Deutsche Behörde droht österreichischem Unternehmen mit Strafe, da dieses die deutschen Gesetze nicht einhält.
Ja, tatsächlich geschehen siehe hier.
Die niedersächsische Landesregierung hat dem technischen Direktor eines niederösterreichischen Unternehmens ein anwaltliches Schreiben zukommen lassen und mit 5.000 € Strafe gedroht, wenn das Impressum des Unternehmens nicht nachgebessert wird - allerdings gemäss Vorschriften des deutschen TDG und nicht des in Österreich gültigen ECG. Michael Platzer nimmt selbst auf seinem Blog dazu Stellung.
Lonesomwolf hat mir diesen Link ja bereits vor einiger Zeit geschickt, danke dafür. Jaja, die Abmahnwelle treibt immer seltsamere Blüten……