Um das Verhalten von Anwendern im Web zu beobachten und zu analysieren, arbeitet Google Analytics mit Cookies und speichert die IP-Adresse der Nutzer. Das sei nach dem Teledienstedatenschutzgesetz aber nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich sein Einverständnis erkläre, so Kühn. Seiten-Betreiber müssen ihre Besucher deshalb zunächst aufklären, dass Daten gespeichert werden. Unterlässt der Betreiber diese Information, verstoße er gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und mache sich möglicherweise strafbar, hieß es.
Zitat aus einen Bericht auf internet.com, auf den mich lonesomwolf aufmerksam gemacht hat.
Also bleibt nur, allen Webmastern zu raten, sich nicht auf andere zu verlassen, sondern selbst die rechtliche Seite zu prüfen - bevor man ein kostenloses Tool einbaut!