Vorsicht bei Ihren Ebay-AuktionenEbay ist eine inzwischen wohl allseits bekannte und recht beliebte Plattform, um nicht nur private Dinge zu verkaufen. Seit kurzem muss man sich auch in seinem Ebay-Account entscheiden, ob man gewerbsmässig oder privat anbietet. Dabei ist Vorsicht geboten - das Gewerberecht ist eindeutig!

Privat sind Ihre Auktionen nur dann, wenn

  • Sie wirklich Dinge aus Ihrem Privatbesitz verkaufen
  • das nur ab und zu geschieht (generell geht man von zweimal pro Jahr aus, bei Kleinigkeiten kann es auch öfter sein)
  • Sie kein Powerseller bei Ebay sind (da das ja bereits viele Auktionen voraussetzt)

Alles andere fällt dem Gewerberecht nach unter “gewerbsmässig”, da hier die Gewinnabsicht eindeutig zu unterstellen ist!

Was hat das nun für Folgen für Sie?

Natürlich sind Sie damit automatisch verpflichtet, Gewährleistung und Rücktrittsrecht einzuräumen. Und das ist eindeutig einklagbar.
Weiters müssen Sie den entsprechenden Gewerbeschein besitzen und alle damit zusammenhängenden Abgaben wie Pflichtversicherung und Steuern entrichten.

Tun Sie das nicht, machen Sie sich automatisch strafbar. Und müssen in Zeiten wie den heutigen auch mit teuren Abmahnungen und hohen Strafen rechnen. Die Prozesskosten, wenn ein Käufer Sie klagt, nicht zu vergessen!

Hier noch der Link zu einem Urteil des OLG Koblenz, das genauso auch in Österreich gefällt werden könnte.