Notfallplan für Unternehmer, um Überraschungen zu vermeiden
Viele Unternehmer sind auf Notfälle nicht vorbereitet. Dabei kann ein „Erste-Hilfe-Set“ die betriebliche Zukunft leicht absichern.
Hand aufs Herz: Haben Sie vorgesorgt im Falle eines Unglücks? Unfall, Krankheit, Tod; passiert dem Unternehmer etwas, ist der Betrieb führungslos. Die Existenz des Unternehmens und der Arbeitsplätze ist gefährdet.
Führen Sie sich nur mal folgendes tragisches Fallbeispiel vor Augen: Ein Unternehmer kommt bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Die Familie steht vor einer menschlichen Katastrophe. Zudem ist kein Testament auffindbar. Es besteht kein Überblick über allfällige Schulden, eine klare Zuordnung der Vermögenswerte wird erst nach einem monatelangen Verlassenschafsverfahren erfolgen. Die Familie steckt somit auch in einer wirtschaftlichen Katastrophe.
Vorsorge treffen
Ein „Notfallkoffer“ sichert nicht nur den Fortbestand Ihres Unternehmens, sondern Sie verschaffen sich mit einer vorausschauenden Planung auch Pluspunkte bei Ihren Beratern und Geldgebern. Beginnen Sie mit einem Testament und lassen Sie es registrieren. Überprüfen Sie es von Zeit zu Zeit auf geänderte Umstände. Hinterlegen Sie für den Fall Ihrer vorübergehenden Handlungsunfähigkeit eine Vollmacht an eine Person Ihres Vertrauens. Bündeln Sie steuerliche Fragen bei einem Steuerfachmann.
Schaffen Sie ein Umfeld, in dem Ihre Berater über wesentliche Unternehmensfragen informiert sind. Geben Sie ihrem Rechtsberater, zu dem Sie Vertrauen haben, eine Vollmacht über den Tod hinaus und klar definierte Bedingungen, damit die grundsätzliche Handlungsfähigkeit gewahrt bleibt. Überdenken Sie auch die Rechtsform ihres Unternehmens. Der Weg zu einem fundierten Nachfolgekonzept ist steinig und nicht immer leicht, das wichtigste ist aber, ihn sofort zu beginnen.
Klären Sie folgende Fragen:
- Wer kann im Notfall kurzfristig die Geschäftsführung übernehmen?
- Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden (Handlungsvollmacht, Bankvollmacht, Prokura zum gegebenen Zeitpunkt)?
- Bei Gesellschaften: Welche Regelungen dazu muss der Gesellschaftervertrag beinhalten (z. B. mind. zwei Gesellschafter, die die Gesellschaft jeweils allein nach außen vertreten)?
- Was sollte im Testament berücksichtigt werden (z. B. wer übernimmt Testamentsvollstreckung, Unterhaltsleistungen)?
- Liegen dem „Ersatzmann“, dem Ehepartner oder dem Notar alle wichtigen Kopien von Dokumenten vor?
Übersicht „Notfall-Koffer“
- Vollmachten:
- private Vollmachten (privates Vermögen, Patientenverfügung etc.)
- geschäftliche Vollmachten (Handlungsvollmachten wie z. B. Prokura)
- Vollmachten über den Tod hinaus (z. B. Regelungen des Testaments etc.)
- Vertretungsplan:
- ein kompetenter und führungserfahrener Mitarbeiter
- ein Geschäftspartner
- ein Familienangehöriger
Klären Sie, wer Sie im Notfall vertreten kann:
- Wichtige Adressen, Passwörter, Zweitschlüssel
Auf jeden Fall an einem sicheren Platz deponieren und Ihre Vertretung darüber informieren!
[Quelle: wko.at]