neue TKG Novelle ab Maerz 2006In Österreich war bisher die Zusendung nicht verlangter Werbung per Email an Unternehmen erlaubt, sofern ein “anzunehmendes Interesse an dem Angebot” bestand. Das ändert sich ab 1.März 2006!

Mit 1.März 2006 tritt eine Novelle des TKG aus 2003 in Kraft, die (endlich) auch den Spam von Unternehmen zu Unternehmen eindeutig unterbindet. Endlich hat die Regierung in Österreich die EU-Richtlinie umgesetzt und das mißglückte erste TKG geändert. Ab 1.3.2006 gelten neue Regeln für den Versand von eMail!

Was des einen Freud, ist des anderen Leid.

Mich persönlich freut das, denn endlich erhalte ich nicht von jeder Newsletter-aktiven Firma in Österreich laufend Werbung. Viele hatten sich einfach die Herold-Business-CD gekauft und an alle darin enthaltenen Adressen ihre Newsletter versandt - egal, ob sinnvoll oder nicht. So wurden mir schon Ladeneinrichtungen angeboten, Filmproduktionen oder auch Dienstleistungen, die ich üblicherweise selbst anbiete. Völlig unsinnige Verschwendung von Internet-Traffic und (meiner) Zeit. Täglich an die vier bis fünf derartige Emails - oftmals sogar in einer Grösse von 5 MB und mehr……

So manche Marketing-Agentur allerdings ist nicht erfreut - müssen sie sich doch jetzt tatsächlich überlegen, wie sie an erlaubte Adressen kommen. Denn nun ist definitiv geregelt, dass eine Zustimmung des Empfängers vorhanden sein muss. Und einer globalen Werbezusendung stimmt kaum jemand freiwillig zu. Bitter zudem für die Unternehmen, die tatsächlch zielgruppengerechte Adressen teuer angekauft haben. Auch die sind nun wertlos.

Neugierig auf den März wartend, sehe ich schon die eine oder andere recht skurile Situation auf uns zukommen…..

Wer Interesse am Gesetzestext hat, kann ihn hier als pdf downloaden:
Änderung des TKG 2003, gültig ab 01.03.2006