März 2006


Gerade für Kleinunternehmer bietet der EU-Markt eine gute Chance - vorausgesetzt, man kennt sich damit aus.

Hier ein paar wichtige Infos und Links auf Servicedokumente der Wirtschaftskammer (für einige ist das Login nötig, daher Ihren Pincode bereithalten)

Wareneinkauf aus der EU

Warenverkauf in der EU

Reihengeschäfte in der Umsatzsteuer
Die Beurteilung von Reihengeschäften, d.h. Geschäfte wo mehrere Unternehmer beteiligt sind und die Verfügungsmacht unmittelbar vom ersten an den letzten verschafft wird, wirft oft umsatzsteuerliche Fragen auf. Beispiele finden Sie in diesem Merkblatt.

Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Ein Dreiecksgeschäft liegt vor, wenn drei Unternehmer in drei verschiedenen Mitgliedstaaten Geschäfte über die gleiche Ware abschließen und diese unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Näheres dazu in diesem Merkblatt.

Mehrwertsteuersätze in der EU

Steuersätze in den EU-Beitrittsländern

Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer)

Der Versandhandel

Einfuhrumsatzsteuer neu

Importe aus Nicht-EU-Ländern

Exporte in Nicht-EU-Länder

Tax free shopping - umsatzsteuerfreier Touristenexport

Tax free Shopping - Wichtige Hinweise für Touristen

Umsatzsteuerregelungen für die Güterbeförderung (Broschüre)
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Güterbeförderung, insbesondere von grenzüberschreitenden Güterbeförderungsleistungen, stellt eine komplexe steuerliche Materie dar. In dieser Broschüre wird dies anhand von Beispielen verständlich dargestellt.

Die Rückerstattung ausländischer Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer in Deutschland für österreichische Unternehmer
Deutschland ist der wichtigste Auslandsmarkt für österreichische Unternehmer. Wenn Sie in Deutschland Umsätze ausführen, haben Sie die umsatzsteuerlichen Vorschriften in Deutschland zu beachten.

Umsatzsteuerliche Regelungen im Umgang mit ausländischen Geschäftspartnern

Der ganz normale Wahnsinn oder - wie sag ichs meinem Provider?

Gestern - ein Tag voller Termine ausser Haus. Wieder am Rechner - bereits 21:30. Noch schnell gestartet, eine Menge Emails abgeholt und kurz überflogen. Nichts wirklich Dringendes, aber eine Menge zu lesen und teilweise zu beantworten. Sowas mach ich gern frühmorgens in Ruhe beim ersten Kaffee.

Heute Morgen 5:20 - mmhh Kaffee fertig, Rechner gestartet. Internet gestartet - oder auch nicht. Ging nicht, Na gut, die WLan-Karte raus und nochmals reingesteckt. Manchmal hilft das ja. Diesmal nicht. Auch recht, gibt ja auch noch die “Leine”, das herkömmliche Kabel zum Anstecken. Mit dem gehts dann immer.

Hmm, auch damit nicht? Mein Rechner hat kein Windows, das man des öfteren neu starten muss. Trotzdem, auch das versucht. Schliesslich will ich es nicht riskieren, wegen “einfacher” Fehler meinen Göttergatten eine ganze Stunde zu früh aufwecken zu müssen. Aber er hatte Pech - ich musste dann doch. “Guten Morgen, Schatz! Unser Internet geht nicht - ich brauch dich!” Derartigen Weckrufen kann mann kaum widerstehen…. ;-)

Ende vom Lied - nach etlichen Tests und Logauslesen hatte er schnell festgestellt, dass wir um 4:07 von Inode aus getrennt wurden und danach ein Neueinwählen des XDSL nicht mehr möglich war. Von uns aus geht die Anmeldung raus, aber uns wird keine IP vergeben - und somit klappt das Anmelden nicht.

Also Inode anrufen - höflicherweise bis nach 7:00 warten. Während ich in der Warteschleife hänge, fordert mich die Stimme vom Band auf, nicht nur meine Kundennummer bereit zu halten, sondern mich auch zu vergewissern, dass mein Computer eingeschaltet ist. *grübel* Wie soll ich wissen, ob mein XDSL-Anschluss funktioniert, wenn ich den Rechner nicht einschalte? Seltsame Logik - aber egal.

Endlich beim Support Level 1. Alles erklärt. Gegenfragen - beantwortet. Wiedehrolt drauf hingewiesen, dass wir ein Linuxsystem haben und unsere Firewall sich einwählt. Antwort des Support: “Tut uns leid. Wir supporten nur Windows-Rechner.” Hmm, ich dachte eigentlich, der Support wäre für Kunden?? Fazit: der Support sagt, unser Modem wäre wunderschön zu sehen, die Leitung 1A. Es läge an uns, weil wir uns nicht anmelden. Während sie das sagt, sehe ich auf meinem Bildschirm die Firewall, die es im Minutenabstand immer wieder neu versucht…..

Ein zweiter Anlauf, nachdem mein Mann zur Sicherheit nochmals die entsprechende Hardware gecheckt hat. 7:25 - eine andere freundliche Stimme an der Hotline. Wieder alles von Anfang an erklärt. Das Gespräch verläuft im genauen Muster des ersten. Ich beisse auf Granit. Die Leitung ist top. Wir müssten uns nur anmelden. Dass ich dabei unseren IP-Cop verzweifelt werken sehe, erschüttert die Dame nicht. Dass sich eine Firewall einwähle, sei nicht vorgesehen und dazu könne sie nichts sagen. Aber vermutlich wäre die Firewall das Problem.

7:40 - mein Mann muss endlich zur Arbeit und auch den Sohn in die Schule bringen. Also raus mit den Männern. Und recht ratlos allein beim Rechner zurückgeblieben. Ein Stapel Arbeit liegt da - mindestens die Hälfte kann ich ohne Internet gar nicht erledigen. Wie aber die Termine verschieben? Email geht ja nicht. Also anrufen. Wagemutig noch vor 8:00 einige Telefonate geführt - wow, die Leute sind ja tatsächlich auch so früh schon am Arbeiten!

Dann ein Anruf von meinem Mann - eben hat eine Firma, die er betreut, auch eine Störung des Internetanschlusses gemeldet. Und sie hängen am gleichen IP-Knoten wie wir. Also nochmal die Hotline gewählt - aller guten Dinge sind ja bekanntlich drei. Eine dritte freundliche Stimme - diesmal gleich erklärt, dass es auf jeden Fall ein Problem bei Inode sein muss, weil ja bereits ein zweiter aus diesem IP-Knoten…. Wieder kann ich das Selbstvertrauen der Dame nicht erschüttern. “Solche Dinge sind oft Zufall. Dem dürfen Sie keine zu grosse Bedeutung beimessen.” höre ich. Ich solle doch am besten”ein anderes Endgerät anhängen, um einen Hardwarefehler tatsächlich auszuschliessen.” Erst danach dürfe sie einen Störungsfall aufnehmen.

*grübel* Was macht man in diesem Fall, wenn man nicht mehrere Rechner zur Verfügung hat, sondern nur im (un)glücklichen Besitz eines einzigen ist? Zu Mediamarkt fahren, einen neuen kaufen, aufstellen, anschliessen, testen und dann als Reklamation zurückbringen? Irgendwie war mir das auch nach dem dritten Kaffee noch zu hoch…..

Es ist frustrierend, wie wenig ich ohne Internet bzw. Email arbeiten kann, wenns so plötzlich sein muss. Um 9:00 bei der anderen Firma angerufen, die auch die Störung hatten. Klaudia und ich kennen uns recht gut. Mal sehen, ob ihr auch so langweilig ist. Während wir telefonieren, höre ich ihren Mann im Hintergrund: “Jetzt haben sie endlich zugegeben, dass der Fehler bei ihnen liegt. Es wird dran gearbeitet.”

Tief Luft hol……

9:17 - alles wieder roger!

Tja, und dann das Ernüchternde dran:

  • Ausfall 4:07, eindeutig durch Inode abgekappt, nicht durch einen Abbruch unsererseits
  • erste Meldung 7:00, und zwar nicht von jemandem, der sich nicht auskennt, sondern von jemandem, der genau weiss, was er zu sagen hat, genaue Daten und Fakten angeben kann und somit bereits mithilft, das Problem zu lösen
  • Aufnahme der Arbeit an der Störung 9:00, anscheinend haben um diese Uhrzeit bereits einige andere Kunden eine Störung zu melden versucht
  • erledigt eine Viertelstunde später

Wäre das nicht auch einfacher und damit viel schneller gegangen?

P.S.: Wir bezahlen etwa 50 € pro Monat für unseren Anschluss. Und Inode wurde vor ein paar Monaen von UPC Telekabel geschluckt. Was uns bereits von anderen UPC-Kunden als das sprichwörtliche “vom Regen in die Traufe” beschrieben wurde. Bis heute wusste ich nicht genau, was sie meinten……

wann beginnt der Frühling wirklich?Gestern war Frühlingsbeginn. Am 1.März hat man das auch schon gesagt. In der Schule hab ich gelernt, dass es der 21.März ist. Und wenn ich aus dem Fenster auf die Schneewächten im Garten sehe, weiss ich, dass das alles nicht stimmt.

Also wie das jetzt? Wann beginnt der Frühling nun wirklich? Zumindest dem Datum nach.

meteorologischer Frühlingsbeginn ist der 1.März

Die Meteorologen (genauer: die Weltorganisation für Meteorologie, eine Unterorganisation der UN) haben für sich die Anfänge der Jahreszeiten auf die jeweiligen Monatsanfänge vorverlegt. Das hat ganz praktische Gründe: So ist es beispielsweise leichter, Statistiken (wie etwa Monatsmittelwerte) zu führen und Klimavergleiche anzustellen.

astronomischer Frühlingsbeginn ist entweder der 20. oder der 21.März

Der astronomische Frühlingsanfang hat mit der Drehung der Erde um die Sonne zu tun. Die Astronomen definieren den Frühlingsbeginn als den Zeitpunkt der Frühlings-Tag-und-Nacht-Gleiche, wenn die Sonne - von der Erde aus gesehen - den Äquator nordwärts passiert. Das ist in diesem Jahr am 20. März der Fall, und zwar genau um 19.26 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ).

kalenderaischer Frühlingsbeginn ist am 21.März

Im Jahr 325 legte das von Kaiser Konstantin dem Großen einberufene Konzil von Nizäa als Frühlingsbeginn den 21. März fest. Nach dem damals gültigen von Julius Cäsar eingeführten Julianischen Kalender ist ein Jahr 365 oder 366 Tage lang. In jedem vierten Jahr wird nach dem 28. Februar ein Schalttag eingeschoben. Im vieljährigen Mittel ist ein julianisches Jahr also 365,25 Tage lang und unterscheidet sich somit vom tropischen Jahr.

Diese Differenz war im 16. Jahrhundert auf knapp zwölf Tage angewachsen. Schließlich sah sich Papst Gregor XIII. gezwungen, einmalig zehn Tage aus dem Julianischen Kalender zu streichen und so genannte “Säkularjahre” einzuführen. Danach sind Jahre zum vollen Jahrhundert, die nicht durch 400 teilbar sind, keine Schaltjahre. Nur durch diesen Kunstgriff bleibt der astronomische Frühlingsbeginn in der Nähe seines kalendarischen Stammplatzes.

Ja, und dann gibt es noch den phänologischen Frühlingsbeginn!

Der phänologische Frühlingsanfang orientiert sich an der Natur und damit indirekt auch am Wetter. Hier gibt es keine feste Zuordnung. Je nach Sichtweise beginnt der Frühling mit der Rückkehr der Zugvögel oder mit der Blüte von Schneeglöckchen, Mandel- oder Apfelbäumen.
Ein Charakteristikum des phänologischen Frühlings ist die Tatsache, dass er regional unterschiedlich beginnt, im Süden früher als im Norden, in den Tälern eher als auf den Bergen.

Wenn ich jetzt aus dem Fesnter sehe auf meine mindestens noch 30 cm Schnee (hoch, nicht breit!) im Garten, dann müssten wir also heuer von Leonding aus weit nach Norden gezogen sein…..

Knochenmarkspende, Leukämie, Aidsinfektion, Anti-Kriegs-Petition, Bonsai Kitten und mehr - tun Sie was Gutes - tun Sie nämlich bei derartigen Aufrufen NICHTS.

Seit Jahren kursieren immer wieder hartnäckig Aufrufe, für Schwerkanke Blut oder Knochenmark zu spenden, eine Petition für einen guten Zweck zu unterschreiben, gepeinigte Tiere zu retten, und eine Menge mehr. Immer ist natürlich so eine Email auch verbunden mit dem dringenden Wunsch, den Text an alle, die man kennt, weiter zu leiten. Damit der Aufruf auch richtig gut bekannt gemacht wird. Und immer wieder erreicht so eine Email auch Leute, die glauben, helfen zu können und dem Wunsch auch nachkommen.

Erreicht wird damit gar nichts - leider. Denn alle diese Aufrufe sind sogenannte Hoaxes, die nur eins zum Ziel haben: Traffic zu generieren und Arbeitszeit zu blockieren.

1998 hat bereits Howard Fuhs auf einer internationalen Tagung einen Vortrag zu diesem Thema gehalten (hier nachzulesen). Denn der wirtschaftliche Schaden, der durch die Masse an Hoaxes (=Falschmeldungen) entsteht, ist enorm. So hat eben Howard Fuhs als Beispiel ein Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitern genommen und eine Bearbeitungszeit von nur 2 Minuten für eine deratige Email. Damit wären auf einen Schlag etwa 1 1/2 Tage Arbeitszeit verschwendet, was das betroffene Unternehmen einiges an Geld kostet.

Sie erkennen einen Hoax am sichersten daran (wirkliche Regeln gibt es keine), dass verlangt wird, die Nachricht an möglichst viele Leute weiter zu senden. Was übrigends auch bei recht netten “ich bin dein Freund”-Mails vorkommt. Tun Sie es nicht. Schauen Sie lieber vorher hier nach, ob das nicht ohnehin schon ein uralter Hoax ist.

Innerhalb der EU gibt es zwischen Unternehmern eine Vereinfachung der Rechnungslegung, um nicht unnötig ausländische Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen. Dabei sind einige Punkte zwingend zu beachten.

  • Sie kaufen in einem EU-Land für Ihr Unternehmen ein
  • Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt
  • der Lieferant ist vorsteuerabzugsberechtigt
  • alle Rechnungsbestandteile sind vorhanden
  • der Hinweis auf eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist erforderlich;
    Beispiel eines Hinweises: “steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung”;
  • die UID-Nummer des Rechnungsausstellers und die UID-Nummer des Abnehmers sind anzugeben.

Und noch einmal klar definiert: die Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen gelten hier nicht!


Was seit 1.Jänner 2006 neu ist:

Seit 1. Januar 2006 sind natürliche und juristische Personen sowie Personen- und Erwerbsgesellschaften mit Sitz im Inland verpflichtet, den Umfang ihrer Dienstleistungsimporte sowie -exporte an die Österreichische Nationalbank zu melden. Grenzüberschreitende Dienstleistungen liegen vor, wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland (EU oder Drittland) hat.

Meldepflicht ab 2006 besteht für alle Unternehmen, die im Kalenderjahr 2005 die branchenabhängigen Schwellenwerte für Auslandsdienstleistungen überschritten haben. Die Schwellenwerte beziehen sich auf netto Erlöse bzw. Aufwendungen und liegen je nach Branche zwischen EUR 50.000,– und EUR 200.000,– (was ein Kleinunternehmer zwar nicht schnell aber doch erreiche n kann).

Der Meldepflichtige hat einerseits am 15. des auf ein Quartal folgenden Monats - erstmalig am 15. April 2006 – die Dienstleistungsimporte bzw. –exporte getrennt nach Ländern bzw. bis zum 15. Februar des Folgejahres getrennt nach Art der Dienstleistung elektronisch oder mit Formular zu melden.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 10 Devisengesetz dar und kann mit einer Geldstrafe bis zu EUR 5.000,– geahndet werden.

Immer wieder gibt es Unstimmigkeiten bei der Ausstellung einer Rechnung. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften dazu eindeutig. Schon ein kaufmännischer Lehrling muss alle verpflichtenden Rechnungsbestandteile kennen, um seine Prüfung zu bestehen. Leider gehört dieses Wissen nicht zum Grundlagenkoffer und damit zur Grundausstattung eines Gewerbescheines…..

Hier daher zusammengefasst alles Wichtige:

Um Vorsteuern aus einer Rechnung geltend machen zu können, müssen bestimmte Merkmale vorhanden sein. Das Vorliegen sämtlicher Rechnungsmerkmale ist grundsätzlich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.

Diese Bestimmungen über die Rechnungslegung gelten auch für Anzahlungsrechnungen und Gutschriften; bei Kleinbetragsrechnungen, Fahrausweisen und Belegen im Reisegepäckverkehr sind Erleichterungen vorgesehen.

Diese Angaben muss eine Rechnung enthalten:

  • den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  • den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
  • das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung und den anzuwendenden Steuersatz; im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
    Beispiel eines Hinweises: “steuerfreie Lieferung”
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung einmalig vergeben wird; bei ausländischen Unternehmern ist für inländische Umsätze ein eigener Nummernkreis erforderlich
  • die UID-Nummer des Rechnungsausstellers
    die Verpflichtung zur Angabe der UID-Nummer besteht nur, soweit der Unternehmer im Inland Lieferungen oder sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht; sofern der Rechnungsaussteller über eine österreichische UID-Nummer verfügt, ist diese anzugeben.

Diese Punkte sind bei EDV-Systemen leicht einzuhalten. Nun schreibt man ja nicht jede Rechnung am Computer, gibt es doch eine Menge Gelegenheiten, wo schnell per Hand eine Rechnung geschrieben werden soll. Am einfachsten dafür ist nach wie vor der gute alte Rechnungsblock mit Durchschreibefunktion - in jedem guten Schreibwarenhandel erhältlich.

Was versteht man nun unter Kleinbetragsrechnung? Welche Angaben müssen diese enthalten?

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150,- € (einschließlich Umsatzsteuer) nicht übersteigt. Gemäß § 11 Abs. 6 UStG 1994 genügen bei diesen Rechnungen folgende Angaben:

  • der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der Umfang der sonstigen Leistung
  • der Zeitpunkt/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • das Entgelt und der Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  • der Steuersatz
  • das Ausstellungsdatum

Gemäß Art. 11 Abs. 5 UStG 1994 gelten diese Erleichterungen bei Kleinbetragsrechnungen nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen. Zu den innergemeinschaftlichen Lieferungen folgt noch ein gesonderter Beitrag, da auch in diesem Bereich immer wieder Fragen auftauchen und Geld im wahrsten Sinne des Wortes verschenkt wird.

Adware ist nicht gleichzusetzen mit Spyware - obwohl Adware sehr oft Spyware mitbringt….. Schützen Sie Ihren Windows-PC!

Als Adware (Kunstwort aus Advertising & Software) bezeichnet man Software, die dem Benutzer zusätzlich zur eigentlichen Funktionalität Werbebanner oder Popups zeigt. Diese lassen sich normalerweise nicht abschalten. Da es Programme gibt, die sowohl Adware als auch Spyware sind, wird Adware oft mit Spyware gleichgesetzt. Prinzipiell hat das Anzeigen von Werbung und das Auswerten von Benutzerdaten jedoch nichts miteinander zu tun. Dazu gehören im Prinzip auch die Toolbars, die z.B. von Google, Yahoo oder Ebay angeboten werden.

Spyware dagegen ist Software, die ohne Ihr Wissen Daten auf Ihrem Rechner erhebt und an Dritte weitergibt. Hat sich solch ein Programm auf Ihrem PC eingenistet, beginnt es mit dem Sammeln von Passwörtern, E-Mail-Adressen oder auch Daten über Ihr Surfverhalten im Internet. Diese Daten werden dann weitergeleitet und der befallene Rechner wird gezielt mit Werbung beschickt. Sie erkennen den Befall von Spyware z.B. daran, dass plötzlich gezielt Werbebanner oder Popups erscheinen - auch, wenn Sie nicht im Internet surfen.

Spyware birngt sogenannte “Trojanische Pferde” (Kurzform: Trojaner) mit, die sich auf Ihrem PC einnisten. Diese Programme tarnen sich als nützliche Software, sie schädigen jedoch den befallenen Computer. Beispiele sind vermeintliche Sicherheitsupdates, die in Wahrheit die Firewall und den Virenschutz deaktivieren oder Bildschirmschoner, die hübsche Bilder anzeigen, im Hintergrund aber Programme zerstören. Meist gelangen Trojanische Pferde beim Herunterladen von Programmen aus scheinbar legitimen Quellen auf Ihren PC. Laden Sie daher niemals Software von einer nicht vertrauten Quelle herunter und installieren Sie keine Software, die Ihnen per E-Mail von Unbekannten geschickt wird.

Eine sehr schöne Zusammenstellung zu diesem Thema finden Sie hier » Ungebetene Gäste: Trojaner am Windows-PC

Beispiele für bösartige “Tools” sind solche Dateien:
unspypc.exe
sysmon12.exe
xxtoolbar.exe
idemlog.exe
ftbar.exe
34763.exe

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