Februar 2006


Ein ausgesprochen nettes Wallpaper, gefunden auf den Novell-Service-Seiten…..

wallpaper tuxwin

Und hier das Wallpaper in 1600 x 1200 zum Download
wallpaper tuxwin

der IE7 ist wieder nicht internet-kompatibelEndlich ist es soweit - der IE 7 ist da. Und - welch erwartete Überraschung - er ist wieder nicht internet-kompatibel!

Bereits vor Monaten hatte Microsoft in einem öffentlichen Schreiben alle Webmaster ersucht, ihre Webseiten rechtzeitig an den IE7 anzupassen. Und zwar deshalb:

Damit korrekt (=nach W3C Standard) programmierte Webseiten vom IE der Generation 5.0 aufwärts auch korrekt angezeigt werden konnten, mussten Webmaster umständlich in das CSS einen sogenannten Hack (eine Zusatzbedingung) einbauen. Der IE7 wieder reagiert auf diese Hacks recht unwirsch und zeigt nun wiederum die an Microsoft angepassten Webseiten nicht mehr korrekt. Eigentlich zum Kopfschütteln, oder?
Das Lustige daran ist nämlich, dass alle anderen Browser - Firefox, Netscape, Opera, Safari, Epiphani und wie sie alle heissen - kein Problem haben mit Webseiten, die dem offiziellen Standard entsprechen. Einzig das Microsoft-Produkt ist so eigenwillig, sich selbst als Standard zu erklären und damit zu behaupten, alle anderen funktionieren falsch.

Wie ein Geisterfahrer, der murmelt: “Was heisst - einer fährt in die falsche Richtung? Alle machen das doch, ausser mir natürlich!”

Nun ist es tatsächlich schon soweit, dass der IE7 bei einigen Usern installiert ist und die nun die Webmaster der Foren, Webseiten etc. anschreiben mit der mehr oder weniger freundlichen Bitte, doch ihre Seiten endlich dem IE anzupassen…..

schöne, heile Microsoft-Welt……

Ich kann nur jedem raten, sich endlichen einen Browser zu installieren und nicht mit dem Internet Explorer zu surfen. Es gibt jede Menge davon - und noch dazu kostenlos, da OpenSource!
Firefox - einer der besten BrowserIch selbst benutze seit vielen Jahren den Firefox und kann nur Gutes darüber berichten. Versuchen Sie’s doch einfach - alle Ihre Favoriten und speziellen Einstellungen können Sie mit einem einzigen Klick mitübernehmen. Hier gehts zum Download der aktuellen Version

P.S.: diese Seite hier ist absolut lesenwert zu diesem Thema => piology.org

too cool for ieDie Aktion “Too Cool For IE” hat für einige Furore -speziell in der Blogger-Szene - gesorgt. Nun hat der Erfinder dieser Aktion w.o. geben müssen.

Auch ich hatte mich dieser Aktion angeschlossen - Sie sehen ja auf der Startseite meines Blogs rechts unten das Symbol. Oder eben ganz oben, wenn Sie mit dem IE surfen. Für mich war es eine dauernde Mahnung daran, dass es auch für Microsoft und die Windows-Programmierer höchste Zeit wird, sich nach den geltenden Internet-Standards zu richten.

Andere sahen das anders…. Paul Armstrong, der Initiator, schreibt selbst in seinem “Abschiedsbrief“:

Honestly, I’m sick of getting emails from über-excited nerds and hate mail from IE advocates. The content is now coming down.

Was übersetzt heisst:

Ich bin es ehrlich gesagt leid, laufend Emails von aufgebrachten Sonderlingen und IE Anwälten zu bekommen. Die Seite wird nun geschlossen.

Diesmal ein Punkt für Microsoft und Windows - leider. Dagegen haben sie im EU-Kartellverfahren noch immer schwer zu kämpfen….

P.S.: Hier der Link zum ursprünglichen Beitrag über diese Aktion:
too cool for ie

Email-Marketing - ab 1.3. fast alles verboten?Am 1.März 2006 tritt in Österreich die neue Novelle des TKG in Kraft, wonach künftig auch die Zusendung von Werbung oder Massenemails an Unternehmer verboten ist. Fairerweise sei dazuj gesagt, dass z.B. in Deutschland diese Rechtslage ohnehin schon Gültigkeit hat. Es handelt sich dabei um eine EU-Regelung, die nun auch in Österreich umgesetzt werden muss.

Hier Details dazu aus einer Informationen der Wirtschaftskammer:

Gesetzesverschärfung bei E-Mail- und SMS-Werbung

Bisher war für Werbe-E-Mails gegenüber Unternemern keine vorherige Zustimmung erforderlich, falls der Unternehmer in seiner Unternehmereigenschaft angesprochen wurde und der Empfänger nicht in der Robinsonliste eingetragen war. Ab 1. 3. 2006 ist auch im Bereich zwischen Unternehmern eine vorherige Zustimmung notwendig, ansonst wird die Zusendung von Werbe- oder Massen-E-Mails unzulässig!

Das Verbot von unerbetener Werbung bezieht sich nicht nur auf E-Mails. Alle Anrufe, Faxe, die Zusendung von SMS und E-Mails zu Werbezwecken oder E-Mails als Massensendung bedürfen der vorherigen, jederzeit widerruflichen Zustimmung des Empfänders.

Zulässige E-Mails zu Werbezwecken

Die vorherige Zustimmung der Empfänger für E-Mails kann nur entfallen, wenn die folgenden vier Voraussetzungen vorliegen:

  • der Absender hat die Kontaktinformation für die Nachricht im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten und
  • diese Nachricht erfolgt zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte (bzw Dienstleistungen) und
  • der Empfänger hat klar und deutlich die Möglichkeit erhalten, eine solche Nutzung seiner elektronischen Kontaktdaten bei deren Erhebung und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  • der Empfänger hat die Zusendung nicht von vornherein, insbesondere nicht durch Eintragung in die sogenannte “Rosinson-Liste”, abgelehnt (www.rtr.at/ecg).

Der Begriff Werbung

Nach der weiten Definition des Obersten Gerichtshofes fallen unter dieses Werbeverbot alle auf Absatz ausgerichteten Aktivitäten. Auch ein bloßes Angebot gilt schon als Werbung. Selbst die (elektronische oder telefonische) Anfrage, ob man ein Telefonat, Fax oder E-Mail zu Werbezwecken zu einem späteren Zeitpunkt haben möchte, fällt bereits unter das Werbeverbot.

Zustimmung

Die Zustimmung kann ausdrücklich vom zukünftigen Empfänger erteilt werden, indem er eine entsprechende Erklärung unterschreibt. Ob auch dann von einer Zustimmung ausgegangen werden kann, wenn der Empfänger AGB akzeptiert, die eine entsprechende Klausel enthalten, ist von der Rechtsprechung noch nicht geklärt, aber wahrscheinlich, wenn die Klausel ausreichend bestimmt und deutlich ist.

E-Mails vom oder ins Ausland

Auch ausländische Versender von Massen- und Werbe-E-Mails an österreichische Empfänger unterliegen dieser Rechtslage. Jeder Versender, der an Empfänger im Ausland Massen- oder Werbe-E-Mails verschickt, unterliegt den jeweiligen nationalen Bestimmungen des Empfängerlandes.

E-Mails als Massensendung

Ab 50 E-Mails gilt eine Aussendung als Massensendung, wobei ein Werbeinhalt nicht notwendig ist. Dennoch muss nicht jedes Massen-E-Mail rechtswidrig sein. So gibt es seltene Ausnahmen (gesetzliche Sonderbestimmungen) wie zB für Interessenvertretungen im Kontakt mit ihren Mitgliedern.

Strafen und Kosten

Durch einen verbotenen Anruf, das Versenden eines Faxes oder die Zusendung einer unerbetenen E-Mail oder SMS begeht der Werbende eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe in der Höhe von bis zu Euro 37.000,– bestraft werden!

Nach dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind “Handlungen zu Zwecken des Wettbewerbs, die gegen die guten Sitten verstoßen”, verboten. Darunter wird von der Rechtsprechung auch die belästigende Werbung, egal, ob es sich um Telefon oder Fax handelt, subsumiert. Liegt ein Verstoß gegen diese Bestimmung vor, so kann auf Unterlassung geklagt werden.

Sehr häufig ergeht zuerst ein Schreiben eines Rechtsanwaltes des Beworbenen, in dem der Werbende aufgefordert wird, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie das Rechtsanwaltshonorar zu zahlen. Dabei werden bis EUR 1.300,– verlangt. Da diese Aufforderung von jedem Beworbenen einer einzigen Werbeaussendung erhoben werden könnte, kann sich dieser Betrag entsprechend vervielfachen.

Werbliche Belästigung aus trüben Quellen

Viele E-Mails, die meist diverse Medikamente oder wenig seriöse Geldtransfers bewerben, stammen von kaum feststellbaren Adressen oder aus dem Ausland.

Wenn schon die Identität des Spammers nicht festgestellt werden kann, ist die Einleitung von rechtlichen Schritten kaum möglich. Für zivilgerichtliche Maßnahmen ist dies eine unbedingt notwendige Voraussetzung, aber auch Verwaltungsbehörden stoßen hier an ihre Grenzen. Selbst, wenn der Verursacher ausgemacht werden kann, ist eine verwaltungsrechtliche Verfolgung nur bei in Deutschland ansässigen Spammern möglich, in anderen Staaten mangels zwischenstaatlicher Abkommen hingegen nicht - auch nicht bei anderen Mitgliedstaaten der EU. Auch die Kosten einer zivilgerichtlichen Rechtsverfolgung steigen natürlich, wenn grenzüberschreitend geklagt wird!

Tipp: Von einer Antwort per E-Mail ist bei dubiosen Spammern abzuraten, weil dadurch dem Spammer signalisiert wird, dass Ihr E-Mail-Account genutzt wird, was Ihren Account nur noch attraktiver für weitere Werbezusendungen macht.

[Quelle: WKO.at]

Kundenservice auf dem PruefstandIn den letzten Tagen kam immer wieder ein Thema zur Sprache - wann kann man mit Antwort auf eine Email-Anfrage bei einem Unternehmen rechnen?

Sehr viele Unternehmen benutzen ja inzwischen das Internet und den Emailkontakt als Kommunikationsmittel zu ihren Kunden und Interessenten. Man sollte also meinen, dass daher auch dieser Kontakt vom Unternehmen gepflegt wird. Mit der Betonung auf sollte. Denn leider verhält es sich in der Praxis ganz anders……

“Fast jede vierte E-Mail an Unternehmen bleibt unbeantwortet” titelt ein Artikel auf internet.com und beleuchtet den deutschen Markt. Aus meinem eigenen Umfeld weiss ich allerdings, dass es bei internationalen Unternehmen und auch bei rein österreichischen Unternehmen nicht viel besser aussieht.

Am schärfsten aber klingt für mich dieser Satz “15 Prozent der Telefonanfragen blieben unbeantwortet, obwohl fast jedes zweites Unternehmen Gebühren für die Service-Hotline erhebt.” Da ruft also ein Kunden schon eine kostenpflichtige Hotline an, was ja gar nicht so selbstverständlich ist und im Grunde beim Unternehmen Freude und Jubel auslösen sollte - und dann bekommt er nicht einmal gegen Bezahlung Antwort!

Es gibt Unternehmen, die nehmen das Geld der Kunden sehr gerne, richten auch ein entsprechendes Forum ein, in dem Kunden Lob oder auch Kritik loswerden können - und finden dann, dass das bereits Aktivität genug war. “Wir werden nicht einmal ignoriert” sagen diese Kunden, und ärgen sich natürlich. Als nächster Schritt wechseln einige davon sicher inabsehbarer Zeit zu einem anderen Anbieter.

Gut sieht es auch bei den kleinen Unternehmen nicht aus. Einige sind wirklich professionell genug, innerhalb von 24 Stunden eine Reaktion zu zeigen (da gehöre ich selbst auch dazu). Das Problem, der Grund der Anfrage muss noch gar nicht vollständig beantwortbar sein. Aber ich denke, ein “muss ich rückfragen” oder “konnte ich nicht sofort lösen, aber” hat sich der Kunde verdient. Und dann natürlich in absehbarer Zeit die tatsächliche Lösung.

Wenig sinnvoll finde ich auch diverse Autoresponder, die mir eine Minute nach Absenden einer Email mitteilen, dass die Email angekommen ist und man sich um eine Beantwortung bemüht. Ist zwar besser als gar nichts - zumindest weiss ich, dass die Email angekommen ist. Aber wenn dann trotzdem keine persönliche Antwort erfolgt, bin ich so weit wie zuvor.

Der Kundenservice mittels moderner Kommunikationsmittel hat also generell keine gute Note erhalten und bedarf dringend einer “Behandlung”.

Denn keine Antwort ist auch eine Antwort - nämlich immer eine negative!

barrierefinder.deIn letzter Zeit wird so viel über barrierefreie Webseiten geschrieben - auch Sie haben den Begriff sicher schon gelesen. Wissen Sie aber auch, was “barrierefrei” bedeutet?

Durch diesen Artikel bei runnig.net bin ich auf das Thema (wieder mal) gestossen. Und möchte diese ausführliche Übersetzung nur kurz zusammenfassen:

Barrierefrei heisst:
- egal welcher Browser
- egal welches Betriebssystem
- egal welche Bildschirmeinstellung
- egal welche Internetoptionen

Eine Webseite muss für alle Internetuser ansehnlich und benutzbar sein. Das hat also nicht ausschliesslich mit Behinderten zu tun, was viele vielleicht denken. Sondern damit, dass die Vorherrschaft von Microsoft’s Windows und dem im Betriebssystem eingebetteten InternetExplorer vorbei ist. Bereits jeder Dritte - wenn nicht schon mehr - ist ohne den IE im Internet - was ich auch für sehr vernünftig halte. Daher ist es wichtig, dass Webseiten - ja, auch die Ihren - sich so darstellen, dass jeder etwas davon hat. Nur auf den IE optimierte Seiten werden nach und nach ihre Besucher verlieren, egal welche Aktionen Sie starten werden. Und das wollen Sie doch nicht, oder?

Hier noch ein Link, was Wikipedia zu barrierefreiem Webdesign zu sagen hat.

Und hier noch ein Test - auf barrierefinder.de können Sie selbst testen, ob eine Webseite wirklich barrierefrei programmiert wurde.

Guerilla-PR-MarketingImmer aggressiver und ausgefallener wird die Werbelandschaft. Es sind ausgesprochen gute Ideen dabei - leider aber auch sehr viel Schrott. Doch, das ist meine Meinung. Auch wenn einges davon sogar von sehr teuren Marketing.-Agenturen geboren wurde. Nicht alles, was teuer ist, muss gut sein.

Was jedem Kleinunternehmer möglich ist, schaffen nur ganz wenige. Einen kostenlosen PR-Bericht in den Tages- oder zumindest Wochenzeitungen zu bekommen. Und dabei ist das gar nicht so schwer, wie es klingt. Innovative Öffentlichkeitsarbeit kann gerade Ihr Unternehmen besser präsentieren als jede Werbeinschaltung.

2.Business Blog CarnevalWie überall zählt auch hier nur die Idee. Und ist leider nicht immer zielführend. So gab es in den USA (wo sonst?) einen Romanschreiber, der sein neues Buch so an den Verleger bringen wollte, indem er mit einem Paragleiter über Manhattan hing und Seiten seiner neuesten Novelle zu Boden flattern liess. Er wurde verhaftet, sobald er den Fuss wieder auf den Boden setzte. Presse hatte er genug - leider trotzdem keinen Verleger.
Hätte er 100 Stück seines Buches selbst drucken lassen und sie dann handsigniert auf dem Times Square zur Mittagszeit verschenkt - wer weiss?

Guerilla-Marketing will mit Bedacht eingesetzt werden. Hier ist es immens wichtig und ausschlaggebend, was andere davon haben.

Ich habe in meinem Archiv der guten Ideen ein ziemlich altes Exemplar eines Artikels über Guerilla-PR-Marketing gefunden. Und es gilt auch heute noch.
»»» pdf mit 336 kb Guerilla-PR-Marketing
(mit bestem Dank an den Autor Meinrad Müller)

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