Der DLS dient ab 1. 1. 2006 zur Entlohnung für befristete Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitnehmern und natürlichen Personen für die Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten , sofern die Entlohnung beim einzelnen Arbeitgeber nicht über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze liegt.
Welche Dienstleistungen können mit dem DLS entlohnt werden?
Mit dem DLS können haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten entlohnt werden - zum Beispiel:
- Reinigungsarbeiten (Wohnung, Eigenheim, Wäsche, Geschirr
- Beaufsichtigung von Klein- oder Schulkindern
- Einkäufe von Lebensmitteln, Bedarfsgütern des täglichen Lebens, Medikamenten (jedoch nicht deren Verabreichung), Heizmaterial sowie die Beheizung von Räumen
- einfache Gartenarbeiten (z.B. Laub kehren, Rasen mähen)
Der DLS ist für kurze, befristete Arbeitsverhältnisse vorgesehen. Das Arbeitsverhältnis kann jeweils einen Tag bis längstens einen Monat dauern. Solche Arbeitsverhältnisse können wiederholt mit denselben Personen abgeschlossen werden.
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Mit diesen Erklärungen wird dafür geworben:
Sie haben eine Haushaltshilfe? Mit ihrer Leistung sind sie zufrieden. Aber stimmt auch die soziale Absicherung? Sie wollen in ihrem Haushalt ihre Helfer/innen legal beschäftigen.
Sie sind als Haushaltshilfe beschäftigt oder helfen bei der Gartenarbeit oder der Kinderbetreuung? Mit der Entlohnung sind sie zufrieden. Aber stimmt auch die soziale Absicherung? Sie wollen als Haushaltshilfe bei einem Arbeitsunfall auch versichert sein und Anspruch auf eine Pension haben.
Dann ist der Dienstleistungsscheck die Lösung für Sie. Einfach und unbürokratisch werden für Dienstleistungen im Haushalt Sozialabgaben geleistet. Die Beschäftigung ist ab sofort legal, die Haushaltshilfe sozial abgesichert.
Und doch sind in den kanpp drei Monaten seit der Einführung zwar etwa 9.000 dieser Dienstleistungsschecks verkauft worden, aber nur z.B. in Wien 50 Stück eingelöst. Der Standard schreibt heute darüber und vermutet, dass die DLS nur vorsorglich gekauft wurden, um bei einer Kontrolle einen im Haus zu haben. Denn sie sind letztenendes doch nur für Arbeitskräfte, die auch offiziell arbeiten dürfen. Eine fehlende Arbeitsgenehmigung ersetzen sie nicht.
Und die Arbeiterkammer sieht sogar Gefahren für Arbeitnehmer ( siehe » ) und schreibt:
Vielmehr besteht die Gefahr, dass damit arbeitsrechtliche Standards weiter untergraben, Lohndumping erleichtert und noch mehr prekäre Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Auch zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie leistet der Scheck keinen adäquaten Beitrag.
Nun, wie auch immer - ich persönlich finde diese Möglichkeit gut. Ob sie sich nun wirklich als Meilenstein herausstellt, wird sich weisen. Mindestens ein Jahr Beobachtungszeitraum scheint mir angemessen zu sein.