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20.10.2005 |
Unternehmer, deren
Nettoumsatz im Kalenderjahr € 22.000,-- nicht überschreitet, fallen automatisch unter
die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Dies bedeutet, dass
keine Umsatzsteuer entrichtet werden muss, aber auch keine Vorsteuern
geltend gemacht werden können. |
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Letzte Aktualisierung ( 21.10.2005 )
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20.10.2005 |
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In Österreich und Deutschland gelten zwar unterschiedliche Vorschriften dafür, aber der Zeitpunkt ist in beiden Ländern klar: Grundsätzlich ab der ersten Handlung, die Sie für Ihr künftiges Unternehmen setzen!
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Letzte Aktualisierung ( 26.04.2006 )
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