Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigen Sie eine Gewerbeberechtigung. Und das grundsätzlich ab der ersten aktiven Handlung. Also z.B. auch schon, wenn Sie ein Inserat aufegeben, in dem Ihre neue Tätigkeit beworben wird.
Was heisst nun aber “gewerbliche Tätigkeit”?
Gewerbsmässigkeit ist gegeben, wenn Sie eine Tätigkeit selbständig, regelmässig und in Ertragsabsicht durchführen wollen.
So ist es gesetzlich definiert - achten Sie dabei auf “Ertragsabsicht” und “durchführen wollen“.
Die sehr häufig benutzte Bemerkung “Ich verdien ja noch nichts damit” oder “Kommt ja ohnehin noch nichts raus dabei” gilt demnach also nicht! (more…)