Februar 2006


Kaltaquise - an Privatanschluss verbotenKaltaquise - von vielen gehasst, von genauso vielen geliebt. Und von einem Grossteil der potentiellen Kunden langsam ignoriert?

In der gesamten EU ist ein Anruf zu Werbezwecken an einen Privatanschluss verboten. Diese Form der Werbung wird als aggressiv eingestuft. Erlaubt hingegen ist es in Österreich bis Ende Februar 2006 noch, im B2B-Bereich - also von Unternehmen zu Unternehmen - Kaltaquise zu betreiben.

Nun bin ich ja auch “Zielgruppe”, nicht nur Unternehmer. Und kämpfe an manchen Tagen mit bis zu fünf derartigen Anrufen. Der Bogen der Angebote spannt sich von Lotto über Telefonanschluss bis hin zu Büroartikeln im Direktvertrieb. Wird dabei mein Firmenanschluss benutzt, kann ich nur müde abwinken. Viele wählen aber auch meine Privatnummer und versuchen, durch diesen kleinen Irrtum ins Gespräch zu kommen. Da erlebe ich manchmal die tollsten Situationen.

Eine besonders hartnäckige Dame (wohl schon lange im Telefonmarketing tätig), versuchte mir tatsächlich einzureden, dass ich bloss nicht wüsste, dass dieser Anschluss ein gewerblicher sei. Auf ihrer Liste stünde er unter “gewerblich” und somit hätte das schon seine Richtigkeit.

Von meiner Un-Lust, weitere derartige Anrufe entgegenzunehmen, schliesse ich doch ein wenig auf die Masse anderer - und habe in meinem Bekanntenkreis nachgefragt. Ausnahmslos alle sind nur noch genervt, da ihnen mit derartigen Anrufen nur die Zeit gestohlen wird. Automatisch stellt man also schon auf Durchgang, wenn das Telefon klingelt und jemand höflich fragt: “Kann ich mit jemandem von der Geschäftsleitung sprechen?” Dieser Satz erheitert mich übrigens immer wieder - bin ich doch eine one-woman-Show und sowohl Geschäftsführer als auch Putzfrau in einem. ;-)

Wenn mein Telefon klingelt und das Display anzeigt “Nummer unterdrückt”, hebe ich meist schon gar nicht mehr ab. Denn zu 90% sind es Callcenter, die mir irgendetwas ganz Tolles, Einzigartiges nahebringen wollen. Und ehrlich gesagt, in der Masse stiehlt mir das meine Zeit - die ich lieber zu Geld mache, sprich produktiv arbeite.

Und nicht nur mir geht es so. Lesen Sie hier, was Wolf-Dieter Roth auf Telepolis dazu schreibt.

Was mich allerdings am nachdenklichsten dabei macht:
Wenn mit immer aggressiveren Methoden Werbung gemacht wird - wie übersättigt ist unser Markt dann schon?
Wenn Werbung lästig wird, wem nutzt sie dann noch?

denial of service attackenGestern war stundenlang der für meine MySQL-Datenbanken zuständige Webserver ausser Betrieb. Seit über fünf Jahren der erste unplanmässige Ausfall bei meinem Provider. Den Grund dafür kenne ich zwar noch nicht, habe aber mal ein wenig recherchiert, was dazu geführt haben könnte.

    Erstens natürlich ein technisches Gebrechen. Keine Hardware ist fehlerfrei, selbst wenn sie relativ neu ist.
    Ein geplantes Upgrade z.B. der MySQL-Version kanns nicht gewesen sein, da in dieser Beziehung mein Provider sehr genau ist und Tage vorher eine Verständigung ausschickt. Das Zeitfenster, wann Störungen auftreten können, wird sehr genau bestimmt und in der Praxis meist unterschritten. Das wars also ziemlich sicher nicht.
    Eine DoS-Attacke, was ich schon eher für wahrscheinlich halte. Und daher zu diesem Thema ein wenig recherchiert habe.

Was sind also sogenannte Denial-of-Service-Attacken?

Denial of Service - oder kurz DoS - bedeutet soviel wie etwas unzugänglich machen oder außer Betrieb setzen. Technisch passiert dabei folgendes: Bei DoS-Attacken wird ein Server gezielt mit so vielen Anfragen bombardiert, dass das System die Aufgaben nicht mehr bewältigen kann und im schlimmsten Fall zusammenbricht. Auf diese Art wurden schon bekannte Web-Server wie zum Beispiel Amazon, Yahoo, eBay, mit bis zur vierfachen Menge des normalen Datenverkehrs massiv attackiert und für eine bestimmte Zeit für normale Anfragen außer Gefecht gesetzt.

Seit einiger Zeit gibt es auch vermehrt so genannte “verteilte DoS-Attacken”. Dabei kommt anstelle von einzelnen Systemen eine Vielzahl von unterschiedlichen Systemen in einem großflächig koordinierten Angriff zum Einsatz. Durch die hohe Anzahl der gleichzeitig angreifenden Rechner sind die Angriffe besonders wirksam. Im Englischen wird diese Art Angriff als Distributed Denial of Service (DDoS)-Angriff bezeichnet. Eine DDoS-Attacke ist daran zu erkennen, dass sie deutlich mehr Netzressourcen als der normale Verkehr beansprucht.

Selbst heise.de sah sich vor einigen Wochen mit einer massiven DDoS-Attacke konfrontiert, die trotz aller möglichen Absicherungen das System für mehr als fünf Stunden völlig lahm legte. Golem berichtete darüber.

Besonders interessant fand ich dazu die rechtliche Sichtweise, die hier im Law-Blog dargelegt wird.

[Hauptquellen: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Wikipedia]

Copyright für Zitate?Gern wird zitiert - Aussagen bekannter Persönlichkeiten, Textpassagen aus Webseiten oder Büchern, Stellen aus Fachartikeln und mehr. Aber wie sieht es dabei mit dem Copyright aus? Was ist erlaubt und was nicht?

Auch durch das immer häufiger verwendete RSS-Feed kommt die Diskussion über das Zitatrecht wieder in den Vordergrund. Muss derjenige, der für seine Seiten RSS-Feed zur Verfügung stellt, trotzdem gefragt werden? Und wieviel darf man zitieren bzw. via RSS-Feed übernehmen?

Ich habe versucht, die rechtliche Seite dieser Medaille zu recherchieren und bin dabei auf folgendes gestossen:

Was versteht das Recht unter “Zitat”?
Ein Zitat ist eine wörtlich übernommene Stelle aus einem Text oder ein Hinweis auf eine konkrete Textstelle. In vielen Fällen wird zu dem Zitat eine Quellenangabe angegeben, indem der Autor und die bestimmte Textstelle bezeichnet wird.

Wie darf zitiert werden?

Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrechts geregelt und unter konkreten Voraussetzungen gestattet, ohne daß eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt werden müsste. Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen, also einer genauen Angabe der Fundstelle.

deutsches Urheberrecht
östereichisches Urheberrecht

Interessant dabei ist:

Das Zitatrecht dürfen Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene “Schaffenshöhe” aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Der hervorgehobene Satz bedeutet, dass also eine Sammlung (Liste) von RSS-Feeds kein eigenes Urheberrecht geniesst, da es sich dabei um keine geistige Leistung handelt. Maßgebend dafür ist die geistige Leistung, die in der Anordnung und Verknüpfung der einzelnen Objekte liegt.

Hier eine recht gute Erklärung, wie richtig zitiert wird:
Regeln beim Zitieren

Für wissenschaftliche Werke wird meistens das sogenannte “Grosszitat” verwendet. Das ebdeutet, dass komplette Texte in die Arbeit eiens anderen Wissenschaftlers übernommen werden. Wer sich schon einmal mit wissenschaftlichen Werken befasst hat, weiss, dass diese am Ende immer seitenlang die Quellennachweise peinlichst genau anführen.

Das “Kleinzitat” bedeutet, dass nur bestimmte Ausschnitte eines anderen Werkes verwendet werden. Diese Form des Zitierens ist die wohl gebräuchlichste speziell im Internet. Und gerade hier wird leider sehr oft auf den Quellenvermerk vergessen - absichtlich oder unabsichtlich. Oder es werden komplette TExte übernommen, auf der eigenen Webseite dargestellt und die Quellenangabe nur sehr versteckt positioniert.

Dabei muss man sich auch bewußt sein, daß das Urheberrecht Verletzungen der Rechte des Urhebers, des Copyrights, mit harten zivil- und strafrechtlichen Sanktionen ahndet. Grundsätzlich ist ein derartiger Schutz auch notwendig, weil sonst der wirtschaftliche Anreiz fehlen würde, geistige Leistungen zu erarbeiten bzw. Informationen in dieser Form anzubieten. Wer sich also ungefragt - und damit unerlaubt - das KnowHow anderer zu eigen zu machen versucht, hat mit saftigen Strafen zu rechnen.

Speziell im Internet sind gleichlautende Textpassagen recht schnell gefunden:

Copyscape.com ist ein Service, der gleichlautende Webseiten findet. Einfach die URL der betreffenden Seite eingeben und Duplikate finden lassen.

Vorsicht bei Ihren Ebay-AuktionenEbay ist eine inzwischen wohl allseits bekannte und recht beliebte Plattform, um nicht nur private Dinge zu verkaufen. Seit kurzem muss man sich auch in seinem Ebay-Account entscheiden, ob man gewerbsmässig oder privat anbietet. Dabei ist Vorsicht geboten - das Gewerberecht ist eindeutig!

Privat sind Ihre Auktionen nur dann, wenn

  • Sie wirklich Dinge aus Ihrem Privatbesitz verkaufen
  • das nur ab und zu geschieht (generell geht man von zweimal pro Jahr aus, bei Kleinigkeiten kann es auch öfter sein)
  • Sie kein Powerseller bei Ebay sind (da das ja bereits viele Auktionen voraussetzt)

Alles andere fällt dem Gewerberecht nach unter “gewerbsmässig”, da hier die Gewinnabsicht eindeutig zu unterstellen ist!

Was hat das nun für Folgen für Sie?

Natürlich sind Sie damit automatisch verpflichtet, Gewährleistung und Rücktrittsrecht einzuräumen. Und das ist eindeutig einklagbar.
Weiters müssen Sie den entsprechenden Gewerbeschein besitzen und alle damit zusammenhängenden Abgaben wie Pflichtversicherung und Steuern entrichten.

Tun Sie das nicht, machen Sie sich automatisch strafbar. Und müssen in Zeiten wie den heutigen auch mit teuren Abmahnungen und hohen Strafen rechnen. Die Prozesskosten, wenn ein Käufer Sie klagt, nicht zu vergessen!

Hier noch der Link zu einem Urteil des OLG Koblenz, das genauso auch in Österreich gefällt werden könnte.

Um das Verhalten von Anwendern im Web zu beobachten und zu analysieren, arbeitet Google Analytics mit Cookies und speichert die IP-Adresse der Nutzer. Das sei nach dem Teledienstedatenschutzgesetz aber nur dann zulässig, wenn der Nutzer ausdrücklich sein Einverständnis erkläre, so Kühn. Seiten-Betreiber müssen ihre Besucher deshalb zunächst aufklären, dass Daten gespeichert werden. Unterlässt der Betreiber diese Information, verstoße er gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und mache sich möglicherweise strafbar, hieß es.

Zitat aus einen Bericht auf internet.com, auf den mich lonesomwolf aufmerksam gemacht hat.

Also bleibt nur, allen Webmastern zu raten, sich nicht auf andere zu verlassen, sondern selbst die rechtliche Seite zu prüfen - bevor man ein kostenloses Tool einbaut!

Web 2.0Alle reden davon - Web 2.0 - Hype, Trend oder einfach nur Seifenblase?

Heute dazu ein Kommentar von jemandem, dessen Meinung für viele Vorbildfunktion hat. Es ist dies der Verantwortliche von beepworld, Dr.Thomas Finkenstädt, der in den letzten fünf Jahren ein kleines Imperium aufgebaut hat. Da seine Kunden hauptsächlich im Bereich der ganz Jungen zu finden sind, zählt er zu den Meinungsbildner seiner Klientel. Und ist sich dessen auch bewusst - seine Kommentare verfolge ich seit Jahren und meist nicke ich nur mehr zustimmend.

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Eine beliebte Scherzfrage unter Insidern lautet „Welche Versionsnummer hat die jetzige Internetblase?“. Antwort: „2.0“. Und tatsächlich erinnert der jetzige Hype in den USA fatal an das Jahr 2000/2001, als das große Dotcom Sterben der startups begann. Wer erinnert sich nicht an das Jenaer Software-Unternehmen Intershop, einst Star des Neuen Marktes. Anleger, die am 31. Dezember 2000 Intershop-Aktien im Wert von 10 000 Euro orderten, hatten fünf Jahre später nur einen Wert von knapp 27 Euro in ihrem Depot, oder EM.TV der Brüder Haffa, deren überaus luxuriöser Lebensstil von den Kleinaktionären bezahlt wurde, die bei dem rapiden Börsensturz auf 5% des ursprünglichen Aktienwertes nicht nur Federn lassen mussten, sondern ganze Daunendecken.

Im Moment kaufen Google, Yahoo & Co. alles auf, was nur entfernt mit Internet zu tun hat. Bezahlt werden die Übernahmen meist in eigenen Aktien, was deren Wert wieder hoch treibt. Wer sich erinnert an Internet Bubble Ver. 1, sieht fatale Parallelen zu damals.

Dabei ist Google selber die größte Interneterfolgsgeschichte. Vor weniger als 2 Jahren an die Börse gegangen mit rund 90 Euro, erklommen die Aktien luftige Höhen von 392 Euro, um jetzt an der Börse wieder um 100 Euro zu fallen, weil sie ihren letzten Quartalsgewinn „nur“ um 82% steigern konnten.

Wer so stark von der Laune des Aktienmarktes abhängt, wo so viel Geld involviert ist, der kann sich natürlich so was wie Gewissen und Moral kaum leisten.
So hatte Yahoo die Daten eines chinesischen Nutzers seiner Suchmaschine, eines Journalisten, den chinesischen Behörden übergeben, die ihn daraufhin wegen regimekritischer Inhalte zu mehreren Jahren scharfer Haft verurteilten. Brisant dabei ist auch, dass die Behörden Yahoo keine Begründung für die Forderung nach Datenherausgabe gaben. Yahoo verteidigte diese Informationspreisgabe damit, da sonst die Behörden Yahoo vom chinesischen Markt verbannt hätten. Ähnlich argumentiert auch Goggle und sagt, dass auch sie auf die chinesischen Gesetze Rücksicht nehmen müssen, auch wenn es ihren eigenen Grundwerten widerspreche. Sprich, auch Google gibt Daten von Regimekritikern an die Behörden heraus.

Mit rund 110 Millionen Nutzern ist China nach den USA heute schon der zweitgrößte Internetmarkt der Welt.
Bei so mancher Blase kann man gar nicht erwarten, dass sie endlich platzt, meint euer thofi

[Quelle: Newsletter von beepworld.de vom 19.02.2006, Autor: Dr.Thomas Finkenstädt]

recherchiert im InternetImmer mehr unseriöse Machenschaften werden in den letzten Wochen aufgedeckt, die in Zusammenhang mit SMS passieren. Auch meinen 11jährigen Sohn hat es dabei erwischt.

Mein Sohn benutzt ein Prepaid-Handy, von dem des öfteren recht schnell kleine Beträge spurlos verschwunden sind. So zum Beispiel direkt beim Aufladen online - eben noch 40€ aufgeladen, das Handy noch am Tisch liegen und plötzlich nur mehr 36 € Guthaben drauf. Da ich nicht glauben konnte, dass man auf einem Prepaid-Handy quasi ins Minus, auf Kredit telefonieren kann, fing ich an zu recherchieren. Mein Sohn ist 11 und schwor Stein und Bein, weder etwas bestellt noch irgendwo im Internet seine Handynummer hinterlegt zu haben.
Dann fiel uns auf, dass regelmässig SMS kamen von unbekannten Absendern, die Werbung zu sein schienen. Weiters entdeckten wir, wenn man diese SMS öffnet zum Lesen, werden 3 € abgebucht vom Guthaben. Also SMS nicht mehr öffnen und sammeln.

Und nun war ich so ziemlich am Ende mit meinem Latein. Denn ich sah nur, dass eine dieser SMS von Jamba kam. Schickte per Email an Jamba eine Unterlassungserklärung, die völlig wirkungslos verpuffte. Sprach mit einem Anwalt drüber, erkannte die Unmöglichkeit, wirklich etwas beweisen zu können - speziell bei SMS sehe ich wenig Chancen, diese als Beweise zu sichern und z.b. auszudrucken.

Dann las ich über die Möglichkeit, Mehrwertdienste ans Handy sperren lassen zu können. Heute nun habe ich den zuständigen Service bei A1 erreicht und erfahren, dass auf der betreffenden Handynummer ein SMS-Abo für Klingeltöne von Jamba und eins für Horoskope von “ton gim” bestehen. Eine Sperre war sofort nicht möglich, da wir seit Wochen das Guthaben nicht mehr aufladen - inzwischen sind es 12 ungeöffnete SMS - das wären (wenn meine Vermutung stimmt) inzwischen 36 €. Die Dame an der Service-Hotline nahm meinen Fall auf und versprach, ihn an die zuständigen Kollegen weiterzugeben, die sich damit befassen würden. Ich werde verständigt, sobald die Mehrwertdienste endgültig gesperrt werden konnten.

Selbst wenn mein Sohn irgendwann irgendwo im Internet seine Handynummer eingetragen hat, hat er bewusst ganz sicher nie Horoskope bestellt (ist einfach von seinen Interessen her abartig) und auch keine Klingeltöne benutzt - er hat immer noch den Originalklingelton vom ersten Tag an. Vor allem ist er 11 Jahre alt - und somit nicht geschäftsfähig, irgendetwas zu bestellen.

Ich unterstelle derzeit, dass per Zufallsgenerator an Handynummern solange Werbung versandt wird, bis man eine aktive Nummer erwischt, die dann auch wieder zufällig und unabsichtlich diese SMS bestätigt und somit ein Abo bestellt.

Was ich mir daher wünschen würde - auch wenn es einiges an Merhaufwand für den Handybetreiber bedeutet:
Eine schriftliche Bestätigung, bevor derartige Abos aktiv werden dürfen. Ähnlich einem Einzugsauftrag bei der Bank.

Ja, und für alle, die Ahnliches erleben oder noch erleben werden - hier alle meine Links und Ansprechstellen, die ich nutzen konnte:

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