Die Mehrwertssteuerrichtlinien werden immer weiter angepasst. Wichtig für länderübergreifende Geschäfte in der EU ist die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer ( UID ), die Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten haben. Wenn nicht, genügt meist ein Anruf und Sie erhalten einen Bescheid.
ACHTUNG! - eine UID NUR beantragen, wenn Sie auch tatsächlich umsatzsteuerpflichtig sind. Das bedeutet, dass Sie in Ihren Rechnungen Umsatzsteuerausweisen und diese auch an das Finanzamt abführen! Wenn Sie sich darüber nicht sicher sind, sollten Sie umgehend ! mit Ihrem Steuerberater, Buchhalter oder zuständigen Finanzamtsbetreuer sprechen.
Sie sollten die UID-Nummern Ihrer Geschäftspartner allerdings beim ersten Mal überprüfen! Denn SIE sind haftbar für die nicht verrechneten Mehrwertsteuerbeträge.
Hier die Online-Abfrage aller UID-Nummern » Europa
Wenn Sie bereits einen Finanz Online Zugang haben, können Sie auch dort jede UID prüfen lassen.
Da das neue Jahr auch einiges an Änderungen in den Steuergesetzen bringt, sollten Sie auf jeden Fall die Neuerungen bei Ihrem zuständigen Finanzamtbetreuer erfragen oder ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater suchen!