchmaschine schon zu, zu erkennen, ob das ein und dieselbe Seite ist, auf die man kommt. Oder ob es tatsächlich zwei verschiedene Seiten mit gleichem Inhalt sind.
Rein aus logischer Überlegung, weil ich seit Beginn meiner Internettätigkeiten (seit 2002 mit eigenen Domains) immer Wert darauf gelegt habe, dass meine Domains auch ohne Eingabe von www am Beginn der URL aufgerufen werden konnten. Und dass eben in beiden Versionen die gleiche Startseite ausgeliefert wird. Und obwohl ich kein SEO-Spezialist bin und nichts Besonderes optimiert habe, haben einige Domains von mir bisher locker Pagerank 4 erreicht. Das dürfte laut dem angesprochenen Bericht gar nicht passiert sein.
Weiters überlege ich, wie es dann ist, wenn ich mehrere unterschiedliche Domains auf die gleiche Startseite pointen lasse. Auch das würde dann ja unter dieses Suchmaschinen-Spamming fallen. Was aber bei meiner Hauptdomain einige Male vorkommt und doch bisher nicht zum Nachteil war.
Also ehrlich gesagt, bin ich da anderer Meinung. Aber wirklich wissen es vermutlich nur die genau, die die Suchalgorithmen festlegen.
… time will tell …